Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe
Zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch dürfen zugesetzt werden: 1. Vitamine und Mineralstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006; 2. Lebensmittelenzyme; 3. Lebensmittelzusatzstoffe; 4. Laktase.Satz 1 Nummer 1 gilt vorbehaltlich des § 1a des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.