Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts anderes bestimmen.

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​Anzuwendende Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitenden Strassentransporten

von Rechtsanwalt Fredi Skwar, Rechtsanwalt Fredi Skwar
27.10.2014

Schadensfall bei Umzugstransport von Deutschland in Ausland - Welche Normen gelten?

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Landgericht Heidelberg Urteil, 12. Aug. 2016 - 3 O 149/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor I. Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Erbringung von Speditionsleistungen zu verwe

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - I ZR 277/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 277/14 vom 25. Februar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:250216BIZR277.14.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Mai 2011 - 5 Sa 688/10

bei uns veröffentlicht am 23.05.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 16.11.2010 - 11 Ca 2139/08 -wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Nov. 2009 - 3 W 50/09

bei uns veröffentlicht am 17.11.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 04.08.2009 gegen den Beschluss des Landgerichts vom 20.07.2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Gründe   I. 1 Mit Sch

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 05. Juni 2008 - 5 U 24/08

bei uns veröffentlicht am 05.06.2008

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 24. Januar 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläuf

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 29. Juni 2005 - 5 U 164/03-16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2005

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.2.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az. 14 O 352/00, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3.