Einkommensteuergesetz - EStG | § 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

(1)1Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden.2Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt.3§ 15a ist insoweit nicht anzuwenden.

(2)1Ein Steuerstundungsmodell im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn auf Grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen.2Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen.3Dabei ist es ohne Belang, auf welchen Vorschriften die negativen Einkünfte beruhen.

(3) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn innerhalb der Anfangsphase das Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestoren des eingesetzten Eigenkapitals 10 Prozent übersteigt.

(3a) Unabhängig von den Voraussetzungen nach den Absätzen 2 und 3 liegt ein Steuerstundungsmodell im Sinne des Absatzes 1 insbesondere vor, wenn ein Verlust aus Gewerbebetrieb entsteht oder sich erhöht, indem ein Steuerpflichtiger, der nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, auf Grund des Erwerbs von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens sofort abziehbare Betriebsausgaben tätigt, wenn deren Übereignung ohne körperliche Übergabe durch Besitzkonstitut nach § 930 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder durch Abtretung des Herausgabeanspruchs nach § 931 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt.

(4)1Der nach Absatz 1 nicht ausgleichsfähige Verlust ist jährlich gesondert festzustellen.2Dabei ist von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen.3Der Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als der verrechenbare Verlust gegenüber dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres sich verändert hat.4Handelt es sich bei dem Steuerstundungsmodell um eine Gesellschaft oder Gemeinschaft im Sinne des § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Abgabenordnung, ist das für die gesonderte und einheitliche Feststellung der einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte aus dem Steuerstundungsmodell zuständige Finanzamt für den Erlass des Feststellungsbescheids nach Satz 1 zuständig; anderenfalls ist das Betriebsfinanzamt (§ 18 Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung) zuständig.5Handelt es sich bei dem Steuerstundungsmodell um eine Gesellschaft oder Gemeinschaft im Sinne des § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Abgabenordnung, können die gesonderten Feststellungen nach Satz 1 mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte aus dem Steuerstundungsmodell verbunden werden; in diesen Fällen sind die gesonderten Feststellungen nach Satz 1 einheitlich durchzuführen.

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Steuerrecht: Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells

18.05.2017

Setzt der Investor/Anleger eine von ihm selbst oder dem in seinem Auftrag tätigen Berater entwickelte oder modifizierte und individuell angepasste Investition um, liegt kein vorgefertigtes Konzept vor.
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze | § 14 BPolHfV

§ 14 BPolHfV zitiert oder wird zitiert von 19 §§.

§ 14 BPolHfV wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Investmentsteuergesetz - InvStG 2018 | § 49 Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz


(1) Wird der Spezial-Investmentanteil veräußert oder wird ein Gewinn aus dem Spezial-Investmentanteil in sonstiger Weise realisiert, so sind 1. auf den Anleger-Aktiengewinn § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes, § 8b des Körperschaftsteuergesetze

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 7 Folgeobjekt


Nutzt der Anspruchsberechtigte die Wohnung (Erstobjekt) nicht bis zum Ablauf des Förderzeitraums zu eigenen Wohnzwecken und kann er deshalb die Eigenheimzulage nicht mehr in Anspruch nehmen, kann er die Eigenheimzulage für ein weiteres Objekt (Folgeo
§ 14 BPolHfV wird zitiert von 12 anderen §§ im Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 20


(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1.Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften m

Einkommensteuergesetz - EStG | § 52 Anwendungsvorschriften


(1)1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den

Einkommensteuergesetz - EStG | § 18


(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätig

Einkommensteuergesetz - EStG | § 22 Arten der sonstigen Einkünfte


Sonstige Einkünfte sind1.Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören; § 15b ist sinngemäß anzuwenden.2Werden die Bezüge freiwillig oder auf Grund einer freiwillig b
§ 14 BPolHfV zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 930 Besitzkonstitut


Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 18 Gesonderte Feststellungen


(1) Für die gesonderten Feststellungen nach § 180 ist örtlich zuständig:1.bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, da

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 931 Abtretung des Herausgabeanspruchs


Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.
§ 14 BPolHfV zitiert 2 andere §§ aus dem Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10d Verlustabzug


(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 0

Einkommensteuergesetz - EStG | § 15a Verluste bei beschränkter Haftung


(1) 1Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kom

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Finanzgericht München Urteil, 06. Juli 2017 - 11 K 411/13

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines negativen Feststellungsbescheides. In diesem Zusammenh

Finanzgericht München Urteil, 17. März 2014 - 7 K 1792/12

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin ist eine nach englischem Recht gegründete Personengesellschaft i

