Markengesetz - MarkenG | § 2 Anwendung anderer Vorschriften

Markengesetz - MarkenG | § 2 Anwendung anderer Vorschriften
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Inhaltsverzeichnis

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 27/04/2000 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 236/97 Verkündet am: 27. April 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Davidoff
published on 10/08/2000 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 126/98 Verkündet am: 10. August 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Stich
published on 26/06/2013 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Kammer für Handelssachen II des Landgerichts Kiel vom 21.06.2012 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.641,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Bas
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.