Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB | § 2 Begriffsbestimmungen

(1) Erzeugnisse sind Lebensmittel, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen, Futtermittel, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände.

(2) (weggefallen)

(3) (weggefallen)

(4) (weggefallen)

(5) (weggefallen)

(6) Bedarfsgegenstände sind

1.
Materialien und Gegenstände im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG (ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4), die durch die Verordnung (EG) Nr. 596/2009 (ABl. L 188 vom 18.7.2009, S. 14) geändert worden ist,
2.
Packungen, Behältnisse oder sonstige Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln in Berührung zu kommen,
3.
Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen,
4.
Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind,
5.
Spielwaren und Scherzartikel,
6.
Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, wie Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder,
7.
Reinigungs- und Pflegemittel, die für den häuslichen Bedarf oder für Bedarfsgegenstände im Sinne der Nummer 1 bestimmt sind,
8.
Imprägnierungsmittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände im Sinne der Nummer 6, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind,
9.
Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Bedarfsgegenstände sind nicht
1.
Gegenstände, die
a)
nach § 2 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes als Arzneimittel gelten,
b)
nach Artikel 2 Nummer 1 und 2 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1; L 117 vom 3.5.2019, S. 9; L 334 vom 27.12.2019, S. 165), die durch die Verordnung (EU) 2020/561 (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 18) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 und 4 der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission (ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 176; L 117 vom 3.5.2019, S. 11; L 334 vom 27.12.2019, S. 167) in der jeweils geltenden Fassung als Medizinprodukte oder als Zubehör für Medizinprodukte gelten,
c)
nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1; L 303 vom 20.11.2015, S. 109; L 280 vom 28.10.2017, S. 57), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 334/2014 (ABl. L 103 vom 5.4.2014, S. 22; L 305 vom 21.11.2015, S. 55) geändert worden ist, Biozid-Produkte sind,
2.
die in Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 genannten Materialien und Gegenstände, Überzugs- und Beschichtungsmaterialien und Wasserversorgungsanlagen,
3.
veterinärmedizintechnische Produkte im Sinne von § 3 Absatz 3 des Tierarzneimittelgesetzes.

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Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB | § 39 Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden


(1) Die für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden treffen die Maßnahmen, die nach den Artikeln 137 und 138 der Verordnung (EU) 2017/625 erforderlich sin

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB | § 1 Zweck des Gesetzes


(1) Zweck des Gesetzes ist es, 1. vorbehaltlich der Absätze 2 und 4 bei Lebensmitteln, Futtermitteln, Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen den Schutz der Endverbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gef

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB | § 4 Vorschriften und Ermächtigungen zum Geltungsbereich


(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes 1. für Lebensmittel gelten auch für lebende Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, soweit dieses Gesetz dies bestimmt,2. über das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln gelten entsprechend für deren

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB | § 38 Zuständigkeit, Aufgabe und gegenseitige Information


(1) Die Zuständigkeit für die Überwachungsmaßnahmen nach diesem Gesetz, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereic
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 2 Arzneimittelbegriff


(1) Arzneimittel im Sinne dieses Gesetzes sind Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind. Dies sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, 1. die zur Anwendung im oder am menschlichen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenscha
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB | § 3 Weitere Begriffsbestimmungen


(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Herstellen: das Gewinnen, einschließlich des Schlachtens oder Erlegens lebender Tiere, deren Fleisch als Lebensmittel zu dienen bestimmt ist, das Herstellen, das Zubereiten, das Be- und Verarbeiten und das Mische

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2010 - I ZR 23/07

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2010 - I ZR 27/07

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 27/07 Verkündet am: 21. Januar 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juli 2004 - I ZR 288/01

bei uns veröffentlicht am 22.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 288/01 Verkündet am: 22. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2006 - I ZR 24/03

bei uns veröffentlicht am 30.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 24/03 Verkündet am: 30. März 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : j

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2008 - I ZR 112/05

bei uns veröffentlicht am 26.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 112/05 Verkündet am: 26. Juni 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2008 - I ZR 61/05

bei uns veröffentlicht am 26.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 61/05 Verkündet am: 26. Juni 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juli 2010 - I ZR 19/08

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2010 - I ZR 99/09

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 99/09 Verkündet am: 15. Juli 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2010 - I ZR 123/09

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

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Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Okt. 2018 - M 18 K 15.4632

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 2. Oktober 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung dur

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2019 - 14 ZB 18.663

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 56,91 Euro festgesetzt. Gründe

Landgericht München I Endurteil, 09. Jan. 2018 - 1 HK O 11164/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Aug. 2014 - M 18 S 14.2801

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf EUR 50.000,- festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begeh

