Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 24 Aufnahme von Erklärungen

(1) Folgende Geschäfte der Geschäftsstelle werden dem Rechtspfleger übertragen:

1.
die Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung
a)
der Rechtsbeschwerde und der weiteren Beschwerde,
b)
der Revision in Strafsachen;
2.
die Aufnahme eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 366 Absatz 2 der Strafprozessordnung, § 85 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).

(2) Ferner soll der Rechtspfleger aufnehmen:

1.
sonstige Rechtsbehelfe, soweit sie gleichzeitig begründet werden;
2.
Klagen und Klageerwiderungen;
3.
andere Anträge und Erklärungen, die zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden können, soweit sie nach Schwierigkeit und Bedeutung den in den Nummern 1 und 2 genannten Geschäften vergleichbar sind.

(3) § 5 ist nicht anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 173 VwGO

§ 173 VwGO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 173 VwGO wird zitiert von 1 anderen §§ im Verwaltungsgerichtsordnung.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 19a Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht


(1) In Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. EG Nr. L 160 S. 1) und nach Artikel 102 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung bleiben dem Richter vorbehalten: 1. die Einstellung
§ 173 VwGO zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens


(1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen. (2) Die Wiederauf
§ 173 VwGO zitiert 1 andere §§ aus dem Verwaltungsgerichtsordnung.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 5 Vorlage an den Richter


(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines La

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 173 VwGO.

Landgericht Freiburg Beschluss, 01. Dez. 2011 - 4 T 281/11

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 29.10.2011 - 22 XIV 87 B/11 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Geschäftswert

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 01. Apr. 2011 - 2 Ss 154/10

bei uns veröffentlicht am 01.04.2011

Tenor 1.) Dem Angeklagten wird von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mainz vom 18. Oktober 2010 gewährt.

Referenzen

(1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen. (2) Die Wiederaufnahme des...
(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines Landes nach...