Viele Banken und Sparkassen werden den 21. Juni vermutlich herbeisehnen. Denn dann endet die Widerrufsfrist für zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossene Immobiliendarlehen. Verbraucher können die verbleibenden Tage bis zum Ablauf der Frist aber noch nutzen und den Widerrufsjoker „last minute“ ziehen.

Wer diese Frist versäumt, verliert unter Umständen viel Geld. Denn angesichts der Zinsentwicklung in den vergangenen Monaten ist ein Darlehen heute wesentlich günstiger als noch vor einigen Jahren. Alleine durch die niedrigeren Zinsen können – je nach Höhe des Kredits und der vereinbarten Konditionen – mehrere tausend Euro gespart werden. Oft ist eine Ersparnis im fünfstelligen Bereich für die Verbraucher möglich.

Voraussetzung für den erfolgreichen Darlehenswiderruf ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dies ist bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienfinanzierungen häufig der Fall. Rund 80 Prozent der verwendeten Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Dadurch wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und das Darlehen kann auch heute noch widerrufen werden. Dieses ursprünglich unbefristete Widerrufsrecht für Altverträge wurde vom Gesetzgeber – vermutlich auch auf Druck der Banken – nun befristet und endet am 21. Juni um Punkt 0 Uhr.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Sofern das Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf sehr gut. Denn den Argumenten der Banken wie Verwirkung oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts haben die meisten Gerichte längst eine Absage erteilt. Um eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu verhindern, haben Banken schon mehrfach Verhandlungen platzen lassen und ihre Revision zurückgezogen oder sich außergerichtlich mit dem Verbraucher geeinigt. Das zeigt, dass die Banken offenbar selber nicht davon auszugehen, sich in einem Rechtsstreit durchzusetzen.

Umso mehr kommt ihnen das Ende des Widerrufsrechts bei Altverträgen am 21. Juni entgegen. Verbraucher können aber nach wie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Beachtet werden muss dabei allerdings, dass der Widerruf spätestens am 20. Juni bei der Bank eingeht und dieser Eingang auch bestätigt wird. Geübte Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf vorliegen.

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