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Mai 2018 - W 8 K 17.1298

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - M 17 K 15.1482

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 02. Aug. 2016 - W 1 K 15.21

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. März 2014 - 18 S 14.758

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

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Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Aug. 2015 - M 17 K 15.1706

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Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 17 K 15.1706 Im Namen des Volkes Urteil vom 17. August 2015 17. Kammer Sachgebiets-Nr. 1335 Hauptpunkte: Beihilfe; fehlende Apothek

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Feb. 2018 - Au 2 K 17.350

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die am … 1954 gebor

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 23. Dez. 2014 - 3 U 1874/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.08.2014, Az. 3 HK O 10032/13, abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängende

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2015 - 20 ZB 14.977

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für d

Europäischer Gerichtshof Urteil, 19. Jan. 2017 - C-282/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 19. Januar 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Freier Warenverkehr — Art. 34 bis 36 AEUV — Rein innerstaatlicher Sachverhalt — Lebensmittelsicherheit — Verordnung (EG)

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 08. Nov. 2016 - 4 U 1/10

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.11.2009 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert. 1. Der Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken das Mittel

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 5 U 265/11

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 4.11.2011, Az. 408 HKO 33/11, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil des

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 28. Juli 2016 - 9 K 1636/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 21. Mai 2015 verpflichtet, dem Kläger folgende Auskünfte über den Schlachthof der Beigeladenen unter Schwärzung der persönlichen Daten zu erteilen: - die Fehlbetäubungen beim Betäubungsvo

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 07. März 2016 - 1 K 498/15.NW

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Beihilfeleistungen zu seinen A

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2016 - I ZR 36/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 36/14 Verkündet am: 28. Januar 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 11. Sept. 2015 - 1 RVs 131 und 136/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils werden die Angeklagten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. 1Gründe: 2A. 3Durch Urteil vom 12.11.2013 hat das Amtsger

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Apr. 2015 - 7 K 395/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrag

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 22. Apr. 2015 - 1 K 986/14.NW

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 14. Juli 2014 und vom 22. August 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2014 verpflichtet, dem Kläger Beihilfe zu seinen Aufwendungen für das Präparat LactoStop 33

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Aug. 2014 - 7 K 5469/12

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand 2Die Klägerin bringt Pro

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juli 2014 - L 11 KR 4441/12

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 21.09.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Versorgung de

Finanzgericht Hamburg Urteil, 24. Apr. 2014 - 4 K 78/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Versagung der Überlassung einer Ware zum freien Verkehr. 2 Am 28.02.2013 gestellte die Deutsche Post AG in Vertretung des Empfängers, des Klägers, eine aus den USA kommende Sendung beim Beklagten,

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Apr. 2014 - 7 K 3150/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2D

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 01. Apr. 2014 - 8 A 654/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 01. Apr. 2014 - 8 A 655/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 29. Jan. 2014 - 13 A 1901/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin d

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2013 - 1 A 58/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu volls

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 19. Dez. 2012 - 1 K 860/12.NW

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Beihilfefähigkeit des

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 09. Mai 2012 - 1 K 5/12.NW

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Beihilfe. 2 Der Kläger steh

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 04. Apr. 2012 - 1 U 338/11 - 101

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

Tenor 1. Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 27. Juli 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 7 O 97/11, wird zurückgewiesen. 2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gründe I. Der Verfügun

Bundessozialgericht Urteil, 06. März 2012 - B 1 KR 24/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. April 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. März 2012 - 3 C 15/11

bei uns veröffentlicht am 01.03.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verkehrsfähigkeit der Produkte "Doppelherz system Gelenk 700 mit Glucosamin und Chondroitin", "Doppelherz aktiv Gelenk Kap

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Nov. 2010 - L 4 KR 180/10

bei uns veröffentlicht am 19.11.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 07. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Okt. 2010 - 3 C 41/09

bei uns veröffentlicht am 21.10.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin züchtet Schlachtvieh. Sie begehrt von der beklagten Tierseuchenkasse eine Entschädigung für die Maßregelung eines am 5. Oktober 2004 geschlacht

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 09. Juni 2010 - 1 K 375/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 3.557,50 EUR festgesetzt. Gründe   1  I. Das Begehren, die au

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2010 - 13 S 2696/09

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. November 2009 – 12 K 414/08 – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Di

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 21. Jan. 2010 - 2 U 8/09

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Vorsitzenden der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 22. Dezember 2008 (Az.: 34 O 143/07 KfH 2)  a b g e ä n d e r t  und wie folgt  n e u g e f a s s t :Die Klage w

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Jan. 2010 - 4 S 1816/07

bei uns veröffentlicht am 19.01.2010

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 09. Mai 2007 - 17 K 1795/06 - geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Ve

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