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§ 26aAmtlich · § 5 UrhG

Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG

Zeitreise: 22.10.2026

An die Europäische Kommission werden die Daten, die dem Umfang nach den Daten nach § 91a des Aufenthaltsgesetzes entsprechen, zur Aufgabenerfüllung nach Artikel 27 der Richtline 2001/55/EG übermittelt. § 26 Satz 4 ist nicht anzuwenden.

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