Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 68 Zuständiges Gericht

(1) Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat. Der Richter beim Amtsgericht entscheidet allein.

(2) Im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist der Jugendrichter zuständig.

(3) Sind in dem Bezirk der Verwaltungsbehörde eines Landes mehrere Amtsgerichtsbezirke oder mehrere Teile solcher Bezirke vorhanden, so kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit des Amtsgerichts abweichend von Absatz 1 danach bestimmen, in welchem Bezirk

1.
die Ordnungswidrigkeit oder eine der Ordnungswidrigkeiten begangen worden ist (Begehungsort) oder
2.
der Betroffene seinen Wohnsitz hat (Wohnort),
soweit es mit Rücksicht auf die große Zahl von Verfahren oder die weite Entfernung zwischen Begehungs- oder Wohnort und dem Sitz des nach Absatz 1 zuständigen Amtsgerichts sachdienlich erscheint, die Verfahren auf mehrere Amtsgerichte aufzuteilen; § 37 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Bezirk, von dem die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach Satz 1 abhängt, kann die Bezirke mehrerer Amtsgerichte umfassen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG 2018 | § 41 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren


(1) Für Verstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sinngemäß. Die §§ 17, 35 und 36 des Gesetzes über Ordnungswidri

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen - BinSchGerG | § 3


(1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Binnenschiffahrtssachen sind, sind die Amtsgerichte auch soweit sachlich zuständig, wie nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes die Landgerichte zuständig wären. Vorbehaltlich einer abweiche
wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 62 Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde


(1) Gegen Anordnungen, Verfügungen und sonstige Maßnahmen, die von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren getroffen werden, können der Betroffene und andere Personen, gegen die sich die Maßnahme richtet, gerichtliche Entscheidung beantragen. Dies

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens


(1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen. (2) Die Wiederauf

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung


(1) Die bei der Vollstreckung notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen werden erlassen 1. von dem nach § 68 zuständigen Gericht, wenn ein Bußgeldbescheid zu vollstrecken ist,2. von dem Gericht des ersten Rechtszuges, wenn eine gerichtliche Bu

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 87 Anordnung der Einziehung


(1) Hat die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren über die Einziehung eines Gegenstandes zu entscheiden, so ist sie auch für die Anordnung der Verfahrensbeteiligung, die Beiordnung eines Rechtsanwalts oder einer anderen Person, die als Verteidiger b
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 37 Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde


(1) Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk 1. die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder2. der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat. (2) Ändert sich der Wohnsitz de

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45 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 2 ARs 282/18

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 282/18 2 AR 219/18 vom 21. Mai 2019 in dem Bußgeldverfahren gegen vertreten durch Rechtsanwalt wegen Ordnungswidrigkeit nach dem SGB III hier: Gerichtsstandsbestimmung Az.: II 44 OWi 589 Js-OWi 29998/18 (10/18) Am

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2019 - 2 ARs 166/19

bei uns veröffentlicht am 04.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 163/19 - 166/19 2 AR 132/19 - 135/19 vom 4. September 2019 in der Bußgeldsache gegen wegen Ordnungswidrigkeit nach dem Thüringer Schulgesetz Vertreten durch: die gesetzliche Vertreterin Az.: 2 OWi 243-246/18 ju

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2019 - 2 ARs 165/19

bei uns veröffentlicht am 04.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 163/19 - 166/19 2 AR 132/19 - 135/19 vom 4. September 2019 in der Bußgeldsache gegen wegen Ordnungswidrigkeit nach dem Thüringer Schulgesetz Vertreten durch: die gesetzliche Vertreterin Az.: 2 OWi 243-246/18 ju

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2019 - 2 ARs 164/19

bei uns veröffentlicht am 04.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 163/19 - 166/19 2 AR 132/19 - 135/19 vom 4. September 2019 in der Bußgeldsache gegen wegen Ordnungswidrigkeit nach dem Thüringer Schulgesetz Vertreten durch: die gesetzliche Vertreterin Az.: 2 OWi 243-246/18 ju

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2019 - 2 ARs 163/19

bei uns veröffentlicht am 04.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 163/19 - 166/19 2 AR 132/19 - 135/19 vom 4. September 2019 in der Bußgeldsache gegen wegen Ordnungswidrigkeit nach dem Thüringer Schulgesetz Vertreten durch: die gesetzliche Vertreterin Az.: 2 OWi 243-246/18 ju

