Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 46 Auslagen und Aufwendungen

(1) Auslagen, insbesondere Reisekosten, werden nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren.

(2) Wenn das Gericht des Rechtszugs auf Antrag des Rechtsanwalts vor Antritt der Reise feststellt, dass eine Reise erforderlich ist, ist diese Feststellung für das Festsetzungsverfahren (§ 55) bindend. Im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde tritt an die Stelle des Gerichts die Verwaltungsbehörde. Für Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gelten Absatz 1 und die Sätze 1 und 2 entsprechend; die Höhe zu ersetzender Kosten für die Zuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers ist auf die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz zu zahlenden Beträge beschränkt.

(3) Auslagen, die durch Nachforschungen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens entstehen, für das die Vorschriften der Strafprozessordnung gelten, werden nur vergütet, wenn der Rechtsanwalt nach § 364b Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung bestellt worden ist oder wenn das Gericht die Feststellung nach § 364b Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung getroffen hat. Dies gilt auch im gerichtlichen Bußgeldverfahren (§ 85 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 670 Ersatz von Aufwendungen


Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens


(1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen. (2) Die Wiederauf
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse


(1) Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig

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43 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - 3 StR 49/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 49/16 vom 19. April 2016 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Mord ECLI:DE:BGH:2016:190416B3STR49.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2016 beschlossen: Der Antrag des Nebenklag

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2005 - 3 StR 368/02

bei uns veröffentlicht am 18.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 368/02 vom 18. Oktober 2005 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Verteidigers und nach Anhörung der Bu

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07

bei uns veröffentlicht am 24.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 236/07 alt: 4 StR 36/06 vom 24. Juli 2007 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Brandstiftung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zu 2. auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhöru

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Jan. 2014 - L 2 SF 272/13 E

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tenor I. Auf die Erinnerung der Antragsteller wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin vom 30. Juli 2013 im Verfahren L 2 P 41/11 abgeändert und der aus der Staatskasse zu gewährende Vorschuss auf die Vergütung auf 453,05 EUR

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 21. Sept. 2017 - 7 Ta 115/17

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden vom 19.04.2017 wird teilweise abgeändert. 2. Dem Kläger wird für die im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens angefallenen Übersetzungskosten in Höhe von 40,00 € Prozessk

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 30. Mai 2017 - 2 Ws 98/17

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 1. Strafkammer - vom 04.01.2016 insoweit aufgehoben, als dem Beschwerdeführer die Gewährung einer Dokumentenpauschale gemäß Nr. 7000 Zi

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Feb. 2015 - L 15 SF 18/14 E

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 10. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergü

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 29. Dez. 2017 - 6 Ta 187/17

bei uns veröffentlicht am 29.12.2017

Tenor Die Beschwerde der Klagepartei gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 24.10.2017 – Aktenzeichen: 1 Ca 525/17 – in der Fassung der Teilabhilfeentscheidung gemäß Beschluss vom 20.11.2017 wird zurüc

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Nov. 2014 - 4c Ws 18/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor 1. Das Verfahren wird zur Entscheidung dem Senat übertragen. 2. Auf die Beschwerde des Pflichtverteidigers wird der Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 13. Juni 2014 dahingehend abgeändert, dass die dem Pflichtverteidiger

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Apr. 2016 - 7 K 4633/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Auf die Erinnerung der Erinnerungsführerin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 27.08.2015 dahin geändert, dass die aus der Staatskasse der Erinnerungsführerin zu erstattende Vergütung auf 628,36

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 24. Feb. 2016 - 3 Ws 409/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor ist vom Gericht nicht mitgeteilt worden. Gründe   1 Aus den Gründen: 2 I. Der dem Angekl. als Pflichtverteidiger beigeordnete Beschwerdeführer beantragte mit Schr

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 27. Jan. 2016 - A 5 K 570/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Auf die Erinnerung der Kläger wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin vom 09.04.2015 in der Fassung des Beschlusses vom 23.06.2015 geändert. Die von der Beklagten an die Kläger zu erstattenden Kosten werden auf weitere 13,39 EU

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Dez. 2015 - L 5 SF 252/15 B E

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 7. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Die Beteiligten streit

Landgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 30. Juni 2015 - 2 Ks 111 Js 24024/11

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor Auf die Erinnerung wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 29.04.2015 abgeändert und die der ehemaligen Angeklagten zu erstattenden notwendigen Auslagen nunmehr auf insgesamt 827,88 € festgesetzt. Das

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2015 - 1 StR 594/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 5 9 4 / 1 4 vom 27. April 2015 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. hier: Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Reise zur mündlichen Verhandlung Der 1. Strafsenat des B

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. Okt. 2014 - L 20 SO 401/14 B

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 16.09.2014 geändert. Die Beiordnung der Rechtsanwälte M pp. erfolgt ohne Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts. Kosten des Beschwe

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 29. Sept. 2014 - 20 Ws 266/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 27.08.2014 wird als unbegründet verworfen. 2. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Der Be

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Sept. 2014 - III-1 Ws 246+272/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2013 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 1

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Sept. 2014 - III-1 Ws 261/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2014 wird als unzulässig verworfen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet 1 2

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Sept. 2014 - III-1 Ws 247+293/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. April 2013 wird als unzulässig verworfen. 2. Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Einzelrichters

