Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 12 Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher

(1) Der Vertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher bedarf der Schriftform. Wenn der Vertrag und seine tatsächliche Durchführung einander widersprechen, ist für die rechtliche Einordnung des Vertrages die tatsächliche Durchführung maßgebend. In der Urkunde hat der Verleiher zu erklären, ob er die Erlaubnis nach § 1 besitzt. Der Entleiher hat in der Urkunde anzugeben, welche besonderen Merkmale die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit hat und welche berufliche Qualifikation dafür erforderlich ist sowie welche im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts gelten; Letzteres gilt nicht, soweit die Voraussetzungen der in § 8 Absatz 2 und 4 Satz 2 genannten Ausnahme vorliegen.

(2) Der Verleiher hat den Entleiher unverzüglich über den Zeitpunkt des Wegfalls der Erlaubnis zu unterrichten. In den Fällen der Nichtverlängerung (§ 2 Abs. 4 Satz 3), der Rücknahme (§ 4) oder des Widerrufs (§ 5) hat er ihn ferner auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung (§ 2 Abs. 4 Satz 4) und die gesetzliche Abwicklungsfrist (§ 2 Abs. 4 Satz 4 letzter Halbsatz) hinzuweisen.

(3) (weggefallen)

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Arbeitsrecht: Zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung auf Grund Scheinwerkvertrags

17.12.2015

Besitzt ein Arbeitgeber die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, führt auch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund eines Scheinwerkvertrages nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmerüberlassung

14.05.2015

Bei nicht nur vorübergehendem Einsatz eines Leiharbeitnehmers kommt gegenüber dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt.

Arbeitsrecht: "Equal Pay"-Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

07.08.2011

§ 10 IV AÜG gibt einen Entgeltanspruch, wenn mit dem Leiharbeitnehmer hinsichtlich Qualifikation und Tätigkeit vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers im Überlassungszeitraum ein insgesamt höheres Entgelt erzielen - BSP Rechtsanwälte - Anwälte für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 14 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte


(1) Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers. (2) Leiharbeitnehmer sind bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunt
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 1 Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht


(1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeit

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 2 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis


(1) Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt. (2) Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, um sicherzustellen, daß keine Tatsachen eintreten, die nach § 3 die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen. D

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 8 Grundsatz der Gleichstellung


(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arb

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 5 Widerruf


(1) Die Erlaubnis kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn 1. der Widerruf bei ihrer Erteilung nach § 2 Abs. 3 vorbehalten worden ist;2. der Verleiher eine Auflage nach § 2 nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat;3. die

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 4 Rücknahme


(1) Eine rechtswidrige Erlaubnis kann mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden. § 2 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend. (2) Die Erlaubnisbehörde hat dem Verleiher auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet,

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Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2006 - III ZR 61/05

bei uns veröffentlicht am 02.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 61/05 Verkündet am: 2. Februar 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 157 C Zur

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2000 - III ZR 78/99

bei uns veröffentlicht am 17.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 78/99 Verkündet am: 17. Februar 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ----------

Landgericht München II Endurteil, 27. Apr. 2018 - 2 O 2818/17

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.119,78 € nebst Zinsen in Höhe von jeweils 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.385,95 € seit 11.02.2017 und aus einem Betrag v

Landgericht Hamburg Urteil, 27. Jan. 2017 - 418 HKO 47/16

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 98.816,47 netto nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 18.995,23 netto seit dem 21.12.2015, aus € 17.515,01 netto seit dem 31.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Jan. 2017 - 9 AZR 76/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Dezember 2015 - 1 Sa 439 b/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 537/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 359/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Juni 2015 - 6 Sa 52/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2015 - 6 Sa 78/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 595/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. August 2015 - 21 Sa 98/14 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2016 - B 12 R 8/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2014 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2016 - I ZR 71/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 71/15 Verkündet am: 23. Juni 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - 7 AZR 535/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. April 2013 - 6 Sa 105/12 - aufgehoben.

