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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Ausbildungsbehörden

Zeitreise: 11.03.2026

Ausbildungsbehörden sind 1. die Dienstbehörde und 2. andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörde bestimmt worden sind.

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