Handelsgesetzbuch - HGB | § 451 Umzugsvertrag

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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts anderes bestimmen.

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Rechtsanwalt

Fredi Skwar
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by Rechtsanwalt Fredi Skwar, Rechtsanwalt Fredi Skwar
27/10/2014 21:30

Schadensfall bei Umzugstransport von Deutschland in Ausland - Welche Normen gelten?
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