(1) Andere als die in den §§ 422 bis 424 bezeichneten Tatsachen wirken, soweit sich nicht aus dem Schuldverhältnis ein anderes ergibt, nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten.

(2) Dies gilt insbesondere von der Kündigung, dem Verzug, dem Verschulden, von der Unmöglichkeit der Leistung in der Person eines Gesamtschuldners, von der Verjährung, deren Neubeginn, Hemmung und Ablaufhemmung, von der Vereinigung der Forderung mit der Schuld und von dem rechtskräftigen Urteil.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 425 BGB

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11 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 425 BGB.

11 Artikel zitieren § 425 BGB.

Kaufrecht: Kein Sachmängelhaftungsausschlusses bei arglistigem Verschweigen

21.07.2016

Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.
Kaufrecht

Vertragsrecht: Zur Revision wegen doch nicht verspäteter Widerrufserklärung einer Vertriebsvereinbarung

21.06.2016

Die Darlegungs- und Beweislast für die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Vertragsschluss trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Verbraucher.
Wirtschaftsrecht

Sozialrecht: Zum Wechsel des Sozialversicherungsträgers

09.10.2014

Bei einem Wechsel des Sozialversicherungsträgers können die vom zuerst verpflichteten Sozialversicherungsträger erworbenen Ersatzansprüche des Geschädigten übergehen.
Sozialrecht

Erbrecht: Zur Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

03.09.2014

Die Ablaufhemmung beginnt im Falle mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage, wenn der in Anspruch genommene Erbe die Erbschaft angenommen hat.
Familienrecht

GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein

09.12.2011

Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
Steuerrecht

GmbH-Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein

09.12.2011

Verjährung für Ersatzanspruch des Geschäftsführers gegen steuerlichen Berater der GmbH beginnt mit Bekanntgabe des schadensbegründenden Haftungsbescheids-BGH, IX ZR 193/10

Betriebskostennachzahlung: Abrechnung muss nur an einen von mehreren Mietern zugehen

30.05.2010

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Nebenkosten

Betriebsübergang: Verwirkung des Widerspruchsrechts

13.04.2010

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Betriebsübergang - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Betriebsübergang

Referenzen - Gesetze | § 425 BGB

§ 425 BGB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 425 BGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 429 Wirkung von Veränderungen


(1) Der Verzug eines Gesamtgläubigers wirkt auch gegen die übrigen Gläubiger. (2) Vereinigen sich Forderung und Schuld in der Person eines Gesamtgläubigers, so erlöschen die Rechte der übrigen Gläubiger gegen den Schuldner. (3) Im Übrigen fin
§ 425 BGB zitiert 1 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 422 Wirkung der Erfüllung


(1) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt von der Leistung an Erfüllungs statt, der Hinterlegung und der Aufrechnung. (2) Eine Forderung, die einem Gesamtschuldner zusteht, kann nicht von

Referenzen - Urteile | § 425 BGB

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95 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 425 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Nov. 2016 - III ZR 235/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 235/15 Verkündet am: 10. November 2016 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2011 - IX ZR 193/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 193/10 Verkündet am: 13. Oktober 2011 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 328, 675,

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2009 - IV ZR 70/05

bei uns veröffentlicht am 25.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEIL-URTEIL IV ZR 70/05 Verkündetam: 25.November2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2005 - VI ZR 366/03

bei uns veröffentlicht am 10.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 366/03 Verkündet am: 10. Mai 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juli 2019 - VI ZR 337/18

bei uns veröffentlicht am 23.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 337/18 Verkündet am: 23. Juli 2019 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2016 - V ZR 150/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL V ZR 150/15 Verkündet am: 8. April 2016 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juli 2002 - XI ZR 323/01

bei uns veröffentlicht am 09.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 323/01 Verkündet am: 9. Juli 2002 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _________

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2005 - VI ZR 319/04

bei uns veröffentlicht am 08.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 319/04 Verkündet am: 8. November 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2001 - XII ZB 194/99

bei uns veröffentlicht am 17.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 194/99 vom 17. Januar 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 69 Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit zwischen Vermieter und Hauptmieter.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2001 - II ZR 331/00

bei uns veröffentlicht am 29.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL und VERSÄ UMNISURTEIL II ZR 331/00 Verkündet am: 29. Januar 2001 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2001 - IX ZR 158/00

bei uns veröffentlicht am 06.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 158/00 Verkündet am: 6. Dezember 2001 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Apr. 2004 - XI ZR 49/03

bei uns veröffentlicht am 27.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 49/03 Verkündet am: 27. April 2004 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2013 - XII ZR 34/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 34/12 Verkündet am: 13. März 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2006 - XII ZB 9/04

bei uns veröffentlicht am 28.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 9/04 vom 28. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; UmwG § 123 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 319 Abs. 2 a.F., § 325 Abs. 1 a) Die Rechtskraft eines gegen den nach

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2010 - VIII ZR 263/09

bei uns veröffentlicht am 28.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 263/09 Verkündet am: 28. April 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2010 - I ZR 3/09

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/3yn5/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE310712007&doc.part=K&doc.price=0.0

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2000 - VII ZR 324/99

bei uns veröffentlicht am 16.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 324/99 Verkündet am: 16. März 2000 Seelinger-Schardt Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 21. März 2000 - IX ZR 39/99

bei uns veröffentlicht am 21.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 39/99 Verkündet am: 21. März 2000 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §§ 423

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2000 - XII ZR 85/98

bei uns veröffentlicht am 18.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 85/98 Verkündet am: 18. Oktober 2000 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Sept. 2018 - 7 U 3118/17

