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§ 46Amtlich · § 5 UrhG

Zwischenprüfungszeugnis

Zeitreise: 11.03.2026

Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe 1. der Rangpunkte und Noten der Klausuren sowie 2. der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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