Kindesunterhalt: Betreuungskosten als Mehrbedarf bei Betreuung durch Dritte

22.01.2018

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

Holger Bernd

Deutsch
Zusammenfassung des Autors
Kindesbetreuung durch Dritte: Kosten können als Mehrbedarf geltend gemacht werden, wenn die Betreuung pädagogisch veranlasst ist.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 04.10.2017 (Az: XII ZB 55/17) liegt ein betreuungsbedingter Mehrbedarf des Kindes dann vor, wenn die Betreuung pädagogisch veranlasst ist oder über die üblichen Betreuungsleistungen eines Elternteils hinausgeht. Ist dies der Fall kann Anspruch auf Erhöhung des Barunterhalts geltend gemacht werden.

Betreuungskosten allein infolge von Berufstätigkeit stellen keinen Mehrbedarf dar

Im Streitfall hatte der betreuende Elternteil, in diesem Fall die Mutter der Antragsteller, Anspruch auf Mehrbedarf und eine damit verbundene Erhöhung des Barunterhalts geltend machen wollen. Die geschiedenen Ehegatten hatten im Jahr 2015 im Rahmen des Zugewinnausgleichs einen Vergleich geschlossen, in dem sie wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichteten. Zur Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder hatte die Mutter eine Tagesmutter mit monatlicher Bruttovergütung von 450 Euro nebst monatlichen Abgaben an die Minijob-Zentrale von knapp 130 Euro eingestellt. Zu den arbeitsvertraglich festgelegten Tätigkeiten der Tagesmutter gehören die Abholung der Kinder von der Schule, die Zubereitung der Speisen, die Hausaufgabenbetreuung, sowie leichte Hausarbeiten. Das Urteil des BGH fiel zugunsten des geschiedenen Ehegatten aus: „Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten (…) keinen Mehrbedarf des Kindes dar“ (Rn.18). Nach Meinung der Richter stellten die geltend gemachten Kosten für die Tagesmutter keinen Mehrbedarf dar, da sie „allein anfielen (…) um die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen bzw. zu erleichtern“ und die „im Vordergrund stehenden pädagogischen Aspekte“ fehlten (Rn. 8).

Fazit: Kosten aufgrund von Betreuung durch Tagesmutter sind berufsbedingte Aufwendung

Betreuungskosten die für eine Tagesmutter allein infolge von Berufstätigkeit anfallen, stellen nach dem Urteil des BGH keinen Mehrbedarf dar, können aber als Aufwendung des betreuenden Elternteils Berücksichtigung finden und einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte, die zum Thema Familienrecht beraten

Kanzlei Bulić & Teufel

FamilienrechtSozialrecht

Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Sozialrecht in der Schuhstraße 4 in 72108 Rottenburg am Neckar. Klaudia Bulić vertritt Ihre rechtlichen Interessen im Familienrecht. Tatjana Teufel ist Ihre Fachanwältin im Sozialrecht
DeutschKroatisch
3 Anwälte
Klaudia Bulic | Fachanwältin für Familienrecht
Klaudia Bulic
Tatjana Teufel | Fachanwältin für Sozialrecht

ADVOCUX | RA Ernst Andreas Kolb

Familienrecht
DeutschEnglisch

Krämer und Stockheim Rechtsanwälte GbR

ArbeitsrechtErbrechtFamilienrechtSozialrecht

Die Kanzlei Krämer und Stockheim Rechtsanwälte in Düren kann Sie in folgenden Rechtsgebieten vertreten: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, in Verkehrsunfallsachen und bei Forderungen.
DeutschEnglisch
3 Anwälte
Alexandra Krämer
Ute Stockheim
Gabriele Sandrock-Scharlippe

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Familienrecht

Archiv

29.01.2009

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Familien- und Erbrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Familienrecht

Familienrecht: Das Scheitern einer Lebensgemeinschaft hat den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage bezüglich einer Schenkung zur Folge

18.05.2020

Der BGH entschied in seinem Urteil vom 18.06.2019 über die Möglichkeit des nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer Schenkung. Nach der Rechtsprechung des BGH kann die schwerwiegende Veränderung relevanter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien stets aufbaute, den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage begründen, § 313 I BGB – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Familienrecht: Aktuell – Starke-Familien-Gesetz sichert mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

26.03.2019

Die Bundesregierung will Familien mit kleinen Einkommen stärker unterstützen – gerade auch Alleinerziehende. Denn wirtschaftlich enge Verhältnisse belasten häufig den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Eltern und ihren Kindern. Das Starke-Familien-Gesetz umfasst daher die Reform des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Familienrecht

Erbrecht: Drei-Zeugen-Testament setzt akute Todesgefahr voraus

10.08.2017

Ein Drei-Zeugen-Testament ist unwirksam, wenn ungeklärt bleibt, ob sich der Erblasser bei der Errichtung tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren.
Familienrecht

Erbrecht: Unauffindbares Testament ist nicht ungültig

31.05.2017

Wird ein Testament nach dem Erbfall von den Erben nicht mehr gefunden, ist es allein deshalb nicht ungültig.
Familienrecht

Referenzen

In den Fällen der §§ 174 bis 174c, 176 bis 180, 181a, 182 und 184b kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).