Deutsche-Welle-Gesetz - DWG | § 4 Ziele

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Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle" Inhaltsverzeichnis

Die Angebote der Deutschen Welle sollen Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten demokratischen Rechtsstaat verständlich machen. Sie sollen deutschen und anderen Sichtweisen zu wesentlichen Themen vor allem der Politik, Kultur und Wirtschaft sowohl in Europa wie in anderen Kontinenten ein Forum geben mit dem Ziel, das Verständnis und den Austausch der Kulturen und Völker zu fördern. Die Deutsche Welle fördert dabei insbesondere die deutsche Sprache.

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(1) Die Deutsche Welle erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben durch Verbreitung von Sendungen, die sie 1. selbst plant und herstellt (Eigenproduktion),2. gemeinsam mit Dritten produziert (Gemeinschaftsproduktionen),3. von Dritten herstellen lässt (Auf
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published on 04/12/2013 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. Februar 2012 - 2 Sa 767/11 - wird zurückgewiesen.
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