Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - MietRVerbG | Art 6
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - MietRVerbG | Art 6<br>Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
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Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen Inhaltsverzeichnis
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Rechtsanwältin

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Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
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by Rechtsanwältin Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
03.03.2016 10:09
Der VGH hat den Antrag eines Wohnungseigentümers abgewiesen, die Satzung der Stadt über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für unwirksam zu erklären.
SubjectsVerwaltungsrecht
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moreResultsText
published on 04.08.2016 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 16.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wend
published on 26.11.2015 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 43.200,- Euro festgesetzt.
Gründe
Die Antragste
published on 26.11.2015 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 43.200,- Euro festgesetzt.
Gründe
Die Antragstel
published on 04.04.2017 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Gründe
I.
Gegenstand der Popularklage ist die Frage, ob die Festlegung der Gebiete durch die Bayerische Staatsregierung, in denen wegen des angespannten Wohnungsmarkts die
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