(1) Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.

(2) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. Die Vorschriften der §§ 268 bis 280 über die Beschränkung der Vollstreckung in den Fällen der Zusammenveranlagung bleiben unberührt.

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Insolvenzrecht: Zur Bankenhaftung im Insolvenzfall

04.04.2014

Die von § 13 c UStG vorausgesetzte Steuerfestsetzung kann sich aus einem Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ergeben.
Insolvenzrecht

Erbschaftsteuer: Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar

04.10.2012

Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten-BFH vom 4.7.12-Az:II R 15/11
Steuerrecht

Steuerrecht: Gemeinschaftskonto kann für Eheleute zur Schenkungsteuerfalle werden

29.05.2012

Finanzamt muss anhand objektiver Tatsachen nachweisen, dass der Ehegatte frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann-BFH vom 23.11.11-Az:II R 33/10
Steuerrecht

GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein

09.12.2011

Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
Steuerrecht

GmbH-Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein

09.12.2011

Verjährung für Ersatzanspruch des Geschäftsführers gegen steuerlichen Berater der GmbH beginnt mit Bekanntgabe des schadensbegründenden Haftungsbescheids-BGH, IX ZR 193/10

WEG: Abfallentsorgungsgebühren

28.08.2010

Wohnungseigentümer haftet - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht

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zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 268 Grundsatz


Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der

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188 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2011 - IX ZR 193/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 193/10 Verkündet am: 13. Oktober 2011 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 328, 675,

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2007 - VIII ZR 171/06

bei uns veröffentlicht am 17.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 171/06 Verkündet am: 17. Januar 2007 E r m e l , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2002 - XII ZR 10/00

bei uns veröffentlicht am 13.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 10/00 vom 13. März 2002 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. März 2002 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz, Dr. Ahlt und

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2002 - XII ZR 176/00

bei uns veröffentlicht am 20.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 176/00 Verkündet am: 20. März 2002 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2012 - IX ZR 2/11

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 2/11 Verkündet am: 19. Januar 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 131; AO §§ 73,

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2002 - XII ZR 288/00

bei uns veröffentlicht am 12.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 288/00 Verkündet am: 12. Juni 2002 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Mai 2007 - XII ZR 250/04

bei uns veröffentlicht am 23.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 250/04 Verkündet am: 23. Mai 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2011 - XII ZR 67/09

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 67/09 Verkündet am: 18. Mai 2011 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2013 - II ZR 91/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 91/11 Verkündet am: 29. Januar 2013 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2007 - III ZR 33/07

bei uns veröffentlicht am 20.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 33/07 Verkündet am: 20. September 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 19 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2004 - XII ZR 128/02

bei uns veröffentlicht am 03.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 128/02 Verkündet am: 3. November 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2006 - XII ZR 111/03

bei uns veröffentlicht am 31.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 111/03 Verkündet am: 31. Mai 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2010 - V ZB 52/10

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 52/10 vom 2. Dezember 2010 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KostO § 20 Abs. 1 Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer ist seit der Änderung des Umsatzst

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2003 - II ZR 202/01

bei uns veröffentlicht am 01.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 202/01 Verkündet am: 1. Dezember 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - 7 ZB 15.2372

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 493,46 Euro festgesetzt.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2016 - 4 K 1902/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 1902/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Klägerin Prozessbev.: Steuerberatung B. B-Straße, B-Stadt

Finanzgericht München Urteil, 28. Juni 2016 - 2 K 3248/13

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 2 K 3248/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: „Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer in Gutschriften In der Streitsache ... K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Mai 2016 - 4 B 15.2338

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreck

Oberlandesgericht München Endurteil, 28. Sept. 2017 - 23 U 1788/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein, Az. 1 HK O 4388/16 vom 21.04.2017 abgeändert wie folgt: „a. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.331,09 Euro nebst Zinsen in

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 11. Jan. 2017 - M 26 K 15.5003

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung (Nr. II des Urteils) ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. März 2019 - AN 1 K 18.01037

bei uns veröffentlicht am 01.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Nov. 2015 - M 6a K 14.5644

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6a K 14.5644 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. November 2015 6a. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitrag für eine Wohn

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Aug. 2015 - W 2 S 15.628

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 751,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin w

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Aug. 2015 - W 2 S 15.626

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 2 S 15.626 Beschluss vom 13. August 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr: 1132 Hauptpunkte: Entwässerung; Herstellungsbeitrag; Beitragssc

Finanzgericht München Urteil, 08. Juli 2015 - 4 K 2738/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand Die Beteiligten streiten über das Bestehen der Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer Auskunft über einen gr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2018 - 4 C 18.1134

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Die Klägerin wendet sich als Mitglied einer Erbengemeinschaft gegen die Heranziehung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2018 - 22 B 17.2245

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. März 2017 wird abgeändert. II. Aus dem Bescheid der Beklagten vom 7. März 2016 werden aufgehoben 1. die Nummer 2; 2. die Nummer 6 insofern, als in

Finanzgericht München Urteil, 28. Nov. 2014 - 8 K 2038/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor 1. Der Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und Solidaritätszuschlag für 2006 vom 27. Dezember 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. Juni 2013 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Be

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 24. Mai 2019 - Vf. 23-VI-17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bayeris

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Juli 2014 - 11 K 13.02050

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden K

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Nov. 2015 - M 6b K 15.489

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6b K 15.489 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 6b. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitrag im privaten Be

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Urteil, 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Gründe I. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Popularklagen betreffen die Frage, ob der Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags vom 17. Mai 2011 zu mehreren Be

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Okt. 2015 - AN 6 K 14.01920

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 6 K 14.01920 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 29. Oktober 2015 6. Kammer gez. ..., Stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr.: 0250

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 31. Aug. 2016 - Au 7 K 16.813

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5124

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Partien es für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentsc

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5005

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung in Höhe des vollstreckba

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juli 2016 - M 26 K 16.1050

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 18. Sept. 2015 - B 3 K 14.861

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 18. Apr. 2016 - M 26 K 15.1591

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Entscheidung ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klagepartei wende

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 4 B 15.877

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 4 B 15.877 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. Juli 2015 (VG München, Entscheidung vom 9. Oktober 2014, Az.: M 10 K 13.5820) 4. Senat Sachgebietsschl

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 13. Dez. 2017 - B 4 K 16.152

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor 1. Der Gebührenbescheid vom 14.01.2015 in der Fassung des Widerspruchbescheids vom 04.02.2016 wird aufgehoben, soweit Schmutzwassergebühren von mehr als 121.669,45 Euro festgesetzt wurden. Der Gebührenbescheid vom 11.08.2015 in

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Nov. 2016 - M 10 K 15.4549

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Nov. 2016 - W 3 K 16.670

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstrec

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Apr. 2015 - M 6b K 14.2567

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6b K 14.2567 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. April 2015 6b. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitrag im private

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 03. Nov. 2014 - RN 3 K 14.1130

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Mai 2014 - 4 K 1403/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen Hinterzie

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Feb. 2017 - M 26 K 16.1617

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - 7 ZB 17.769

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 60,50 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Mai 2016 - AN 6 K 15.02480

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Europäischer Gerichtshof Urteil, 13. Dez. 2018 - C-492/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 13. Dezember 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Art. 108 Abs. 3 AEUV – Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten –...