Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - MietRVerbG | Art 6
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - MietRVerbG | Art 6<br>Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
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Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen Inhaltsverzeichnis
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Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
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by Rechtsanwältin Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
03/03/2016 10:09
Der VGH hat den Antrag eines Wohnungseigentümers abgewiesen, die Satzung der Stadt über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für unwirksam zu erklären.
SubjectsVerwaltungsrecht
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moreResultsText
published on 04/08/2016 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 16.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wend
published on 26/11/2015 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 43.200,- Euro festgesetzt.
Gründe
Die Antragste
published on 26/11/2015 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 43.200,- Euro festgesetzt.
Gründe
Die Antragstel
published on 04/04/2017 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Gründe
I.
Gegenstand der Popularklage ist die Frage, ob die Festlegung der Gebiete durch die Bayerische Staatsregierung, in denen wegen des angespannten Wohnungsmarkts die
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