Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts

(1) Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete oder zum besonderen Vertreter im Sinne des § 41 bestellte Rechtsanwalt erhält, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, die gesetzliche Vergütung in Verfahren vor Gerichten des Bundes aus der Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes aus der Landeskasse.

(2) Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes beigeordnet oder nach § 67a Absatz 1 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung bestellt ist, kann eine Vergütung aus der Landeskasse verlangen, wenn der zur Zahlung Verpflichtete (§ 39 oder § 40) mit der Zahlung der Vergütung im Verzug ist.

(3) Ist der Rechtsanwalt sonst gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden, erhält er die Vergütung aus der Landeskasse, wenn ein Gericht des Landes den Rechtsanwalt bestellt oder beigeordnet hat, im Übrigen aus der Bundeskasse. Hat zuerst ein Gericht des Bundes und sodann ein Gericht des Landes den Rechtsanwalt bestellt oder beigeordnet, zahlt die Bundeskasse die Vergütung, die der Rechtsanwalt während der Dauer der Bestellung oder Beiordnung durch das Gericht des Bundes verdient hat, die Landeskasse die dem Rechtsanwalt darüber hinaus zustehende Vergütung. Dies gilt entsprechend, wenn zuerst ein Gericht des Landes und sodann ein Gericht des Bundes den Rechtsanwalt bestellt oder beigeordnet hat.

(4) Wenn der Verteidiger von der Stellung eines Wiederaufnahmeantrags abrät, hat er einen Anspruch gegen die Staatskasse nur dann, wenn er nach § 364b Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung bestellt worden ist oder das Gericht die Feststellung nach § 364b Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung getroffen hat. Dies gilt auch im gerichtlichen Bußgeldverfahren (§ 85 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).

(5) Absatz 3 ist im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Gerichts tritt die Verwaltungsbehörde.

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren


(1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf An

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 60 Übergangsvorschrift


(1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staats
zitiert 8 §§ in anderen Gesetzen.

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 109 Antrag auf gerichtliche Entscheidung


(1) Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Mit dem Antrag kann auch

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 119a Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung


(1) Ist die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten, stellt das Gericht während des Vollzuges der Freiheitsstrafe nach Ablauf der in Absatz 3 genannten Fristen von Amts wegen fest, 1. ob die Vollzugsbehörde dem Gefangene

Zivilprozessordnung - ZPO | § 57 Prozesspfleger


(1) Soll eine nicht prozessfähige Partei verklagt werden, die ohne gesetzlichen Vertreter ist, so hat ihr der Vorsitzende des Prozessgerichts, falls mit dem Verzug Gefahr verbunden ist, auf Antrag bis zu dem Eintritt des gesetzlichen Vertreters einen

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens


(1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen. (2) Die Wiederauf

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 270 Anwendbare Vorschriften


(1) In Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 sind die für Verfahren auf Scheidung geltenden Vorschriften, in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 2 die für Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Eh

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 138 Beiordnung eines Rechtsanwalts


(1) Ist in einer Scheidungssache der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten, hat das Gericht ihm für die Scheidungssache und eine Kindschaftssache als Folgesache von Amts wegen zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug einen Rechtsanwalt be

Zivilprozessordnung - ZPO | § 58 Prozesspfleger bei herrenlosem Grundstück oder Schiff


(1) Soll ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, im Wege der Klage geltend gemacht werden, so hat der Vorsi

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 67a


(1) Sind an einem Rechtsstreit mehr als zwanzig Personen im gleichen Interesse beteiligt, ohne durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten zu sein, kann das Gericht ihnen durch Beschluß aufgeben, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt


(1) Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenhei

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 41 Besonderer Vertreter


Der Rechtsanwalt, der nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung, § 118e der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 103b der Patentanwaltsordnung oder § 111c des Steuerberatungsgesetzes als besonderer Vertreter bestellt ist, kann von dem Vertretenen die Verg

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2011 - IX ZR 151/10

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 151/10 Verkündet am: 21. Juli 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2008 - I ZR 142/06

bei uns veröffentlicht am 21.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 142/06 vom 21. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Februar 2008 durch die Richter Dr. Bergmann, Pokrant, Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff und Dr. Koch beschlossen: Der

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Mai 2019 - L 12 SF 282/14 E

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird zurückgewiesen. II. Die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners wird zurückgewiesen. Gründe Gegenstand des Verfahrens ist das Rechtsanwaltshonorar nach

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 30. Nov. 2015 - B 5 M 15.30571

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor 1. Die Erinnerung wird zurückgewiesen 2. Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Die Antragstellerin begehrte im Verfahren B 5 S 15.30061 die Anord

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. März 2018 - 2 WF 15/18

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Bayreuth vom 8.1.2018 (Az. 002 F 379/16) wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsge

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juni 2016 - L 15 SF 39/14 E

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde wird Ziffer III. des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 3. Februar 2014 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 10. Jan. 2018 - Au 5 M 18.30018