Arbeitsgericht Herne Urteil, 01. Okt. 2015 - 4 Ca 1198/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Der Streitwert wird auf 4.367,86€ festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die Zahlung von Branchenzuschlägen für Arbeitnehmerüberlassun

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Sept. 2015 - 7 Sa 145/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Az.: 10 Ca 1246/14 - vom 14. Januar 2015 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Sept. 2015 - 7 Sa 146/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Az.: 10 Ca 1250/14 - vom 14. Januar 2015 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbest

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Sept. 2015 - 7 Sa 144/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Az.: 10 Ca 1243/14 - vom 14. Januar 2015 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die R

Landessozialgericht NRW Beschluss, 10. Aug. 2015 - L 8 R 488/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 10.08.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des SG Dortmund vom 5.6.2014 geändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22.4.2014 gegen den Betriebsprüfungsbescheid vom 7.4.2014 angeordnet, soweit die Antragsgegnerin

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Juli 2015 - VII-Verg 37/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor Der Antrag der Antragsgegnerin gemäß § 115 Abs. 2 Satz 6 GWB auf sofortige Gestattung des Zuschlags wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Hauptsache vorbehalten. 1G r ü n d e : 2Der nach §§ 115 Abs. 2 Satz 6 und Satz 7, 121 A

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 30.09.2014 - 6 Ca 90/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen...

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. Mai 2015 - 19 U 21/15

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 08.01.2015 - 86 O 74/14 - durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Partei

Sozialgericht Konstanz Urteil, 28. Apr. 2015 - S 11 R 1488/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30. Mai 2013 wird in Höhe von 100.624,96 EUR (Beiträge für die Jahre 2005 und 2006) aufgehoben.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt 3/

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Aug. 2014 - I-22 U 39/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 14. Februar 2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Unter A

Arbeitsgericht Köln Urteil, 31. Juli 2014 - 6 Ca 4204/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Streitwert: 5.205,63 EUR. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten um die Zahlung von Zuschlägen nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen i

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juni 2014 - 4 Sa 151/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.10.2013 – 13 Ca 2235/13 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten über d

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juni 2014 - 4 Sa 145/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.10.2013 – 14 Ca 2241/13 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten über d

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juni 2014 - 4 Sa 155/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.10.2013 – 13 Ca 2228/13 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten über d

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Juni 2014 - 4 Sa 337/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.11.2013 – 12 Ca 2224/13 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten über d

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Apr. 2014 - 8 AZR 1081/12

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Oktober 2012 - 13 Sa 1532/11 - aufgehoben.

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 08. Apr. 2014 - 16 BV 121/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Der antragstellende Betriebsrat und das antragsgegnerische Unternehmen streiten im Hauptantrag darüber, ob der in einem Betrieb des Unternehmens von einem Drittunternehmen als Fremdarb

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 20. Feb. 2014 - 6 Sa 880/13

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.09.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln– 19 Ca 2569/13 – abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugela

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 22. Jan. 2014 - 11 Ca 5441/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 5.006,42.4. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Zwischen den Parteien sind Ansprüche auf Zahlung eines t

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 21. Nov. 2013 - 24 Ca 4398/13

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.383,41 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus-    40,93 EUR brutto seit 16.01.2013-    87,15 EUR brutto seit 16.02.2013- 161,08 EUR brutto sei

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. November 2011 - 17 TaBV 99/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Versäumnisurteil, 17. Apr. 2013 - 10 AZR 185/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2011 - 18 Sa 928/11 - aufgehoben.

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 23. Jan. 2013 - 11 Ca 654/11

bei uns veröffentlicht am 23.01.2013

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über das in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum 31.08.2010 den Arbeitnehmern der Beklagten im Betrieb in B., die die technische Ausrüstung einschließlich PC und Drucker für die D. zusammenstelle

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 09. März 2012 - 9 Ca 109/11

bei uns veröffentlicht am 09.03.2012

Tatbestand   1 Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche nach Equal-Pay-Grundsatz für die Zeiträume 07.12.2009 bis 18.12.2009 und vom 04.01.2010 bis zum 31.12.2010 aus zwei beendeten Leiharbeitsverhältnissen. 2 Die 26 Jahre alt

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 01. Juni 2011 - 7 ABR 18/10

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 12. November 2009 - 3 TaBV 14/09 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen d

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 01. Juni 2011 - 7 ABR 117/09

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 29. Juli 2009 - 2 TaBV 5/09 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. März 2011 - 5 AZR 7/10

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2009 - 3 Sa 579/09 - wird als unzulässig verworfen, soweit das Landesarbeitsger

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(1) Eine rechtswidrige Erlaubnis kann mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden. § 2 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend. (2) Die Erlaubnisbehörde hat dem Verleiher auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, daß er auf den...