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Rechtsgebiet

Fischereirecht

68 von 236 Normen · 1 Urteil im Überblick

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Das Fischereirecht regelt das Recht, in einem Gewässer Fische zu hegen und zu fangen. Es ist überwiegend Landesrecht: Die Länder erlassen Fischereigesetze und Verordnungen, der Bund regelt Seefischerei und Tierschutz, die Europäische Union die gemeinsame Fischereipolitik mit Fangquoten und technischen Maßnahmen.

Zu unterscheiden sind das Fischereirecht als privatrechtlich verfestigte Befugnis, die mit dem Eigentum am Gewässer verbunden oder als selbständiges Recht bestellt sein kann, und die öffentlich-rechtliche Erlaubnis zur Ausübung. Wer fischen will, braucht in der Regel einen Fischereischein nach Prüfung und eine gewässerbezogene Erlaubnis des Rechtsinhabers; in Küstengewässern gelten eigene Regeln.

Den Rechtsinhaber trifft die Hegepflicht: Er hat einen artenreichen, gewässertypischen Fischbestand zu erhalten und zu fördern, oft nach einem Hegeplan. Schonzeiten, Mindestmaße, erlaubte Fanggeräte und der Umgang mit gefangenen Tieren sind vorgeschrieben; das Zurücksetzen fangfähiger Fische ohne vernünftigen Grund kann tierschutzwidrig sein (§ 1 TierSchG).

Wer ohne Berechtigung fischt, begeht Fischwilderei (§ 293 StGB). Zivilrechtlich gelten für den Gewässereigentümer die allgemeinen Regeln des Eigentums (§ 903 BGB); wasserrechtliche Benutzungen bedürfen einer Erlaubnis nach dem WHG.

Übersichtsartikel · Was ist Fischereirecht?
ra.de Redaktion

Das Fischereirecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit der Regulierung der Nutzung und des Schutzes von Fischbeständen in sowohl Binnen- als auch Küstengewässern befasst. Weiterlesen ›

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