Namensänderungsgesetz - NamÄndG | § 3
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen Inhaltsverzeichnis
(1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
(2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden.
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 700 ZPO
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Zivilrecht: Keine rechtswirksame Änderung des Geschlechts ohne Gutachten
19.04.2017
Das Transsexuellengesetz lässt eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit nur nach der Erstattung von zwei Sachverständigengutachten zu
Familienrecht: Strenge Maßstäbe bei der Namensänderung eines Kindes
07.03.2017
Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl ergibt.
Namensrecht: Namensänderung bei Scheidungskindern ist nur bei besonderen Gründen möglich
14.02.2017
Haben die Eltern massive nacheheliche Konflikte, ist dies in der Regel noch kein wichtiger Grund, um bei einem Scheidungskind den Hausnamen zu ändern.
Namensrecht: „Ivabelle“ ist als zweiter Vorname nicht zulässig
23.10.2014
Ein erwachsener Mann kann seinem Vornamen nicht den Zweitvornamen „Ivabelle“ hinzufügen, wenn er keinen wichtigen Grund dafür vorbringen kann.
Pflegekind: Namensänderung muss dem Wohl des Pflegekindes förderlich sein
27.10.2010
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte
Namensrecht: Wiederannahme des Geburtsnamens ist unanfechtbar
27.01.2010
Anwalt für Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Referenzen - Gesetze | § 700 ZPO
§ 700 ZPO zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
§ 700 ZPO wird zitiert von 2 anderen §§ im Zivilprozessordnung.
Namensänderungsgesetz - NamÄndG | § 8
(1) Ist zweifelhaft, welchen Familiennamen ein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, ein Staatenloser oder heimatloser Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder ein Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling mit Wohnsitz im Inland zu f
Namensänderungsgesetz - NamÄndG | § 3a
(1) Ist ein deutscher Staatsangehöriger, der die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem 1. Januar 1919 erworben hat, daran gehindert, seinen früheren Familiennamen oder Vornamen zu führen, weil ihm dies vor seiner Einbürgerung durch ein Gesetz oder ei
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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2014 - XII ZB 504/12
bei uns veröffentlicht am 12.03.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB504/12 vom 12. März 2014 in der Adoptionssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 1763, 1771 Das zu einem Minderjährigen begründete Annahmeverhältnis ist nach dem Eintritt der Volljäh
Bundesgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2008 - I ZR 134/05
bei uns veröffentlicht am 30.01.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 134/05 Verkündet am: 30. Januar 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Mai 2019 - Au 1 K 18.1329
bei uns veröffentlicht am 14.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Strei
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. März 2018 - M 30 K 17.832
bei uns veröffentlicht am 22.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. März 2018 - M 30 K 17.1306
bei uns veröffentlicht am 22.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. März 2019 - M 30 K 18.174
bei uns veröffentlicht am 21.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. März 2019 - 5 ZB 18.408
bei uns veröffentlicht am 11.03.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert wird für das Zulassu
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Feb. 2015 - W 6 K 14.2
bei uns veröffentlicht am 25.02.2015
Tenor
I.
Der Bescheid des Landratsamts ... vom 26. November 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Zusicherung zu erteilen, ihren Familiennamen, also den des Klägers zu 1) sowie den der Klägerin zu 2) und
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2019 - 5 ZB 18.1912
bei uns veröffentlicht am 08.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2019 - 5 C 18.2513
bei uns veröffentlicht am 08.01.2019
Tenor
I. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. Oktober 2018 wird die Beiladungsbewerberin gemäß § 65 Abs. 1 VwGO zum Verfahren beigeladen, weil ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung b
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Apr. 2018 - M 30 K 17.5564
bei uns veröffentlicht am 19.04.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Apr. 2018 - M 30 K 17.1780
bei uns veröffentlicht am 19.04.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Sept. 2017 - M 7 K 16.2615
bei uns veröffentlicht am 20.09.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Hö
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 14. Nov. 2014 - B 1 K 13.906
bei uns veröffentlicht am 14.11.2014
Tenor
1. Der Bescheid des Landratsamts Forchheim vom 12.11.2013 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Apr. 2015 - M 7 K 14.2850
bei uns veröffentlicht am 22.04.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 7 K 14.2850
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 22. April 2015
7. Kammer
Sachgebiets-Nr. 531
Hauptpunkte: Sammelname; Bestimmung als Ehename; Erforderlichke
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. Jan. 2015 - W 6 K 14.625
bei uns veröffentlicht am 28.01.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 22. Aug. 2014 - 4 K 14.00793
bei uns veröffentlicht am 22.08.2014
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die am ... 2009 geborene Antragstellerin begehrt die Namensänderung von ... in ... Sie ist die leibliche Tochter der deutschen St
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2014 - 5 ZB 14.811
bei uns veröffentlicht am 01.08.2014
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000 € festgese
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Jan. 2016 - AN 14 K 15.00709
bei uns veröffentlicht am 29.01.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Aktenzeichen: AN 14 K 15.00709
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 29. Januar 2016
14. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 531
Rechtsquellen:
Hauptpunkte:
Änderung
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2016 - M 7 K 15.5599
bei uns veröffentlicht am 12.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu je 1/5 zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicher
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2016 - 5 ZB 16.1873
bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000,-- Euro
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2015 - 5 B 14.927
bei uns veröffentlicht am 02.12.2015
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2013 wird abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 26. März 2013 verpflichtet, den Vornamen des Klägers „Josef“ in den Vornamen &#
Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Sept. 2015 - M 7 K 14.5157
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. März 2018 - 5 C 17.1752
bei uns veröffentlicht am 12.03.2018
Tenor
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 7. Juli 2017 wird aufgehoben. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Sch., Ansbach, beigeordnet.
