§ 46Amtlich · § 5 UrhG
Zwischenprüfungszeugnis
Zeitreise: 11.03.2026
Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe 1. der Rangpunkte und Noten der Klausuren sowie 2. der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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