Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.

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Steuerrecht: Keine „Rückfahrkarte“ für den Aufteilungsbescheid

29.05.2018

Werden Eheleute zusammenveranlagt, ergeht ein Steuerbescheid. Für Nachzahlungen haften sie gemeinsam – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
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Erbschaftsteuer: Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar

04.10.2012

Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten-BFH vom 4.7.12-Az:II R 15/11
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 44 Gesamtschuldner


(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldn
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 269 Antrag


(1) Der Antrag ist bei dem im Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung nach dem Einkommen oder dem Vermögen zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch zu stellen oder zur Niederschrift zu erklären. (2) Der Antrag kann frühestens

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2002 - XII ZR 288/00

bei uns veröffentlicht am 12.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 288/00 Verkündet am: 12. Juni 2002 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2011 - XII ZR 67/09

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 67/09 Verkündet am: 18. Mai 2011 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2004 - XII ZR 128/02

bei uns veröffentlicht am 03.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 128/02 Verkündet am: 3. November 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Okt. 2018 - VII R 17/17

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Februar 2017 15 K 1478/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Mai 2017 - X B 78/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 26. Mai 2016 6 K 148/14 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Apr. 2017 - 4 K 202/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin (Klin) wendet sich mit ihrer Klage gegen die Versagung des Erlasses der Einkommensteuer (ESt) und des Solidaritätszuschlags zur ESt f

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Feb. 2017 - 11 K 370/15

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob der Kläger seinen Antrag auf

Finanzgericht Köln Urteil, 30. Sept. 2015 - 14 K 2679/12

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darüber, ob die Z

Finanzgericht Münster Urteil, 22. Mai 2015 - 6 K 2928/12 E

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 zu erlassen, mit dem für den Insolvenzschuldner Herrn

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Juli 2012 - II R 15/11

bei uns veröffentlicht am 04.07.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist neben ihrer Schwester zu 1/2 Miterbin ihres am 31. Dezember 2004 verstorbenen Vaters (V). Ihre Mutter (

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Juni 2012 - 8 UF 12/12

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Zeitz vom 28. November 2011 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 11. Januar 2012 wird zurückgewiesen. Auf die unselbständige Anschluss

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Mai 2011 - VIII B 99/10

bei uns veröffentlicht am 06.05.2011

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben gegen das ihnen ausweislich der Gerichtsakten am 26. Mai 2010 gegen Empfangsbekenntnis zugestellte finanzg

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 16. März 2011 - 6 V 1158/11

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

Tenor I. Der Antrag wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin – Ast. – wurde 2007 von ihrem Ehemann Z geschieden. Die Eheleute leben seit Juni 2005 getrennt.

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Nov. 2010 - VIII B 78/10

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Der von den Klägern und Beschwerdeführern gerügte Verfahrensmangel der unterlassenen Aussetzung des Verfahrens liegt nicht vor.

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Nov. 2010 - X S 28/10

bei uns veröffentlicht am 03.11.2010

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss vom 19. Juli 2010 X B 21/10 hat der Senat die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Rügeführer) gegen das Urteil des Fina

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Juni 2008 - 2 K 73/06

bei uns veröffentlicht am 11.06.2008

Tatbestand   1  Streitig ist die Aufteilung und Anrechnung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bei Übergang von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung. 2  Die Klägerin und ih

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2008 - 4 K 250/05

bei uns veröffentlicht am 08.04.2008

Tatbestand   1  Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (der Beklagte - Bekl -) die Einkommensteuer (ESt) für das Streitjahr 2003 gegenüber der Klägerin (Klin) trotz Vorliegens einer sog. „gespaltenen Bekanntgabevollmacht“ bere

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 14. Feb. 2008 - 5 K 282/04

bei uns veröffentlicht am 14.02.2008

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Umfang der Änderung der Einkommensteuer(ESt)-Bescheide 1996 bis 1998. 2 Die Kläger wurden in den Streitjahren zusammen zur ESt veranlagt. Beide erzielt

Finanzgericht des Saarlandes Urteil, 14. Juli 2004 - 1 K 99/02

bei uns veröffentlicht am 14.07.2004

Tatbestand Die Klägerin war bis zur Scheidung im Jahr 1994 mit dem Beigeladenen, dem Steuerberater C, verheiratet. Die Klägerin bezog, ebenso wie der Beigeladene, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nac