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2016 - 2 ARs 130/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 130/16 2 AR 70/16 vom 16. August 2016 in dem Bußgeldverfahren gegen wegen OWi StVO Az.: 126 Js 25373/15 Staatsanwaltschaft Regensburg Az.: 11 Js 1661/16 Staatsanwaltschaft Deggendorf Az.: 29 OWi 126 Js 25373/15 Am

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2001 - 2 ARs 245/01

bei uns veröffentlicht am 17.10.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 245/01 2 AR 141/01 vom 17. Oktober 2001 in dem Bußgeldverfahren gegen wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hier: Erzwingungshaft Az.: 1 OWi 265/01 Amtsgericht Bayreuth Az.: 6 OWi II 02802/01 Amtsgericht Viechtach Az.:

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 277/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 277/16 2 AR 140/16 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Verteidiger: Az.: II 36 OWi 3/14 AG Kiel Az.: 802 OWi-430 Js 983/14 – 241/14 AG Bonn ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS277.16.0 Der 2. Strafsenat de

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 210/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 210/17 2 AR 132/17 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Verteidiger: Az.: II 44 OWi 590 Js–OWi 22037/14 (22/14) AG Kiel Az.: II 44 OWi 590 Js–OWi 22042/14 (5/14) AG Kiel Az.: 806 OWi – 556 Js 2164/14 – 7

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 203/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 203/17 2 AR 122/17 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Az.: II 38 OWi 337 Js-OWi 575/15 (3/17) AG Kiel Az.: 706 OWi-337 Js 575/15 – 128/15 AG Bonn ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS203.17.0 Der 2. Strafsen

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 47/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 47/15 2 AR 313/14 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Verteidiger: Az.: II 36 OWi 5/14 AG Kiel Az.: 801 OWi-430 Js 985/14 – 474/14 AG Bonn ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS47.15.0 Der 2. Strafsenat des.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 254/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 254/17 2 AR 150/17 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Az.: II 38 OWi 14/14 AG Kiel Az.: 806 OWi - 556 Js 2264/14 - 767/14 AG Bonn ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS254.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesger

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 265/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 265/17 2 AR 157/17 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Verteidiger: Rechtsanwalt Az.: II 44 OWi 33/14 AG Kiel Az.: 802 OWi – 337 Js 2117/14 – 292/14 AG Bonn ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS265.17.0 Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 48/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 48/15 2 AR 315/14 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Verteidiger: Rechtsanwalt Az.: II 36 OWi 28/14 AG Kiel Az.: 802 OWi 430 Js 984/14 – 233/14 AG Bonn ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS48.15.0 Der 2. S

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 15. Okt. 2018 - RN 5 K 17.1134, RN 5 K 17.1140, RN 5 K 17.1141, RN 5 K 17.1142

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor I.Die Verfahren Az. RN 5 K 17.1134, RN 5 K 17.1140, RN 5 K 17.1141 und RN 5 K 17.1142 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem Az. RN 5 K 17.1134 geführt. II.Die Klagen werden abgewiesen. III.Die Klä

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Jan. 2017 - M 16 K 16.5696

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Laufen verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Apr. 2017 - M 10 K 17.842

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Ingolstadt verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Amtsgerichts vorbehalten. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Juli 2014 - 1 S 14.370

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die am ... geborene Antragstellerin

Amtsgericht Straubing Beschluss, 12. Juni 2018 - 9 OWi 353/18

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor 1. Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen. Gründe Mit S

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Aug. 2018 - 4 K 221/15

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tatbestand 1 Die Antragsteller, die Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin sind, wenden sich gegen eine Satzung der Antragsgegnerin zur Erhebung eines allgemeinen Herstellungsbeitrages sowie eines sog. besonderen Herstel

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. März 2018 - 4 K 181/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tatbestand 1 Die Antragstellerin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, wendet sich gegen eine Satzung der Antragsgegnerin, mit der diese für einen Teil ihres Gemeindegebietes einen Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Fernwärmeversorgung ano

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 02. Aug. 2017 - 4 Bs 124/17

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 31. Mai 2017 aufgehoben. Für das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers ist der Verwaltungsrechtsweg unzulässig. Der Rechtsstreit wird an

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2017 - 2 S 1671/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Neufassung der Satzung der Antragsgegnerin über die Erhebung einer

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 46/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 46/15 2 AR 312/14 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Verteidiger: Az.: II 36 OWi 27/14 AG Kiel Az.: 802 OWi-430 Js 1004/14 – 235/14 AG Bonn ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS46.15.0 Der 2. Strafsenat des

