§ 16Amtlich · § 5 UrhG
Verlautbarungsrecht
Zeitreise: 06.05.2024
Die Deutsche Welle räumt der Bundesregierung in Krisen- oder Katastrophenfällen oder in anderen erheblichen Gefahrenlagen für amtliche Verlautbarungen unverzüglich und unentgeltlich angemessene Sendezeit ein.
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