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§ 55Amtlich · § 5 UrhG

Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren

Zeitreise: 21.05.2026

In der Kennzeichnung von weiteren Milcherzeugnissen in Pulverform sind vom Lebensmittelunternehmer spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren und der Fettgehalt des auf diese Weise verdünnten oder rekonstituierten Erzeugnisses anzugeben.

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