(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind

1.
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
2.
Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind;
3.
Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied;
4.
Einkünfte, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteht, als Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks erzielt, wenn der Anspruch auf die Vergütung unter der Voraussetzung eingeräumt worden ist, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben; § 15 Absatz 3 ist nicht anzuwenden.

(2) Einkünfte nach Absatz 1 sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt.

(3)1Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens oder eines selbständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient.2§ 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(4)1§ 13 Absatz 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im Veranlagungszeitraum 1986 zu einem der selbständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen gehört hat.2§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 1a, Absatz 2 Satz 2 und 3, §§ 15a und 15b sind entsprechend anzuwenden.

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Freiberufler und Gewerbetreibende: Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer

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Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden hat, liegt keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Der externe Datenschutzbeauftragte ist daher gewerbesteuerpflichtig und – bei Überschreiten bestimmter Gewinngrenzen – auch buchführungspflichtig – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

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Steuerrecht: Betrieb einer Blindenführhundeschule begründet gewerbliche Tätigkeit

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Arzthaftungsrecht: Vertragsarzt ist kein Amtsträger

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GmbH-Steuerrecht: Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer Überwachungsfunktion i.S.d. § 10 Nr. 4 KStG

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Steuerrecht: Zur Selbständigkeit des Bezirksdirektors einer Bausparkasse

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Familienrecht: Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen

03.01.2012

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Referenzen - Gesetze |

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wird zitiert von 10 §§ in anderen Gesetzen.

Außensteuergesetz - AStG | § 1 Berichtigung von Einkünften


(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt

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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 13b Begünstigtes Vermögen


(1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören 1. der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 168 Absatz 1 Nummer 1 des Bewertungsgesetzes) mit Ausnahme der Stückländereien (§ 160 Absatz 7 des Bewertungsgesetzes) u

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten


Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,1.dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 Euro betragen hat, oder2.der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bes
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Einkommensteuergesetz - EStG | § 3


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Einkommensteuergesetz - EStG | § 34 Außerordentliche Einkünfte


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Einkommensteuergesetz - EStG | § 16 Veräußerung des Betriebs


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Einkommensteuergesetz - EStG | § 15a Verluste bei beschränkter Haftung


(1) 1Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kom

Einkommensteuergesetz - EStG | § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft


(1) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind 1. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. 2Zu diesen Einkünften ge

Einkommensteuergesetz - EStG | § 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen


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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2013 - II ZB 7/11

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2010 - 1 StR 502/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2005 - 5 StR 65/05

bei uns veröffentlicht am 11.10.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja EStG § 15 Abs. 1 Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber" (im Anschluss an BGHSt 49, 317). BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 – 5 StR 65/05

Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2006 - IX ZR 140/03

bei uns veröffentlicht am 23.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 140/03 Verkündet am: 23. März 2006 Bürk, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2011 - XII ZR 185/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 185/08 Verkündet am: 2. Februar 2011 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2006 - IX ZR 71/03

bei uns veröffentlicht am 07.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 71/03 vom 7. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 7. Dezem

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2000 - VII ZR 324/99

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 324/99 Verkündet am: 16. März 2000 Seelinger-Schardt Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Finanzgericht München Urteil, 13. März 2019 - 7 K 3219/18

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist eine am 3.6.2015 gegründete Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Unternehmergesellsch

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bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2015 - 9 ZB 14.2580

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 21. Feb. 2018 - 4 K 1425/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 13. Feb. 2019 - 5 K 887/18

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Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Okt. 2015 - M 10 K 15.2764

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 06. Okt. 2017 - 4 K 858/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen an ehrenamtliche Mitglie

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Dez. 2016 - L 12 EG 70/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

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Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Dez. 2014 - M 7 K 14.135

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

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Anwaltsgerichtshof München Urteil, 18. Apr. 2018 - BayAGH III - 4 - 4/17

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Finanzgericht München Urteil, 25. Juni 2015 - 15 K 3749/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Apr. 2015 - 5 K 1723/12