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor 1. Auf die Berufungen der Klägerin werden das Urteil des Landgerichts München I vom 18.8.2017 und das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 29.9.2017 (jeweils Az.: 29 O 13574/16) abgeändert. 2. Die Beklagten werden a

Oberlandesgericht München Endurteil, 25. Okt. 2017 - 15 U 889/17 Rae

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung wird das Endurteil des Landgerichts vom 24.02.2017 (Az. 83 O 2232/16) in Ziffer 1 soweit es den dortigen Beklagten zu 2) (= Beklagter des Berufungsverfahrens) betrifft und im Kostenpunkt abgeändert. Der

Landgericht Landshut Endurteil, 27. Feb. 2018 - 41 O 363/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor 1. Der Beklagten zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 18.000,00 € nebst 9% Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 24.07.2016 zu bezahlen. 2. Der Beklagte zu 2) wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 6.

Finanzgericht München Urteil, 28. Nov. 2014 - 8 K 2038/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor 1. Der Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und Solidaritätszuschlag für 2006 vom 27. Dezember 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. Juni 2013 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Be

Oberlandesgericht München Urteil, 08. März 2018 - U 3497/16 Kart

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor I. Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 2) wird das Teilend- und -grundurteil des Landgerichts München I vom 27. Juli 2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Klageantrag ist hinsichtlich der Beklag

Oberlandesgericht München Endurteil, 04. Nov. 2016 - 10 U 2408/16

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten vom 01.06.2016 wird das Endurteil des LG München I vom 12.05.2016 (Az. 19 O 10058/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den K

Oberlandesgericht München Endurteil, 07. Okt. 2016 - 10 U 767/16

bei uns veröffentlicht am 07.10.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten vom 22.02.2016 wird das Endurteil des LG München I vom 12.01.2016 (Az.: 17 O 14907/14) abgeändert und wie folgt neugefasst: I. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den

Oberlandesgericht München Endurteil, 16. Sept. 2016 - 10 U 750/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers vom 21.02.2013 wird das Schlussurteil des LG Ingolstadt vom 30.01.2013, Az.: 33 O 623/11, abgeändert und wie folgt neugefasst: I. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger samtverbindlich

Oberlandesgericht München Endurteil, 02. Aug. 2016 - 18 U 3489/15

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 21.08.2015, Az.: 26 O 13203/12, abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst wie folgt: 1. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger e

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Juli 2016 - 10 U 3138/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers vom 28.08.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 07.08.2015 (Az. 17 O 9215/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagten zu 2) bis zu 4) werden verurteilt, samtverbindlich

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Juli 2016 - 10 U 3554/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten vom 25.09.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 14.09.2015 (Az. 19 O 6552/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger samtverbindlich

Amtsgericht Zeitz Urteil, 31. Juli 2018 - 4 C 94/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor 1. Die Beklagten zu 1. und 3. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an das klagende Land 1.531,84 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2017 zu zahlen, die Beklagte zu 1. zudem nebst Zinsen i.H.v. 5..

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2017 - VI ZR 423/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 423/16 Verkündet am: 17. Oktober 2017 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 18. Aug. 2017 - 7 U 17/17

bei uns veröffentlicht am 18.08.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. März 2017 verkündete Einzelrichterurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urte

Bundesfinanzhof Urteil, 08. März 2017 - II R 31/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Februar 2015  3 K 823/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 10. Nov. 2016 - III ZR 235/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juli 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägeri

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2016 - XI ZR 482/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 482/15 Verkündet am: 11. Oktober 2016 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 495 Abs.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2016 - I-5 U 111/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Die Berufung gegen das am 09.07.2015 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – Vorsitzender gem. § 349 Abs. 3 ZPO – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Berufungsführerin und

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 8 AZR 474/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Februar 2014 - 3 Sa 231/12 - teilweise aufgehoben, soweit es über die Berufung des Bekla

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 08. Apr. 2016 - V ZR 150/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die gegen die Beklagte zu 2

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2015 - VI ZR 37/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 37/15 Verkündet am: 8. Dezember 2015 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2015 - I ZR 168/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 168/14 Verkündet am: 12. November 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 06. Okt. 2015 - 28 U 152/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Oktober 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Okt. 2015 - I-22 U 48/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 26.02.2015 teilweise abgeändert und - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel (d.h. unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der K

Landgericht Hamburg Urteil, 14. Aug. 2015 - 303 O 94/12

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu 1) ein Schmerzensgeld in Höhe von € 8.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 19.7.2012 zu zahlen. 2.

Landgericht Bonn Urteil, 05. Aug. 2015 - 3 O 365/13

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 36.452,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2013 und weitere EUR 36.452,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jewe

Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. Juni 2015 - 8 U 54/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. August 2014 – 12 O 59/14 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden verurteilt, an

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 24. März 2015 - 3a C 413/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 21.01.2015 wird aufrechterhalten. 2. Die Beklagte zu 1) trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Vollstreckung

Landgericht Wuppertal Urteil, 09. März 2015 - 4 O 448/13

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 424,59 € und an die B Versicherungs-AG unter Angabe der Schadens-Nr. …… einen Betrag i.H.v. 5.448,31 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jewei

Landgericht Essen Urteil, 14. Jan. 2015 - 11 O 94/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 981,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2013 zu zahlen. Die Beklagten werden ferner verurteilt, die Klägerin von der Zahlung

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Dez. 2014 - 4 K 49/13

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob das Vermischen von Fettalkoholen, die die Klägerin aus dem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren als zugelassener Empfänger übernommen hatte, mit im Zollverfahren der aktiven Veredelung befin