Bauforderungssicherungsgesetz - BauFordSiG | § 2

Baugeldempfänger, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und deren in § 1 Abs. 1 bezeichnete Gläubiger zur Zeit der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens benachteiligt sind, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn sie zum Nachteil der bezeichneten Gläubiger den Vorschriften des § 1 zuwidergehandelt haben.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bauforderungssicherungsgesetz - BauFordSiG | § 1


(1) Der Empfänger von Baugeld ist verpflichtet, das Baugeld zur Befriedigung solcher Personen, die an der Herstellung oder dem Umbau des Baues auf Grund eines Werk-, Dienst- oder Kaufvertrags beteiligt sind, zu verwenden. Eine anderweitige Verwendung

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht Rottweil Urteil, 02. Okt. 2015 - 2 O 291/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 28.804,22 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.12.2013 sowie weitere 1.666,95 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von

Landgericht Stuttgart Beschluss, 26. Jan. 2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Die Anträge des Angeschuldigten F. vom 15.07.2014 und 07.01.2015 sowie des Angeschuldigten M. vom 25.07.2014 und 30.12.2014 auf Aufhebung der Arrestanordnungen des Amtsgerichts Ulm vom 07.07.2014 (M.: 9 Gs 1049/14; F.: 9 Gs 1050/14) werden

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 31. Jan. 2014 - 9 U 187/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 08.08.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 25.603,56 € nebst Zins

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 27. Jan. 2011 - 1 BvR 3222/09

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

Gründe I. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Gesetz über die Sicherung der Bauf

Referenzen

(1) Der Empfänger von Baugeld ist verpflichtet, das Baugeld zur Befriedigung solcher Personen, die an der Herstellung oder dem Umbau des Baues auf Grund eines Werk-, Dienst- oder Kaufvertrags beteiligt sind, zu verwenden. Eine anderweitige Verwendung des Baugeldes...