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§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Einreichung elektronischer Dokumente

Zeitreise: 24.06.2026

Elektronische Dokumente sind nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Deren Bestimmungen gehen insoweit den Bestimmungen dieser Verordnung vor.

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