Gründe
I.
Der Kläger begehrt
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - M 7 K 15.4401
bei uns veröffentlicht am 17.02.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Dez. 2015 - M 7 K 15.1260
bei uns veröffentlicht am 09.12.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. März 2015 - RO 2 K 14.924
bei uns veröffentlicht am 24.03.2015
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Mai 2017 - W 6 K 17.4
bei uns veröffentlicht am 24.05.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis
Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Apr. 2016 - M 7 K 15.2736
bei uns veröffentlicht am 20.04.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. März 2014 - 2 K 13.1422
bei uns veröffentlicht am 20.03.2014
Tenor
I.
Die Klagen werden abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu gleichen Teilen zu tragen.
III.
Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kan
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Jan. 2014 - 1 K 13.1370
bei uns veröffentlicht am 13.01.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 06. März 2014 - 2 K 13.250
bei uns veröffentlicht am 06.03.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö
Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 06. Juli 2017 - B 1 K 17.31
bei uns veröffentlicht am 06.07.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Änderung seines bei
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 5 B 12.2541
bei uns veröffentlicht am 26.02.2014
Tenor
I.
Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
II.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sich
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juni 2016 - 5 BV 15.1819
bei uns veröffentlicht am 22.06.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. April 2015 (M 7 K 14.2850) wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen als Gesamtschuldner.
Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Nov. 2014 - M 7 K 14.2146
bei uns veröffentlicht am 05.11.2014
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2017 - 5 ZB 16.718
bei uns veröffentlicht am 12.04.2017
Tenor
I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründ
Verwaltungsgericht München Urteil, 10. März 2017 - M 7 K 15.3998
bei uns veröffentlicht am 10.03.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Jan. 2015 - AN 14 K 14.00440
bei uns veröffentlicht am 30.01.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Änderung seines Vornamens durch Hinzufügen eines weibli
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2015 - 5 BV 15.456
bei uns veröffentlicht am 30.06.2015
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreck
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Aug. 2018 - 6 C 11/17
bei uns veröffentlicht am 09.08.2018
Gründe
1
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit im Revisionsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Klageverfahren in entsprechender
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Juni 2018 - 1 S 583/18
bei uns veröffentlicht am 07.06.2018
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. Januar 2018 - 7 K 4532/16 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassun
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Apr. 2018 - 6 B 62/17
bei uns veröffentlicht am 19.04.2018
Gründe
1
Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten, ihre Vornamen "Maria Hedwig Gudrun" im Wege der Namensänderung durch Streichung der Vornamen "Maria Hedwig
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2017 - XII ZB 371/17
bei uns veröffentlicht am 06.12.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 371/17 vom 6. Dezember 2017 in der Adoptionssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1762 Abs. 2 a) Der Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältniss
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 11. Juli 2017 - 1 L 212/16
bei uns veröffentlicht am 11.07.2017
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 6. April 2016 – 2 A 512/15 HGW – wird, soweit es noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, geändert:
Der Bescheid des Beklagten vom 5. März 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18
Europäischer Gerichtshof Urteil, 08. Juni 2017 - C-541/15
bei uns veröffentlicht am 08.06.2017
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)
8. Juni 2017 (
1
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung — Unionsbürgerschaft — Art. 21 AEUV — Recht, sich in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten — Staatsangehöriger, d
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Feb. 2017 - 6 B 50/16
bei uns veröffentlicht am 03.02.2017
Gründe
1
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger kann keinen Erfolg haben. Die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Diverge
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Dez. 2016 - 6 B 32/16
bei uns veröffentlicht am 01.12.2016
Gründe
I
1
Der Kläger begehrt die Ausstellung eines Reisepasses, in dem sein Name mit Groß- und
Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2016 - XII ZB 298/15
bei uns veröffentlicht am 09.11.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 298/15 vom 9. November 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1628; NamÄndG §§ 2, 3 a) Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über e
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 22. Sept. 2016 - 17 K 3217/13
bei uns veröffentlicht am 22.09.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung dur