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Sept. 2014 - III-1 Ws 247+283/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. April 2013 wird als unzulässig verworfen. 2. Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Einzelrichters

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Sept. 2014 - III-1 Ws 236/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2014 wird als unzulässig verworfen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. 1

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Sept. 2014 - III-1 Ws 307+312/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2013 wird als unzulässig verworfen. 2. Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Einzelrichters d

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 21. Aug. 2014 - 2 Ws 376/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Auf die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Koblenz wird der Beschluss der 2. großen Strafkammer – Jugendkammer I – des Landgerichts Koblenz vom 2. Juli 2014 aufgehoben. Die Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen den Besch

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 04. Aug. 2014 - 20 Ws 193/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 04.06.2014 wird als unbegründet verworfen. 2. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Der Be

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 02. Juni 2014 - 6 K 1563/13.TR

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor Auf die vom Bezirksrevisor namens der Staatskasse erhobene Erinnerung wird die Anordnung des Urkundsbeamten vom 12. März 2014 in der Gestalt des Beschlusses vom 30. April 2014 abgeändert und die dem beigeordneten Rechtsanwalt zustehende

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Okt. 2013 - 6 WF 166/13

bei uns veröffentlicht am 18.10.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 08.05.2013 werden die Beschlüsse des Amtsgerichts -Familiengericht- Recklinghausen vom 08.03.2013 und 24.04.2013 abgeändert und die dem Rechtsanwalt T, Leipzig, aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühre

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 04. Juni 2012 - 1 Ws 71/12

bei uns veröffentlicht am 04.06.2012

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Auf die Beschwerde des Verteidigers Rechtsanwalt Y. wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Kaiserslautern vom 1. Februar 2012 dahingehend geändert, dass die dem Rec

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 23. Apr. 2012 - 10 Ta 62/12

bei uns veröffentlicht am 23.04.2012

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29. Februar 2012, Az.: 4 Ga 12/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Der

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 13. Apr. 2010 - 2 Ta 21/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2010

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 22.02.2010 wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Magdeburg vom 02.02.2010 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 23.02.2010 – 2 Ca 3490/09 (PKH) –teilweise abgeändert. Dem.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 30. Dez. 2009 - 3 M 58/09

bei uns veröffentlicht am 30.12.2009

Tenor Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13.11.2009 wird zurückgewiesen. Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gründe 1 Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 13.11.2009

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 20. Juli 2009 - 10 Ta 151/09

bei uns veröffentlicht am 20.07.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 15. Mai 2009, Az.: 1 Ca 247/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Apr. 2009 - 5 T 172/09

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Neunkirchen vom 04.03.2009 (Az.: 2 TUR II 755/08) werden die an die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen festgesetzt auf 25

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 12. Juni 2008 - 8 W 229/08

bei uns veröffentlicht am 12.06.2008

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 5. Mai 2008, Az. 19 T 162/08, wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebühre

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Jan. 2008 - 8 WF 172/07

bei uns veröffentlicht am 16.01.2008

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss der Familienrichterin des Amtsgerichts Nürtingen - Familiengericht - vom 05. Dezember 2007, Az. 14 F 785/06, abgeändert: Auf die Erinnerung des Beschwerd

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Dez. 2007 - 10 WF 206/07

bei uns veröffentlicht am 06.12.2007

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts G - Familiengericht - vom 16.10.2007 dahingehend abgeändert, dass die Einschränkung der Beiordnung der Rechtsanwältin O "...zu den Bedingungen eines ortsa

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Mai 2007 - 8 W 169/07

bei uns veröffentlicht am 22.05.2007

Tenor 1. Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin wird unter Aufhebung des Beschlusses der 1. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 3. April 2007, Az. 1 T 35/07, und des Beschlusses des Amtsgerichts Freudenstadt vom 2. März 2007,

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 24. Jan. 2007 - 5 W 18/07 - 7

bei uns veröffentlicht am 24.01.2007

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 02.01.2007 (12 O 40/06) dahingehend abgeändert, dass die Worte „- zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts –„ gestrichen werden. Gründ

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 16. Jan. 2007 - L 10 R 6432/06 PKH-B

bei uns veröffentlicht am 16.01.2007

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 9.11.2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der Klägern alternativ, soweit für die Klägerin günstiger, auf die

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 21. Juni 2006 - 2 Ta 120/06

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tenor Die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 23.3.2006 - 6 Ca 2603/05 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Beschwerdeführerin

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 05. Okt. 2005 - 2 WF 13/05

bei uns veröffentlicht am 05.10.2005

Tenor 1. Auf die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 28 April 2005 - 20 F 111/05 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die zusammen mit der Beiord

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 21. Juli 2005 - 17 W 30/05

bei uns veröffentlicht am 21.07.2005

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers/Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 18.02.2005 - 10 O 695/04 - in Satz 1, 2. Halbsatz unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise geändert. Dem A

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 28. Feb. 2005 - 15 WF 21/05

bei uns veröffentlicht am 28.02.2005

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 04.12.2004 (1 F 1368/04) abgeändert und Rechtsanwältin M. ohne einschränkende Bedingung beigeordnet. Gr

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(1) Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden...
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
(1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen. (2) Die Wiederaufnahme des...