Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 4

(1) Die Organe der Industrie- und Handelskammer sind

1.
die Vollversammlung,
2.
das Präsidium,
3.
der Präsident,
4.
der Hauptgeschäftsführer und
5.
der Berufsbildungsausschuss im Rahmen der in § 79 Berufsbildungsgesetz genannten Aufgaben.

(2) Über die Angelegenheiten der Industrie- und Handelskammer beschließt, soweit nicht die Satzung etwas anderes bestimmt, die Vollversammlung. Der ausschließlichen Beschlußfassung durch die Vollversammlung unterliegen

1.
die Satzung,
2.
die Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnung,
3.
die Feststellung des Wirtschaftsplans,
4.
die Festsetzung des Maßstabes für die Beiträge und Sonderbeiträge,
5.
die Erteilung der Entlastung,
6.
die Übertragung von Aufgaben auf andere Industrie- und Handelskammern, die Übernahme dieser Aufgaben, die Bildung von öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen und die Beteiligung hieran (§ 10) sowie die Beteiligung an Einrichtungen nach § 1 Abs. 3b,
7.
die Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachung,
8.
die Satzung gemäß § 3 Abs. 7a (Finanzstatut) und
9.
Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft ihres Bezirks oder die Arbeit der Industrie- und Handelskammer von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Soweit nach Satz 2 Nr. 7 die elektronische Verkündung von Satzungsrecht vorgesehen ist, hat diese im Bundesanzeiger zu erfolgen.

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Steuerrecht: Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern ist verfassungsgemäß

25.04.2018

Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Steuerrecht Berlin

Gesellschaftsrecht: Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammern ist verfassungsgemäß

14.09.2017

Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern (IHK) gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 10 Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss


(1) Industrie- und Handelskammern können Aufgaben, die ihnen auf Grund von Gesetz oder Rechtsverordnung obliegen, einvernehmlich einer anderen Industrie- und Handelskammer übertragen oder zur Erfüllung dieser Aufgaben untereinander öffentlich-rechtli

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 11


(1) Die Industrie- und Handelskammern unterliegen der Aufsicht des Landes darüber, daß sie sich bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften (einschließlich der Satzung, der Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Geb
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 79 Aufgaben


(1) Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken. (2) Wicht
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 3


(1) Die Industrie- und Handelskammer ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Die Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer werden, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, nach Maßgabe des Wirtschaftsplans durch

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 1


(1) Die Industrie- und Handelskammern haben, soweit nicht die Zuständigkeit der Organisationen des Handwerks nach Maßgabe der Handwerksordnung oder die Zuständigkeit der Kammern der freien Berufe in Bezug auf die Berufspflichten ihrer Mitglieder gege

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern - IHKG | § 10 Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss


(1) Industrie- und Handelskammern können Aufgaben, die ihnen auf Grund von Gesetz oder Rechtsverordnung obliegen, einvernehmlich einer anderen Industrie- und Handelskammer übertragen oder zur Erfüllung dieser Aufgaben untereinander öffentlich-rechtli

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2015 - W 6 K 14.369

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 6 K 14.369 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. April 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr: 412 Hauptpunkte: IHK-Beitrag; Grundbeitrag; hinreichende Best

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - 5 Bf 213/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 6. Mai 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbeschei

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 16. Nov. 2016 - 5 Bf 40/16.Z

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Berufung wird insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Mitwirkung der Beklagten an der am 16. August 2013 als Beilage u.a. in der Bild Hamburg verbreitete Anzeigen-Sonderveröffentlichung „Gemeinsam f

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 14. Nov. 2016 - 3 A 1055/14, 3 #A 1055/14

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, die in A-Stadt ein Zeitarbeitsunternehmen betreibt, wendet sich gegen ihre Veranlagung zu IHK-Beiträgen für die Jahre 2012-2016. 2 Mit Bescheid vom 12.11.2014 zog die Beklagte die Klägerin im Wege der Abrechnung des Be

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Der Beitragsbescheid vom 06.02.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Der Kläger, ein Gewerbetreibender im Bereich der Immobilienvermittlung, wendet sich gegen die Erhebung des IHK-Beitrags für das Ja

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Juni 2016 - 1 K 1838/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Der Beitragsbescheid vom 06.03.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wendet sich gegen die                   Erhebung des IHK-Beitrags für da

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2016 - 10 C 4/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein Unternehmen zur Planung und Errichtung von Windenergieanlagen, ist kraft Gesetzes Mitglied der beklagten Industrie- und Handelskammer und

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 25. Nov. 2015 - 17 K 4043/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass folgende Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren: 1. Der Beitritt zur Initiative „Nein zum Netzkauf

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 08. Mai 2015 - 2 K 693/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrage

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 25. Nov. 2013 - 3 K 121/12.KO

bei uns veröffentlicht am 25.11.2013

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 17. November 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Januar 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherh

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 07. Feb. 2013 - 3 A 181/11

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, der in A-Stadt einen Druckerei- und EDV-Wartungsbetrieb führt, wendet sich gegen seine vorläufige Veranlagung zum IHK-Beitrag für das Jahr 2011. 2 Mit Bescheid vom 1.4.2011 zog die Beklagte den Kläger im Wege der vorläuf

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 07. Feb. 2013 - 3 A 385/11

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, der in A-Stadt einen Druckerei- und EDV-Wartungsbetrieb führt, wendet sich gegen seine Heranziehung zum IHK-Beitrag für das Jahr 2009. 2 Mit Bescheid vom 19.10.2011 zog die Beklagte den Kläger im Wege der Abrechnung zur

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 03. Dez. 2012 - 3 A 351/10

bei uns veröffentlicht am 03.12.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre vorläufige Veranlagung zum IHK-Grundbeitrag für die Jahre 2008 bis 2011. 2 Die Klägerin hat ihren Sitz in A-Stadt und ist in das Genossenschaftsregister des AG S. – GnR … – eingetragen. Dort ist d

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 12. Okt. 2011 - 1 K 3870/10

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,1. insbesondere in Veröffentlichungen, Presseerklärungen und auf der Homepage folgende Äußerungen zu tätigen:a. Ulm ist das Bollwerk für Stuttgart 21.b. Ohne Stuttgart 21 endet die Neubaustrecke

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2010 - 8 C 20/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tatbestand 1 Die klagende GmbH betreibt ein Reisebüro und ist Mitglied in der beklagten Industrie- und Handelskammer. Sie wendet sich gegen Erklärungen und Stellungnahme