Im September 2008 bot das Emissionshaus Atlantic den Schiffsfonds MS Hammonia Pescara zur Beteiligung an. Gute acht Jahre später ist die Schiffsgesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 7. Dezember 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft (Az.: 67g IN 480/16).

Für den Schiffsfonds wurden rund 34 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen konnten. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in die baugleichen Containerschiffe MS Hammonia Pescara (früher MS Benjamin Schulte) und MS Benedict Schulte. Für beide Schiffe gab es zunächst feste Charterverträge. Als diese ausgelaufen waren, machten sich auch bei diesem Schiffsfonds die Probleme bemerkbar, die viele Fondsgesellschaften seit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 getroffen hatten. Die „fetten“ Jahre in der Containerschifffahrt waren aufgrund sinkender Nachfrage vorbei. Gleichzeitig waren aber Überkapazitäten aufgebaut worden, sodass die erforderlichen Charterraten kaum noch zu erzielen waren. Für die Gesellschaft der MS Benedict Schulte musste schließlich schon vor einigen Monaten das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Das Schwesterschiff konnte sich nur wenig länger über Wasser halten. Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage drohen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Insolvenzen von Schiffsfonds haben den Anlegern in den vergangenen Jahren schon riesige Verluste beschert. Allerdings besteht die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Die Aussichten, diese Ansprüche durchsetzen zu können, stehen gerade bei Beteiligungen an Schiffsfonds häufig gut. Grund dafür ist, dass die Anlageberatung in vielen Fällen nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere Kapitalanlage dargestellt, die auch noch ordentlich Rendite abwirft. Tatsächlich haben sich die Anleger aber an spekulativen Geldanlagen mit hohen Risiken beteiligt. Besonders die Möglichkeit des Totalverlusts wiegt für die Anleger schwer. Über die Risiken und Funktionsweise eines Schiffsfonds hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden.

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