Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 1 Steuerberechtigte
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Gewerbesteuergesetz Inhaltsverzeichnis
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25/02/2012 14:21
maßgeblich sind die im HGB geregelten Unterscheidungsmerkmale der freien Gestaltung der Tätigkeit und der freien Bestimmung der Arbeitszeit - BSP Rechtsanwälte - Anwälte für Steuerrecht Berlin
04/03/2010 12:50
Anwalt für Verfassungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVerfassungsrecht
25/07/2006 13:13
Kommunalverfassungsbeschwerde zu §§ 1, 16 Abs. 4 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes von RA´in Dorit Jäger und RA Dirk Streifler
Subjectsandere
15/08/2005 10:39
Kommunalverfassungsbeschwerde zu §§ 1, 16 Abs. 4 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes eingereicht durch RA´in Dorit Jäger und RA Dirk Streifler
SubjectsSteuerrecht
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Von der Gewerbesteuer sind befreit1.das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankenabgabe unterliegenden Tätigkeiten und der Erdölbevorratungsverband nach § 2 Absat
(1) 1Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. 2Dieser ist durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. 3Der Gewerbeertrag ist auf volle 100 Euro nach unten abzurunden
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates 1. zur Durchführung des Gewerbesteuergesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen a) über die Abgrenzung der Steuerpflicht,b) über die Ermittlung des Gewerbeertrags,c) über die Festse
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published on 16/04/2018 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh
published on 10/08/2017 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert wird in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses für beide Instanzen auf jeweils
published on 14/06/2018 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19. März 2015 13 K 2768/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 16/06/2016 00:00
Tenor
Die Ablehnungsverfügung vom 16. Februar 2009 in Gestalt der Einspruchs-entscheidung vom 28. Februar 2011 hinsichtlich der Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO wird wegen sac
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