Einkommensteuergesetz - EStG | § 26b Zusammenveranlagung von Ehegatten

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Einkommensteuergesetz Inhaltsverzeichnis

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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25/04/2018 10:27

Die Entfernungspauschale von 0,30 EUR wird für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für die Hinfahrt gewährt – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
13/06/2017 10:44

Leben Ehegatten über viele Jahre räumlich voneinander getrennt, können sie dennoch zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
SubjectsSteuerrecht
09/05/2017 13:32

Leben Ehegatten über viele Jahre räumlich voneinander getrennt, können sie dennoch zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
SubjectsSteuerrecht
28/03/2017 14:07

Nach zuletzt eher restriktiver Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer gibt es frohe Kunde, wenn mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen.
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(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken i

(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 0

(1)1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen.2Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkomme

(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3.
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published on 08/05/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 242/18 vom 8. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:080519B1STR242.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Genera
published on 13/03/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 23/10 Verkündet am: 13. März 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Sanierungserlass BGB
published on 24/05/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 8/06 Verkündet am: 24. Mai 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 80 Abs. 1; EStG § 26
published on 17/04/2008 00:00

5 StR 547/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. April 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. April 2008 beschlossen: 1. Mit Zustimmung des Generalbundesanwalts wird d
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