Weitere bei Buttersorten verwendbare Lebensmittel und Stoffe
Bei der Herstellung von Buttersorten dürfen folgende weitere Lebensmittel und Stoffe verwendet werden, wenn die Voraussetzungen des Anhanges VII Teils III Nummer 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingehalten werden: 1. Speisesalz und jodiertes Speisesalz, 2. Trinkwasser, 3. Laktase und 4. Lebensmittelzusatzstoffe.
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