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 24. Mai 2019 - Vf. 23-VI-17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

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Finanzgericht München Urteil, 15. Dez. 2014 - 7 K 2242/12

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

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Sozialgericht Nürnberg Urteil, 01. Juni 2018 - S 11 R 421/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2018

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Sozialgericht Regensburg Urteil, 05. März 2018 - S 3 R 625/17

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Mai 2015 - W 4 K 14.780

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 4 K 14.780 Im Namen des Volkes Urteil vom 19. Mai 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 920 Hauptpunkte: Nachbarklage gegen Wohnhausneubau mit Shiatsu-Massagepraxi

Finanzgericht München Urteil, 31. Mai 2017 - 9 K 3041/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

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Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2015 - M 16 K 14.5250

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 14.5250 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. September 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 421 Hauptpunkte: Pflicht zur Gewerbeanmeldung; Schachlehrer; freier

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 26. Okt. 2016 - Au 3 S 16.1351

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.400,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Apr. 2018 - 4 K 1453/16

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Strittig ist, ob der Übergangs- und der Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Gesellschafters Dr. D i

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Sept. 2015 - RO 1 K 14.2067

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Gründe Gericht: VG Regensburg Aktenzeichen: RO 1 K 14.2067 Urteil 30.09.2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr: 1314 Hauptpunkte: Berücksichtigung von Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bei der vo

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 07. Mai 2018 - 10 K 468/17

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob Wertpapiere als junges Verwaltungsvermögen nach §

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 07. Mai 2018 - 10 K 470/17

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob Wertpapiere als junges Verwaltungsvermögen nach § 13

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Dez. 2015 - 22 ZB 15.2513

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt. I

Finanzgericht München Urteil, 18. März 2016 - 7 K 496/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung der Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2010. Die Kläger wurden in de

Finanzgericht München Urteil, 29. Aug. 2016 - 7 K 402/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung der Gewerbesteuer für das Jahr 2013. Der Kläger war im Streitjahr 2013 al

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. März 2015 - M 3 K 13.895

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 3 K 13.895 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. März 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 221 Hauptpunkte: Juristische Universitätsprüfung Rechtsq

Finanzgericht München Urteil, 29. Nov. 2017 - 1 K 311/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Gründe I. Streitig ist, ob der von der Klägerin im Streitjahr 2009 erzielte Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung i

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Mai 2016 - M 8 K 15.733

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Soweit die Hauptsache für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Der Bescheid vom 16. Februar 2015 (Az.:* …*) wird aufgehoben. III. Die Beklagte wird verpflichtet, die Baugenehmigung nach

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 17. Jan. 2018 - 5 K 391/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand Streitig ist die Qualifizierung der Einkünfte des Klägers aus seiner Tätigkeit für B in den Jahren 2009 bis 201

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 9 EG 12/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Jan. 2017 - 4 K 1687/16

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

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Sozialgericht München Urteil, 10. Juni 2015 - S 33 EG 130/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2014 - 3 CS 13.2484

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Apr. 2015 - 5 K 1723/12

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Tatbestand Streitig ist, ob die Einkünfte des Klägers als Turnierrichter im Pferdedressur- und Springreiten gem. § 3 Nr. 26 EStG steuerbefreit sind. Der Kläger und seine Ehefrau wurden für das Streitjahr 2009 zusammen zur Einkomm

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 08. Juni 2017 - 4 K 334/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. Dez. 2014 - 7 K 1981/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2014

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Finanzgericht München Urteil, 30. Juli 2014 - 1 K 2243/10

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Finanzgericht München Urteil, 10. Juli 2014 - 15 K 2275/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Gewerbebetrieb, die der Kläger

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 18. März 2014 - 1 K 1714/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. 3. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. 4. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Referenzen

(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land-...
(1) 1Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräußerung 1. des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs. 2Als Teilbetrieb gilt auch die das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft...
(1) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind 1. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. 2Zu diesen Einkünften gehören auch die...
(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land-...
(1) 1Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten...
(1) 1Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch die...