Patentkostengesetz - PatKostG | § 2 Höhe der Gebühren

(1) Gebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz erhoben.

(2) Für Klagen und einstweilige Verfügungen vor dem Bundespatentgericht richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach § 34 des Gerichtskostengesetzes. Der Mindestbetrag einer Gebühr beträgt 121 Euro. Für die Festsetzung des Streitwerts gelten die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes entsprechend. Die Regelungen über die Streitwertherabsetzung (§ 144 des Patentgesetzes und § 26 des Gebrauchsmustergesetzes) sind entsprechend anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 2 PatKostG

§ 2 PatKostG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 2 PatKostG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über internationale Patentübereinkommen - IntPatÜbkG | § 4


Für europäische Patente, für die der Hinweis auf die Erteilung vor dem 1. Mai 2008 im Europäischen Patentblatt veröffentlicht worden ist, bleiben Artikel II § 3 dieses Gesetzes, § 2 Abs. 1 des Patentkostengesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 36
§ 2 PatKostG zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 34 Wertgebühren


(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt bei einem Streitwert bis 500 Euro die Gebühr 38 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem Streitwert bis … Eurofür jeden angefangenen Betrag von weiteren … Euroum … Euro 2 0005002010 0001 0

Patentgesetz - PatG | § 144


(1) Macht in einer Patentstreitsache eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht auf ihren Antrag anordnen, daß die Verpflichtung di

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 26


(1) Macht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch Klage ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitw

Referenzen - Urteile | § 2 PatKostG

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 PatKostG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2011 - X ZB 2/11

bei uns veröffentlicht am 10.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 2/11 vom 10. August 2011 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Ethylengerüst PatKostG § 11 Abs. 3; PatG § 100 § 11 Abs. 3 PatKostG steht der Zulässigkeit einer Rechtsb

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Aug. 2011 - X ZR 105/08

bei uns veröffentlicht am 30.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 105/08 vom 30. August 2011 in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. August 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Gröning, Dr. Grabinski,

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - X ZA 4/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZA 4/15 vom 11. Januar 2017 in der Verfahrenskostenhilfesache ECLI:DE:BGH:2017:110117BXZA4.15.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - X ZA 3/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZA 3/15 vom 11. Januar 2017 in der Verfahrenskostenhilfesache ECLI:DE:BGH:2017:110117BXZA3.15.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - X ZA 2/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZA 2/15 vom 11. Januar 2017 in der Verfahrenskostenhilfesache ECLI:DE:BGH:2017:110117BXZA2.15.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2008 - X ZB 4/07

bei uns veröffentlicht am 22.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/07 vom 22. Januar 2008 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Schwingungsdämpfung PatG § 17 Abs. 1; PatKostG §§ 9, 10 Eine Rückerstattung fälliger gezahlter Jahresgebühr

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2012 - X ZR 131/11

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 131/11 Verkündet am: 20. November 2012 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2005 - X ZR 56/04

bei uns veröffentlicht am 12.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 56/04 vom 12. Juli 2005 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Streitwert im Nichtigkeitsberufungsverfahren PatG (Fassung: 1. November 1998) § 121 Abs. 1; PatKostG § 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2018 - X ZB 2/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 2/16 vom 15. Januar 2018 in der Verfahrenskostenhilfesache ECLI:DE:BGH:2018:150118BXZB2.16.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Januar 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2008 - I ZB 25/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 25/08 vom 30. April 2008 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 305 69 373.5 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tegeler Floristik MarkenG § 83 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 86 Sa

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2018 - X ZB 6/17

bei uns veröffentlicht am 05.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 6/17 vom 5. November 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Schwammkörper PatG § 39; PatKostG § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 2 Die Teilungserklärung gilt nicht deshalb als nicht abg

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2016 - I ZB 56/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 56/14 vom 14. Januar 2016 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BioGourmet PatKostG §§ 2, 6; MarkenG §§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 64a; MarkenV §§ 25, 29, 30 a) Ist Widerspr

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Aug. 2015 - X ZB 8/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z B 8 / 1 4 vom 25. August 2015 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Überraschungsei PatKostG § 11 Abs. 3, § 9 a) § 11 Abs. 3 PatKostG schließt nicht nur eine Bes

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Aug. 2015 - X ZB 3/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z B 3 /14 vom 18. August 2015 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Mauersteinsatz PatKostG § 6 Abs. 2 a) Legen mehrere Patentinhaber gegen eine Entscheidung des Deut

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2014 - X ZB 11/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z B 1 1 / 1 3 vom 6. Mai 2014 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Prüfungsgebühr PatKostG § 10 Abs. 2 Hat der Anmelder Prüfungsantrag gestellt und die Prüfungsgebüh

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(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt bei einem Streitwert bis 500 Euro die Gebühr 38 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem Streitwert bis … Eurofür jeden angefangenen Betrag von weiteren … Euroum … Euro 2 0005002010 0001 0002125 0003 000...
(1) Macht in einer Patentstreitsache eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht auf ihren Antrag anordnen, daß die Verpflichtung dieser Partei...
(1) Macht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch Klage ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitwert ihre...