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2017 - 2 ARs 45/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 45/15 2 AR 314/14 vom 7. Juni 2017 in dem Bußgeldverfahren gegen Az.: II 36 OWi 7/14 AG Kiel Az.: 802 OWi - 430 Js 1003/14 – 234/14 AG Bonn ECLI:DE:BGH:2017:070617B2ARS45.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerich

Amtsgericht Pirmasens Beschluss, 13. Apr. 2017 - 1 OWi 424/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Auslagenfestsetzung der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 06.07.2016 (500024150294) wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf gerichtliche Entscheid

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Feb. 2017 - 4 K 185/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt im Rahmen eines Normenkontrollantrages die Feststellung, dass eine am 27. September 2012 beschlossene Satzung der Antragsgegnerin, mit der für einen Teil ihres Gemeindegebietes ein Anschluss- und Benutzun

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Feb. 2017 - 4 K 168/14

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Satzung der Antragsgegnerin über den Anschluss- und Benutzungszwang von Gebäuden und baulichen Anlagen in gesondert ausgewiesenen Gebieten der Stadt A. an die Fernwärmeversorgung vom 21. Novem

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. März 2016 - 3 O 66/16

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Gründe 1 Die nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG sowie den §§ 146, 147 VwGO zulässige Beschwerde des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 23. Februar 2016, durch den d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Nov. 2015 - 8 A 1846/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 2. Juli 2015 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Okt. 2015 - 3 RBs 254/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Anordnung der Parallelvollstreckung des Fah

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Apr. 2015 - 3 RBs 116/15

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1.                               Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. (Alleinentscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters) 2.                               Die Sache wird dem Bundesgerichtshof z

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - 4 KN 3/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor § 11 der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe im Gebiet der Stadt Flensburg (Beherbergungssatzung) der Antragsgegnerin vom 9. November 2012 ist unwirksam. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. Die Antragstelleri

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Nov. 2014 - 1 K 14/11

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Zislow vom 26. Mai 2011, bekanntgemacht am 18. Juni 2011, wird mit Ausnahme des § 10 für unwirksam erklärt. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt

Landgericht Aachen Beschluss, 03. Juni 2014 - 61 Qs 98/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Frist zur Erhebung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22.08.2012 (444 OWi 601 Js 750/12-630/12) gewährt. Der Beschluss des Amtsgerichts Aa

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2014 - 14 K 1960/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Der Verwaltungsrechtsweg wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Aachen verwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. 1Gründe: 2Für das geltend gemachte Rechtsschutzbegehren ist der Ve

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Apr. 2014 - 4 K 180/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen eine Satzung der Antragsgegnerin vom 27. September 2012, mit der für einen Teil des Gemeindegebietes ein Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Fernwärmeversorgung angeordnet wird. 2 Di

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 06. Feb. 2014 - 4 KN 2/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Der Antrag des Antragstellers, die am 9. November 2012 erlassene Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Flensburg für unwirksam zu erklären, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. Nov. 2013 - 10 S 1933/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. August 2013 - 1 K 1683/13 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Sept. 2011 - 6 S 707/10

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Apr. 2010 - 1 O 63/10

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

Gründe 1 Die gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG i. V. m. §§ 146 VwGO, 173 GKG zulässige Beschwerde der Beklagten ist unbegründet. 2 Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 8. März 2010, durch den de

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. März 2010 - 3 K 319/09

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt im Wege der Normenkontrolle, die Gefahrenabwehrverordnung der Antragsgegnerin betreffend die Abwehr von Gefahren durch Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit für unwirksam zu erklären. 2 Der in A-Stadt wohnhaf

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 16. März 2010 - 4 N 249/10.NW

bei uns veröffentlicht am 16.03.2010

weitere Fundstellen ... Tenor Der Antrag der Vollstreckungsgläubigerin, ihrem Vollstreckungsbeamten und dessen Hilfsorganen die Befugnis zu erteilen, die Wohnung sowie die darin befindlichen Behältnisse des Vollstreckungsschuldners in A-Stad

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2009 - 3 S 170/07

bei uns veröffentlicht am 07.12.2009

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller wenden si

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Nov. 2009 - 3 S 140/07

bei uns veröffentlicht am 26.11.2009

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen di

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(1) Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk 1. die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder2. der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat. (2) Ändert sich der Wohnsitz des Betroffenen...