Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen, 6. Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten, 7. Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, 8. Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen, 9. Abstimmen von Farben, 10. Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen, 11. Anfertigen von Glatzen, 12. Anfertigen von Masken und Körperteilen, 13. Anfertigen von Spezialeffekten, 14. Schminken, 15. Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen, 16. Prüfen von Arbeitsergebnissen, 17. Arbeiten für Proben und Produktionen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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