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Apr. 2018 - IV R 33/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18. Juni 2015  2 K 145/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Apr. 2018 - I R 2/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 11. November 2015  1 K 91/13 (5) wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Feb. 2018 - X R 10/16

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. März 2016  4 K 3365/14 E aufgehoben, soweit es die Jahre 2011 und 2012 betrifft.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Juli 2017 - I R 34/14

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 17. März 2014  7 K 1792/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Juni 2017 - VIII R 57/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. September 2014  10 K 1693/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Juni 2017 - VIII R 46/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 3 K 12341/11 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Feb. 2017 - 1 K 841/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 23. Oktober 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Februar 2015 wird dahingehend geändert, dass Verluste aus Gewerbebetrieb i.H. von x.xxx Euro anerkannt werden.2. Der Beklagte trägt die Kost

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Jan. 2017 - IV R 10/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 15. Januar 2014  10 K 2321/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Jan. 2017 - IV R 5/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 2015  3 K 304/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Jan. 2017 - VIII R 7/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 17. Oktober 2012  1 K 2343/08 und die im Feststellungsbescheid vom 9. Juli 2008 enthaltene Feststellung des ver

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2016 - IV R 2/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Revisionen des Revisionsklägers zu 1. und der Revisionsklägerin zu 2. gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. November 2012  5 K 1281/08 werden als unbegründet zurüc

Finanzgericht Köln Urteil, 01. Sept. 2016 - 15 K 446/12

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen des Veranlagungszeitraums

Finanzgericht Köln Urteil, 01. Sept. 2016 - 15 K 444/12

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen des Veranlagungszeitraums

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Sept. 2016 - IV R 17/13

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Februar 2013  10 K 2171/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Mai 2016 - 12 U 186/15

bei uns veröffentlicht am 17.05.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.10.2015 - 27 O 502/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts si

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Nov. 2015 - VIII R 74/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Januar 2013  5 K 4513/09 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Juni 2015 - III R 7/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. Dezember 2013  13 K 4566/10 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 17. November 2010 aufgehoben.

Finanzgericht Münster Urteil, 18. Juni 2015 - 12 K 689/12 F

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist, ob negative Einkünfte aus Investmentanteilen (Zwischengewinne) im Entstehungsjahr ausgleichs- und abzugsfähig sin

Finanzgericht Hamburg Urteil, 18. Juni 2015 - 2 K 145/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten der von ihr erworbenen Kommanditbeteiligungen an Schiffsfonds sowie gegen die Versagung des Abzugs ihrer laufenden Verwaltungskosten als..

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Sept. 2014 - 10 K 1693/12

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid 2008, zuletzt vom 12. Juni 2013, wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend gemachten Zwischengewinne von 178.106 Euro festge

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Juni 2014 - I R 24/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden für das Streitjahr 2008 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Feb. 2014 - IV R 59/10

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die mit Gesellschaftsvertrag (GV) vom 13. November 2006 gegründet wurde. Gegenstand

Finanzgericht Münster Urteil, 11. Dez. 2013 - 6 K 3045/11 F

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Bescheides vom 30.03.2009 und der Einspruchsentscheidung vom 01.08.2011 einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2007 zu erlassen, in de

Finanzgericht Münster Urteil, 22. Nov. 2013 - 5 K 3828/10 F

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

Tenor Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15b Abs. 4 EStG auf den 31.12.2006 vom 17.03.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01.10.2010 wird aufgehoben.Die Kosten des Verfahrens

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Nov. 2013 - 6 K 1607/11

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor 1. Die Einspruchsentscheidung vom 7. April 2011 wird ersatzlos aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.3. Der Streitwert wird auf x.xxx.xxx EUR festgesetzt. Tatbestand   1 Streit

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Jan. 2013 - 3 K 1185/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Bescheide für 2006 und 2007 über die gesonderte und einheitliche Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15b Abs. 4 EStG vom 5. Mai 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 18. Nov. 2012 - 5 V 3277/12

bei uns veröffentlicht am 18.11.2012

Tenor Die Vollziehung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2010 wird ausgesetzt. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Besteuerungsgrundlagen vorläufig entsprechend der Feststellungserklärun

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Juni 2011 - IX B 148/10

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Gründe, die Revision zuzulassen, liegen nicht vor.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. März 2011 - 4 K 1723/09

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist in formeller Hinsicht, ob eine ausländische Stiftung und/oder der inländische Stifter in das Feststellungsverf

Referenzen

(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...
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(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...
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(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...
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(1) 1Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten...
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Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.
Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.
(1) Für die gesonderten Feststellungen nach § 180 ist örtlich zuständig:1.bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, das...
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