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Klägerin (Erinnerungsführerin und An

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Mai 2015 - M 23 M 14.31003

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Auf die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts hin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 3. Februar 2014 abgeändert und die dem beigeordneten Rechtsanwalt

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Dez. 2015 - L 15 SF 133/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 9. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rech

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Feb. 2018 - 13 W 101/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Landshut vom 14.12.2017, Az. 54 O 2375/04, wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Beschwerde g

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Juni 2015 - L 15 SF 363/13 E

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 22. Oktober 2013 abgeändert. Für das Klageverfahren Aktenzeichen S 7 AL 123/12 wird die zu erstattende Vergütung auf 451,01 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Mai 2015 - L 15 SF 115/14 E

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts München vom 16. April 2014 sowie die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 28. März 2014 abgeändert. Für das Klageverfahren Aktenzeichen S 44 P 265/13 w

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. März 2015 - L 15 SF 241/14 E

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 27. August 2014 sowie die Kostenfestsetzung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 26. Mai 2014 abgeändert. Unter Zuerkennung einer Terminsgebühr i. H. v. 200

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Feb. 2015 - L 15 SF 18/14 E

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 10. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergü

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 09. Apr. 2018 - W 8 M 18.30390

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Die Rechtsnachfolgerin des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 09. Apr. 2018 - W 8 M 18.30389

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Die Rechtsnachfolgerin des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 09. Jan. 2018 - S 17 SF 131/17 E

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung vom 27.07.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Höhe der zugunsten der Erinnerungsführerin durch die Staatskasse zu erstattenden Vergütung na

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Aug. 2016 - 11 W 1281/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor I. Die Beschlüsse des Landgerichts München I vom 30.05.2016 - Az.: 13 T 4807/16 - und des Amtsgerichts München vom 25.02.2016 - Az.: 281 C 30021/14 - werden aufgehoben. II. Auf die Erinnerung der Rechtsanwälte ... wird

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Dez. 2016 - M 24 M 15.5389

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe I. Das Erinnerungsverfahren betrifft die Höhe des Vergütungsanspruchs eines beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die Staatskasse. Im ausländerrechtlichen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2017 - 10 C 14.1645

bei uns veröffentlicht am 06.06.2017

Tenor Unter Aufhebung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. Juli 2014 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 13. Januar 2014 dahingehend a

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 02. Juni 2017 - 8 W 60/17

bei uns veröffentlicht am 02.06.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Klägervertreter wird der Beschluss der Einzelrichterin des Landgerichts Coburg vom 08.05.2017 - Az.: 14 O 384/16 - aufgehoben. II. Auf die Erinnerung der Klägervertreter wird der Beschluss der Urku

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Sept. 2015 - 10 C 13.2563

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 25. Feb. 2015 - S 14 SF 140/14 E

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers hin wird die Kostenfestsetzung vom 30. September 2014 des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Würzburg in dem Rechtsstreit S 9 AS 268/14 dahingehend abgeändert, dass de

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 20. Mai 2014 - 2 Ws 225/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Rechtsanwältin Dr. G. gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing - Rechtspfleger - vom 19.03.2014 wird als unbegründet verworfen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2017 - 19 C 15.2425

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor Unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Oktober 2015 wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 24. September 2015 abgeändert und die dem

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 30. Dez. 2014 - 2 AR 36/14

bei uns veröffentlicht am 30.12.2014

Tenor Herrn Rechtsanwalt M … wird für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten H … im Hauptverfahren vor dem Landgericht Amberg (Az.: 11 KLs 106 Js 11453/11) eine Pauschgebühr in Höhe von 9.700 € bewilligt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2015 - 10 C 15.1074

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen einen Vergütungsfestsetzungsbes

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Juni 2016 - M 23 M 14.30269

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor I. Auf die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts hin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 4. Februar 2014 abgeändert und die dem beigeordneten Rechtsanwalt zuste

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 15. Aug. 2014 - 4 Ta 103/14

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Gründe I. Die bei dem Beklagten seit dem 09.01.2014 als Servicekraft beschäftigte Klägerin hat sich mit ihrer Klage vom 17.04.2014 gegen eine ihr am 11.04.2014 ausgesprochene fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnissesgewandt. F

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 07. Jan. 2019 - 7 Ta 12/18

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. August 2018 – 15 Ca 444/17 – wird als unzulässig verworfen. Gründe I. 1 Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer..

