(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

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Referenzen - Veröffentlichungen | Grundgesetz Art 11

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3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren Grundgesetz Art 11.

3 Artikel zitieren Grundgesetz Art 11.

Arbeitsrecht: Kein Streikrecht für Beamte

20.06.2018

Das BVerfG hat entschieden, dass Beamtinnen und Beamten in Deutschland auch künftig nicht streiken dürfen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Urheberrecht: Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Parodien

15.09.2016

Die Annahme einer freien Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG unter dem Gesichtspunkt der Parodie setzt nicht voraus, dass durch die Benutzung des fremden Werkes eine persönliche geistige Schöpfung entsteht.

Referenzen - Urteile | Grundgesetz Art 11

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143 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Grundgesetz Art 11.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2022 - 1 BvR 2649/21

bei uns veröffentlicht am 28.10.2022

Das Gericht fällt auf die irreführende Etikettierung der Gen-Spritze als "Impfung" herein und fällt eine historisch naive und peinliche Fehlentscheidung.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2019 - I ZR 254/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 254/16 Verkündet am: 7. März 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2010 - V ZR 175/09

bei uns veröffentlicht am 16.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 175/09 Verkündet am: 16. April 2010 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 127/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 127/10 vom 17. Juni 2010 in der Freiheitsentziehungssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmid

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 9/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 9/10 vom 17. Juni 2010 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 420, 68 Abs. 3, AufenthG § 62 Abs. 2 a) Die persönliche Anhörung des Betroffenen nach § 420 Ab

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Nov. 2018 - M 22 E 18.5427

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Behebung der Obdachlosigkeit eine Notunterkunft zuzuweisen und vorläufig zur Verfügung zu stellen. II. Die Antragsgegnerin

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 09. Juni 2015 - RN 3 K 14.1978

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. März 2015 - W 5 K 14.113

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Okt. 2018 - M 22 E 18.5112

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Behebung der Obdachlosigkeit eine Notunterkunft zuzuweisen und vorläufig bis zum 17. Dezember 2018 zur Verfügung zu stellen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Mai 2015 - 8 A 14 40029

bei uns veröffentlicht am 15.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Okt. 2017 - AN 1 K 16.00194

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01479

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Abweichend hiervon trägt der Beklagte die aussonderbaren Kosten des Termins vom 25.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 16. März 2016 - W 4 S 16.235

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wende

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2016 - M 9 K 15.2555

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Der Vorbescheid des Landratsamts Ebersberg vom ... Mai 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte. Ihre a

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 01. März 2018 - B 3 K 17.740

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. März 2016 - Au 6 K 16.30152

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Auf die Klage hin werden Ziffern 6 und 7 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 25. Januar 2016 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über die Befristung des gesetzlichen und gewillkürten Einreise-

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. März 2017 - M 22 E 17.776

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin zur Behebung ihrer Obdachlosigkeit eine Unterkunft zuzuweisen und vorläufig zur Verfügung zu stellen. II. Die Antragsgegnerin

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Juni 2015 - 15 B 13.424

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 15 B 13.424 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. Juni 2015 (VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Januar 2011, Az.: Au 4 K 10.870) 15. Senat Sachgebietssc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2015 - 10 C 15.244

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Mit der Beschwerde verfolgt die Klägerin ihren in erster Instanz erfolglosen Antrag weite

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Juli 2017 - W 5 K 16.177

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2017 - 4 CE 17.1663

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2017 - 4 CE 17.1661

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Okt. 2017 - AN 1 K 16.00313

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Okt. 2016 - M 22 E 16.4515

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Behebung seiner Obdachlosigkeit eine Unterkunft zuzuweisen und vorläufig zur Verfügung zu stellen. II. Die Antrag

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 21. Feb. 2018 - Vf. 54-VI-16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Land

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Aug. 2017 - Au 6 K 17.637

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 21. April 2017 verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu erteilen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. II

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 05. Juli 2017 - AN 11 S 17.00402

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Feb. 2015 - W 5 K 14.711

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Aug. 2014 - 5 S 14.712

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. 1. Mit Besch

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Aug. 2018 - Au 6 K 17.441

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sic

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 06. Aug. 2015 - RO 5 K 13.2149

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RO 5 K 13.2149 Im Namen des Volkes Urteil vom 06. August 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 536 Rechtsquellen: Leitsätze: In der Verwa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Mai 2014 - 4 BV 14.261

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor I. Die Berufungen werden zurückgewiesen. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten der Berufungsverfahren. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können jeweils die Vollstre

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Mai 2014 - 4 BV 14.268

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Mai 2014 - 4 B 14.453

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Mai 2017 - M 22 E 17.1791

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Behebung seiner Obdachlosigkeit eine Unterkunft zuzuweisen und vorläufig bis einschließlich 4. Juli 2017 zur Verfügung zu stelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2018 - 4 CE 18.88

bei uns veröffentlicht am 13.04.2018

Tenor 1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. Jan. 2014 - 2 K 13.612

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Aug. 2016 - W 4 K 16.345

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts Miltenberg vom 14. Juli 2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Da

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Aug. 2016 - W 4 K 16.344

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts Miltenberg vom 14. Juli 2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2018 - L 8 SO 227/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Mai 2015, S 22 SO 599/13, dahingehend geändert, dass der Bescheid des Beklagten vom 29.05.2015 aufgehoben wird. II. Im Übrigen wird die

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Jan. 2018 - M 7 K 16.5096

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu trägen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Juli 2016 - M 24 K 16.2246

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Okt. 2015 - RO 3 K 14.1274

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RO 3 K 14.1274 Im Namen des Volkes Urteil vom 16.10.2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 142 Hauptpunkte: Rechnungs- und Kassenprüfung bei Ge

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Okt. 2015 - RO 3 K 14.01275

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RO 3 K 14.01275 Im Namen des Volkes Urteil vom 16.10.2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 142 Hauptpunkte: Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gem

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Okt. 2015 - RO 3 K 14.1277

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RO 3 K 14.1277 Im Namen des Volkes Urteil vom 16.10.2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 142 Hauptpunkte: Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden; Z

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Okt. 2015 - RO 3 K 14.1276

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RO 3 K 14.1276 Im Namen des Volkes Urteil vom 16.10.2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 142 Hauptpunkte: Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden; Z

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Nov. 2018 - M 22 K 17.5127

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen eine sicher

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Dez. 2018 - W 5 K 17.422

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Aufwendungen selbst. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Okt. 2017 - M 23 K 16.5497

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht München Urteil, 31. Mai 2016 - M 2 K 15.5324

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg