§ 1Amtlich · § 5 UrhG
Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
Zeitreise: 21.01.2013
Die in Anlage 1 Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter besonderen Schutz gestellt. Die in Anlage 1 Spalte 3 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter strengen Schutz gestellt.
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