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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Angaben zur Markenform

Zeitreise: 11.01.2026

In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Marke als 1. Wortmarke (§ 7), 2. Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke (§ 9), 4. Farbmarke (§ 10), 5. Klangmarke (§ 11), 6. Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke, Hologrammmarke (§ 12) oder 7. sonstige Marke (§ 12a)in das Register eingetragen werden soll.

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