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§ 16Amtlich · § 5 UrhG

Verlautbarungsrecht

Zeitreise: 06.05.2024

Die Deutsche Welle räumt der Bundesregierung in Krisen- oder Katastrophenfällen oder in anderen erheblichen Gefahrenlagen für amtliche Verlautbarungen unverzüglich und unentgeltlich angemessene Sendezeit ein.

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