(1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

(2) Die für die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbar Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 700 ZPO

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 700 ZPO

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 700 ZPO

Artikel schreiben

6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 700 ZPO.

6 Artikel zitieren § 700 ZPO.

Zivilrecht: Keine rechtswirksame Änderung des Geschlechts ohne Gutachten

19.04.2017

Das Transsexuellengesetz lässt eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit nur nach der Erstattung von zwei Sachverständigengutachten zu
Allgemeines

Familienrecht: Strenge Maßstäbe bei der Namensänderung eines Kindes

07.03.2017

Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl ergibt.

Namensrecht: Namensänderung bei Scheidungskindern ist nur bei besonderen Gründen möglich

14.02.2017

Haben die Eltern massive nacheheliche Konflikte, ist dies in der Regel noch kein wichtiger Grund, um bei einem Scheidungskind den Hausnamen zu ändern.

Namensrecht: „Ivabelle“ ist als zweiter Vorname nicht zulässig

23.10.2014

Ein erwachsener Mann kann seinem Vornamen nicht den Zweitvornamen „Ivabelle“ hinzu­fügen, wenn er keinen wichtigen Grund dafür vorbringen kann.

Pflegekind: Namensänderung muss dem Wohl des Pflegekindes förderlich sein

27.10.2010

Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte

Namensrecht: Wiederannahme des Geburtsnamens ist unanfechtbar

27.01.2010

Anwalt für Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 700 ZPO

§ 700 ZPO zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 700 ZPO wird zitiert von 2 anderen §§ im Zivilprozessordnung.

Namensänderungsgesetz - NamÄndG | § 8


(1) Ist zweifelhaft, welchen Familiennamen ein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, ein Staatenloser oder heimatloser Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder ein Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling mit Wohnsitz im Inland zu f

Namensänderungsgesetz - NamÄndG | § 3a


(1) Ist ein deutscher Staatsangehöriger, der die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem 1. Januar 1919 erworben hat, daran gehindert, seinen früheren Familiennamen oder Vornamen zu führen, weil ihm dies vor seiner Einbürgerung durch ein Gesetz oder ei

Referenzen - Urteile | § 700 ZPO

Urteil einreichen

77 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 700 ZPO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2014 - XII ZB 504/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB504/12 vom 12. März 2014 in der Adoptionssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 1763, 1771 Das zu einem Minderjährigen begründete Annahmeverhältnis ist nach dem Eintritt der Volljäh

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2008 - I ZR 134/05

bei uns veröffentlicht am 30.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 134/05 Verkündet am: 30. Januar 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Mai 2019 - Au 1 K 18.1329

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Strei

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. März 2018 - M 30 K 17.832

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. März 2018 - M 30 K 17.1306

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. März 2019 - M 30 K 18.174

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. März 2019 - 5 ZB 18.408

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für das Zulassu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Feb. 2015 - W 6 K 14.2

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 26. November 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Zusicherung zu erteilen, ihren Familiennamen, also den des Klägers zu 1) sowie den der Klägerin zu 2) und

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2019 - 5 ZB 18.1912

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2019 - 5 C 18.2513

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. Oktober 2018 wird die Beiladungsbewerberin gemäß § 65 Abs. 1 VwGO zum Verfahren beigeladen, weil ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung b

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Apr. 2018 - M 30 K 17.5564

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Apr. 2018 - M 30 K 17.1780

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Sept. 2017 - M 7 K 16.2615

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Hö

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 14. Nov. 2014 - B 1 K 13.906

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamts Forchheim vom 12.11.2013 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Apr. 2015 - M 7 K 14.2850

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 7 K 14.2850 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. April 2015 7. Kammer Sachgebiets-Nr. 531 Hauptpunkte: Sammelname; Bestimmung als Ehename; Erforderlichke

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. Jan. 2015 - W 6 K 14.625

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 22. Aug. 2014 - 4 K 14.00793

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Die am ... 2009 geborene Antragstellerin begehrt die Namensänderung von ... in ... Sie ist die leibliche Tochter der deutschen St

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2014 - 5 ZB 14.811

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000 € festgese

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Jan. 2016 - AN 14 K 15.00709

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 14 K 15.00709 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. Januar 2016 14. Kammer Sachgebiets-Nr.: 531 Rechtsquellen: Hauptpunkte: Änderung

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2016 - M 7 K 15.5599

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu je 1/5 zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2016 - 5 ZB 16.1873

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000,-- Euro

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2015 - 5 B 14.927

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2013 wird abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 26. März 2013 verpflichtet, den Vornamen des Klägers „Josef“ in den Vornamen &#

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Sept. 2015 - M 7 K 14.5157

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. März 2018 - 5 C 17.1752

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 7. Juli 2017 wird aufgehoben. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Sch., Ansbach, beigeordnet. Gründe I. Der Kläger begehrt

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - M 7 K 15.4401

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Dez. 2015 - M 7 K 15.1260

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. März 2015 - RO 2 K 14.924

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Mai 2017 - W 6 K 17.4

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Apr. 2016 - M 7 K 15.2736

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. März 2014 - 2 K 13.1422

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu gleichen Teilen zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kan

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Jan. 2014 - 1 K 13.1370

bei uns veröffentlicht am 13.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 06. März 2014 - 2 K 13.250

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 06. Juli 2017 - B 1 K 17.31

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Änderung seines bei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 5 B 12.2541

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor I. Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juni 2016 - 5 BV 15.1819

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. April 2015 (M 7 K 14.2850) wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen als Gesamtschuldner.

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Nov. 2014 - M 7 K 14.2146

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2017 - 5 ZB 16.718

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründ

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. März 2017 - M 7 K 15.3998

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Jan. 2015 - AN 14 K 14.00440

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Der Kläger begehrt die Änderung seines Vornamens durch Hinzufügen eines weibli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2015 - 5 BV 15.456

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreck

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Aug. 2018 - 6 C 11/17

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Gründe 1 Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit im Revisionsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Klageverfahren in entsprechender

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Juni 2018 - 1 S 583/18

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. Januar 2018 - 7 K 4532/16 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassun

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Apr. 2018 - 6 B 62/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Gründe 1 Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten, ihre Vornamen "Maria Hedwig Gudrun" im Wege der Namensänderung durch Streichung der Vornamen "Maria Hedwig

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2017 - XII ZB 371/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 371/17 vom 6. Dezember 2017 in der Adoptionssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1762 Abs. 2 a) Der Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältniss

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 11. Juli 2017 - 1 L 212/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 6. April 2016 – 2 A 512/15 HGW – wird, soweit es noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, geändert: Der Bescheid des Beklagten vom 5. März 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18

Europäischer Gerichtshof Urteil, 08. Juni 2017 - C-541/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 8. Juni 2017 ( 1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Unionsbürgerschaft — Art. 21 AEUV — Recht, sich in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten — Staatsangehöriger, d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Feb. 2017 - 6 B 50/16

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger kann keinen Erfolg haben. Die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Diverge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Dez. 2016 - 6 B 32/16

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Gründe I 1 Der Kläger begehrt die Ausstellung eines Reisepasses, in dem sein Name mit Groß- und

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2016 - XII ZB 298/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 298/15 vom 9. November 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1628; NamÄndG §§ 2, 3 a) Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über e

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 22. Sept. 2016 - 17 K 3217/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung dur