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 07. Juni 2018 - A 1 K 3200/18

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Erinnerung der Erinnerungsführer gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 04.04.2018 - A 1 K 7566/17 - wird zurückgewiesen.Die Erinnerungsführer tragen die Kosten des - gerichtskostenfreien - Erinner

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 18. Mai 2018 - L 10 SF 398/18 E-B

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor Die Beschwerde des Erinnerungsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 29.12.2017 wird zurückgewiesen.Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe   I. 1 Mit seiner Beschwerde wend

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Feb. 2018 - L 5 SF 271/17 B E

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 11. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Die Beteiligten str

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2018 - XII ZB 248/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 248/16 vom 17. Januar 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja FamFG § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1 Schließen die Beteiligten in einer selbständigen F

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 26. Okt. 2017 - L 3 U 165/16 B

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Koblenz vom 19.08.2016 wird zurückgewiesen. 2. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe 1 Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen de

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Sept. 2017 - B 13 SF 8/17 S

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

Tenor Die Erinnerung gegen den Kostenansatz des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 9. April 2015 wird verworfen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. März 2017 - L 4 AS 141/16 B

bei uns veröffentlicht am 03.03.2017

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2016 sowie der Prozesskostenhilfe-Festsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Sozialgerichts Dessau-Roßlau in dem Verfahren S 14 AS 1403/12 vom 28. Oktobe

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. Feb. 2017 - L 4 AS 140/16 B

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2016 sowie der Prozesskostenhilfe-Festsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Sozialgerichts Dessau-Roßlau in dem Verfahren S 14 AS 1339/12 vom 28. Oktobe

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Jan. 2017 - L 2 AS 441/15 B

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. Nov. 2016 - L 2 AS 445/15 B

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 27. April 2015 aufgehoben und die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung auf 370,09 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Gründe I.

Sozialgericht Aachen  , 27. Okt. 2016 - S 20 SF 70/16 E

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die dem beigeordneten Rechtsanwalt für das erstinstanzliche Verfahren S 20 SO 98/12 ER zu zahlende Vergütung wird auf 856,80 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Streitgegenstand des erledigten Eilverfahrens war ein Anspruch auf Übernahme erforderl

Landgericht Arnsberg Beschluss, 04. Okt. 2016 - IV-1 StVK 51/14 (12 Js 1200/12 V StA Essen)

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor wird die Erinnerung des Verteidigers vom 29.08.2016 gegen den Festsetzungsbeschluss des Landgerichts Arnsberg vom 19.07.2016 zurückgewiesen. Gemäß § 56 Abs. 2 RVG ist das Verfahren über die Erinnerung gebührenfrei. Kosten werden nicht erstatte

Landessozialgericht NRW Beschluss, 27. Juli 2016 - L 17 U 473/15 B

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 14.05.2012 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist die Höhe der der Beschwerdeführerin zustehenden Rechtsanwaltsvergütung nach ihrer Beiordnung im Rahmen der Bewilligu

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. Mai 2016 - L 20 SO 139/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 09.03.2016 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren. Der Ant

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Apr. 2016 - 7 K 4633/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Auf die Erinnerung der Erinnerungsführerin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 27.08.2015 dahin geändert, dass die aus der Staatskasse der Erinnerungsführerin zu erstattende Vergütung auf 628,36

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Feb. 2016 - L 6 AS 1331/15 B

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.07.2015 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der von der S

Landessozialgericht NRW Beschluss, 05. Feb. 2016 - L 19 AS 1130/15 B

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 15.06.2015 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung streitig. 4Mit Bescheid

Landessozialgericht NRW Beschluss, 03. Feb. 2016 - L 19 AS 1256/15 B

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 01.04.2015 geändert. Die Vergütung des Beschwerdegegners wird auf 502,18 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der aus

Landessozialgericht NRW Beschluss, 01. Feb. 2016 - L 20 SO 517/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Tenor des Beschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.12.2015 neu gefasst: Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vom 24.11.2015 bis z

Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Jan. 2016 - L 7 AS 393/15 B

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 17.02.2015 geändert. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B, C, bewilligt. 1Gründe: I. 2

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Der Rechtsanwalt, der nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung, § 118e der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 103b der Patentanwaltsordnung oder § 111c des Steuerberatungsgesetzes als besonderer Vertreter bestellt ist, kann von dem Vertretenen die Vergütung eines...
(1) Ist in einer Scheidungssache der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten, hat das Gericht ihm für die Scheidungssache und eine Kindschaftssache als Folgesache von Amts wegen zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug einen Rechtsanwalt beizuordnen...
(1) In Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 sind die für Verfahren auf Scheidung geltenden Vorschriften, in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 2 die für Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den...
(1) Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Mit dem Antrag kann auch die...
(1) Ist die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten, stellt das Gericht während des Vollzuges der Freiheitsstrafe nach Ablauf der in Absatz 3 genannten Fristen von Amts wegen fest, 1. ob die Vollzugsbehörde dem Gefangenen im...
(1) Sind an einem Rechtsstreit mehr als zwanzig Personen im gleichen Interesse beteiligt, ohne durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten zu sein, kann das Gericht ihnen durch Beschluß aufgeben, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Bevollmächtigte...
(1) Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der...
(1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen. (2) Die Wiederaufnahme des...