Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 65 Anmeldung und Eintragung der Auflösung

(1) Die Auflösung der Gesellschaft ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der gerichtlichen Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags. In diesen Fällen hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Falle der Löschung der Gesellschaft (§ 60 Abs. 1 Nr. 7) entfällt die Eintragung der Auflösung.

(2) Die Auflösung ist von den Liquidatoren in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Durch die Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, sich bei derselben zu melden.

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6. GmbH - Liquidation

03.04.2012

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Bankrecht: Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO

03.04.2012

Bank haftet für Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert-BFH, VII R 49/10

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 13g Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland


(1) Für Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. (2) Der Anmeldung ist der Gesellschaftsvertrag in öffentlich beglaubigter Abschrift und, sofern der Gesellsc
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 73 Sperrjahr


(1) Die Verteilung darf nicht vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden der Gesellschaft und nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Tage vorgenommen werden, an welchem die Aufforderung an die Gläubiger (§ 65 Abs. 2) in den Gesellschaftsblättern er
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 60 Auflösungsgründe


(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst: 1. durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit;2. durch Beschluß der Gesellschafter; derselbe bedarf, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes bestimmt ist, einer Mehr

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2008 - 5 StR 166/08

bei uns veröffentlicht am 28.10.2008

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2 Die Insolvenzantragspflicht des Schuldners entfällt nicht schon, wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag gestellt hat, sondern erst mit der Entscheidung des Insolvenzgeric

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Apr. 2016 - M 16 K 15.4650

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Mai 2018 - L 12 SF 73/17 E

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 02.03.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Erhebung von Gerichtskosten. Der Erinnerungsführer und Beschwerdegegn

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - II ZB 13/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Berichtigt durch Beschluss vom 7. März 2017 Vondrasek, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 13/16 vom 20. Dezember 2016 in der Notarkostensache ECLI:DE:BGH:2016:201216BIIZB13.16.0 Der II. Ziv

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2016 - II ZB 18/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 18/15 vom 18. Oktober 2016 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 86 Abs. 1, 2, § 111 Nr. 3 Eine Zusammenrechnung der Werte für die Erstellung des Entwurfs einer

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Juni 2016 - 5 Sa 222/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 21. April 2016 wird aufrechterhalten. 2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Pa

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Mai 2016 - 19 T 12/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Der Antrag der Antragstellerin vom 25.02.2016, gerichtet gegen die Kostenrechnung des beteiligten Notars, in der korrigierten Fassung, wird zurückgewiesen. Das Verfahren ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstat

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Apr. 2015 - 15 W 498/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 4. September 2015 abgeändert. Die Kostenrechnung Nr. #### des Notars S in der korrigierten Fassung vom 10. August 2015 wirdabgeänder

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 24. Feb. 2015 - 17 K 4877/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 30. April 2013 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckend

Amtsgericht Bonn Urteil, 06. Juni 2014 - 104 C 278/13

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages a

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Dez. 2011 - VII R 49/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

Tatbestand 1 I. Die im Jahr 1989 gegründete und 1990 ins Handelsregister eingetragene B-GmbH eröffnete 1993 bei der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einem Kre

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 20. Dez. 2010 - 4 K 792/10.KO

bei uns veröffentlicht am 20.12.2010

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.879,70 € zuzüglich 6 % Zinsen jährlich hieraus seit dem 30. März 2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 1/5 und die B

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Feb. 2010 - 6 A 5/08

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wendet sich gegen ein Vereinsverbot, mit dem das Bundesministerium des Innern sie als Teilorganisa

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 21. Feb. 2008 - 8 U 109/07 - 30

bei uns veröffentlicht am 21.02.2008

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12.1.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 1 O 330/05 – im Umfang der Anfechtung abgeändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Recht

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(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst: 1. durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit;2. durch Beschluß der Gesellschafter; derselbe bedarf, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes bestimmt ist, einer Mehrheit von drei...