(1) Die Einheitswerte werden in Zeitabständen von je sechs Jahren allgemein festgestellt (Hauptfeststellung).

(2) Der Hauptfeststellung werden die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahrs (Hauptfeststellungszeitpunkt) zugrunde gelegt. Die Vorschriften in § 35 Abs. 2 und den §§ 54 und 59 über die Zugrundelegung eines anderen Zeitpunkts bleiben unberührt.

ra.de-OnlineKommentar zu § 21 BewG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 21 BewG

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 21 BewG

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 21 BewG.

3 Artikel zitieren § 21 BewG.

Steuerrecht: Gesetzgeber muss Grundsteuer reformieren

02.05.2018

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Grundsteuer

Steuerrecht: Windkraftanlagen sind keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG

13.04.2012

wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind-BFH vom 25.01.2012-Az: II R 25/10
Steuerrecht

Grundsteuer: Bundesfinanzhof fordert zeitgemäße Neuordnung

01.10.2010

Anwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze | § 21 BewG

§ 21 BewG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 21 BewG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes - BewGÄndG | Art 2


(1) Für Grundbesitz findet die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte nach § 21 des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Artikels 1 Nr. 8 auf den Beginn des Kalenderjahres 1964 statt (Hauptfeststellung 1964). Bei der Hauptfeststellung 1964 gilt
§ 21 BewG wird zitiert von 1 anderen §§ im Bewertungsgesetz.

Bewertungsgesetz - BewG | § 23 Nachfeststellung


(1) Für wirtschaftliche Einheiten, für die ein Einheitswert festzustellen ist, wird der Einheitswert nachträglich festgestellt (Nachfeststellung), wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 21 Abs. 2) 1. die wirtschaftliche Einheit neu entsteht;2.
§ 21 BewG zitiert 3 andere §§ aus dem Bewertungsgesetz.

Bewertungsgesetz - BewG | § 35 Bewertungsstichtag


(1) Für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude und der stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt maßgebend. (2) Für die umlaufenden Betriebsmittel ist der Stand am Ende des Wirtschaftsj

Bewertungsgesetz - BewG | § 59 Bewertungsstichtag


(1) Die durch Anbau von Baumschulgewächsen genutzte Betriebsfläche wird abweichend von § 35 Abs. 1 nach den Verhältnissen an dem 15. September bestimmt, der dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist. (2) Die durch Anbau von Gemüse, Blumen und Zie

Bewertungsgesetz - BewG | § 54 Bewertungsstichtag


Abweichend von § 35 Abs. 1 sind für den Umfang und den Zustand des Bestandes an nicht eingeschlagenem Holz die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres zugrunde zu legen, das dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist.

Referenzen - Urteile | § 21 BewG

Urteil einreichen

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 21 BewG.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2000 - V ZR 334/99

bei uns veröffentlicht am 17.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 334/99 Verkündet am: 17. November 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Sept. 2018 - II R 20/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. August 2014  4 K 2970/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - II R 16/13

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2013  3 K 3190/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - II R 37/14

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014  3 K 3370/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - II R 14/13

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des  Finanzgerichts Köln vom 23. Januar 2013 4 K 3625/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Urteil, 10. Apr. 2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor 1. Die §§ 19, 20, 21, 22, 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsg

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 31. Aug. 2016 - 2 B 68/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Der Streitwert wird auf 721,25 Euro festgesetzt. Gründe 1 Das vorläufige Rechtsschutzgesuch des An

Amtsgericht Köln Urteil, 31. Mai 2015 - 213 C 116/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1T A T B E S T A N D: 2(entfällt gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO) 3E N T S C H E I D U N G S G R Ü N D E: 4Die Klage ist nach Auf

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Jan. 2012 - II R 25/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer des Grundstücks X, auf dem eine KG aufgrund eines mit dem Kläger bestehenden Nutzungsvertrags ei

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Dez. 2011 - II R 2/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, veräußerte mit Tauschvertrag vom 28. August 1992 ihre seit mehr als einem Jahr mindestens zu ei

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juli 2011 - II R 35/10

bei uns veröffentlicht am 06.07.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war am Bewertungsstichtag (1. Januar 1997) Eigentümer eines … qm großen Grundstücks an einem See in X. Hiervon en

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2011 - 5 C 23/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Höhe einer Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz für ein infolge Zwangsverkaufs verlorenes Unternehmen.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 16. März 2011 - 1 K 735/10.NW

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt den teilweisen Erlass der Grundsteuer B für die Jahre 20

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Juni 2010 - II R 60/08

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Einzelhandelsdiscounterin, errichtete im Jahr 2004 im Erbbaurecht einen Lebensmitt

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Juni 2010 - II R 12/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein rechtsfähiger Verein, der in Deutschland lebenden Menschen islamischen Glaubens die Möglichkeit zu ihrer

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. März 2010 - 4 K 2065/07

bei uns veröffentlicht am 08.03.2010

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob eine gewerbliche Lagerhalle mit Büro- und Ausstellungs- sowie einem Werkstattraum im Sachwertverfahren (§§ 83 f

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2009 - 6 K 315/07

bei uns veröffentlicht am 23.11.2009

Tatbestand   1 Streitig ist die erweiterte Kürzung des gewerbesteuerlichen Gewinns bzgl. der Veräußerung des einzigen Grundstücks eines vermögensverwaltenden Grundstücksunternehmens. 2 Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 31

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2006 - 2 S 1002/05

bei uns veröffentlicht am 16.03.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. Januar 2005 - 5 K 1407/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Nov. 2005 - 2 S 1884/03

bei uns veröffentlicht am 14.11.2005

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. November 2002 - 10 K 81/00 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vo

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. März 2004 - 8 K 460/98

bei uns veröffentlicht am 11.03.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Streitig ist, ob die Nichtberücksichtigung einer altersbedingten Wertminderung gemäß § 86 des Bewertungsgesetz (BewG) bei der Bewertung eines Einfamilienhauses im S

Referenzen

(1) Für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude und der stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt maßgebend. (2) Für die umlaufenden Betriebsmittel ist der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres...
(1) Für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude und der stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt maßgebend. (2) Für die umlaufenden Betriebsmittel ist der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres...
(1) Für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude und der stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt maßgebend. (2) Für die umlaufenden Betriebsmittel ist der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres...
(1) Für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude und der stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt maßgebend. (2) Für die umlaufenden Betriebsmittel ist der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres...
Abweichend von § 35 Abs. 1 sind für den Umfang und den Zustand des Bestandes an nicht eingeschlagenem Holz die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres zugrunde zu legen, das dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist.
Abweichend von § 35 Abs. 1 sind für den Umfang und den Zustand des Bestandes an nicht eingeschlagenem Holz die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres zugrunde zu legen, das dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist.
(1) Die durch Anbau von Baumschulgewächsen genutzte Betriebsfläche wird abweichend von § 35 Abs. 1 nach den Verhältnissen an dem 15. September bestimmt, der dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist. (2) Die durch Anbau von Gemüse, Blumen und Zierpflanzen...
(1) Die durch Anbau von Baumschulgewächsen genutzte Betriebsfläche wird abweichend von § 35 Abs. 1 nach den Verhältnissen an dem 15. September bestimmt, der dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist. (2) Die durch Anbau von Gemüse, Blumen und Zierpflanzen...