Bedarfsgegenständeverordnung - BedGgstV | § 3 Verbotene Stoffe

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Bedarfsgegenständeverordnung Inhaltsverzeichnis

Bei dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln der in Anlage 1 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Stoffe nicht verwendet werden.

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published on 19/04/2013 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu volls
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