(1) Die Vollstreckungsbehörde ordnet die Einziehung der gepfändeten Forderung an. § 309 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) Die Einziehungsverfügung kann mit der Pfändungsverfügung verbunden werden.

(3) Wird die Einziehung eines bei einem Geldinstitut gepfändeten Guthabens eines Vollstreckungsschuldners, der eine natürliche Person ist, angeordnet, so gelten § 835 Absatz 3 Satz 2 und § 900 Absatz 1 der Zivilprozessordnung entsprechend.

(4) Wird die Einziehung einer gepfändeten nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütung eines Vollstreckungsschuldners, der eine natürliche Person ist, für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitslohn sind, angeordnet, so gilt § 835 Absatz 4 der Zivilprozessordnung entsprechend.

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Steuerrecht: Kein Formularzwang bei Anträgen auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

20.06.2014

Der Formularzwang nach § 758a VI ZPO iVm §§ 1, 3 ZVFV gilt nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach § 287 IV AO.
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 835 Überweisung einer Geldforderung


(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung b

Zivilprozessordnung - ZPO | § 900 Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger


(1) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterleg
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 309 Pfändung einer Geldforderung


(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat die Vollstreckungsbehörde dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, und dem Vollstreckungsschuldner schriftlich zu gebieten, sich jeder Verfügung über d

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2004 - V ZR 340/03

bei uns veröffentlicht am 10.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 340/03 Verkündet am: 10. Dezember 2004 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2012 - IX ZR 191/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil IX ZR 191/10 Verkündet am: 26. Januar 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 91

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2003 - IX ZR 166/02

bei uns veröffentlicht am 20.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 166/02 Verkündet am: 20. März 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO § 140 Abs. 1 und 3 Die Pfändung e

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 09. Mai 2018 - 6 K 2172/18

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 04.01.2018 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners vom 27.06.2017 wird angeordnet.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin die auf d

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Sept. 2017 - X B 52/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 27. Februar 2017  6 K 1047/14 wird als unbegründet zurückgewiesen, soweit sie

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 31. Jan. 2017 - 1 S 2547/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 1. Dezember 2016 - 7 K 3666/16 - geändert.Der Klägerin wird für das Verfahren im ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Frank Schwe

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 11. Jan. 2017 - 3 V 279/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tatbestand 1 I. 1. Mit Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom 15.11.2016 pfändete der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) wegen Abgabenrückständen in Höhe von ... € alle dem Antragsteller gegenwärtig und künftig gegen die A AG und die Bank B AG z

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 07. Nov. 2016 - 1 V 2137/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor 1. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 16. Juni 2016 wird bis zur Entscheidung des Antragsgegners über den hiergegen erhobenen Einspruch von der Vollziehung ausgesetzt.2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2016 - 11 K 2973/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die auf die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 17. April 2014 bezogene Verfügung des beklagten Hauptzollamts vom 30. Juni 2014 rechtswidrig war.2. Das beklagte Hauptzollamt trägt die Kosten des Verfahrens.3.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 02. Dez. 2015 - 4 A 732/11

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor 1. Die Pfändungs- und Überweisungsverfügung des Beklagten vom 30.08.2010 und sein Widerspruchsbescheid vom 18.03.2011 werden aufgehoben, soweit sie einen Betrag von 9,03 € übersteigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Der Beklagte

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 20. Okt. 2015 - 6 B 1469/15 SN

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 26. März 2015 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners vom 16. März 2015 (Az.: 01 - 88002964) wird angeordnet. Der Antragsgegner und der Beigelad

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Juli 2015 - 4 K 200/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tatbestand 1 Der klagende Drittschuldner wendet sich gegen eine vorgerichtlich aufgehobenen Pfändungs- und Überweisungsverfügung des Beklagten. 2 Der Kläger, Inhaber der Firma A, war ausweislich einer Quittung über "anteilige Miete v. 01. 01.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 04. Feb. 2015 - 4 K 3700/13 AO

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1 Tatbestand: 2Die tschechische Finanzverwaltung ersuchte die deutsche Finanzverwaltung unter dem 11. September 2007 um Beitreibung einer rüc

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Nov. 2014 - 14 Wx 60/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers vom 14.10.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 29.9.2014 wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Der Beschwerdeführer (im folgenden: Antragsteller) wendet sich gegen den Beschluss de

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Feb. 2013 - 3 V 3819/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Beschwerde wird nicht zugelassen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 I. Der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) betreibt wegen fälliger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen die Voll

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. Mai 2010 - L 10 LW 5533/07

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 12.09.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. Juli 2009 - 10 Sa 112/09

bei uns veröffentlicht am 09.07.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 29.01.2009, Az.: 7 Ca 1550/08, abgeändert und die Klage unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 25.11.2008 abgewiesen. 2. Auf die Widerklage w

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(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat die Vollstreckungsbehörde dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, und dem Vollstreckungsschuldner schriftlich zu gebieten, sich jeder Verfügung über die Forderung...
(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen...
(1) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen; eine...
(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen...