Sozialgericht Ulm
Sozialgericht Ulm Urteil, 04. Mai 2017 - S 13 KR 630/16
bei uns veröffentlicht am 04.05.2017
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.033,41 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2013 zu zahlen.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird endg
Sozialgericht Ulm Urteil, 19. Jan. 2017 - S 13 R 1604/16
bei uns veröffentlicht am 19.01.2017
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
1 Die Beteiligten streiten über die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für die Beschäftigung des Klägers
Sozialgericht Ulm Beschluss, 17. Sept. 2012 - S 14 AS 1778/11
bei uns veröffentlicht am 17.09.2012
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
I.
1 Die Klägerin begehrt von dem Beklagten höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 01.02.2011 - 31.07.2011.
Sozialgericht Ulm Beschluss, 08. März 2010 - S 13 R 386/09
bei uns veröffentlicht am 08.03.2010
Tenor
Die durch die Einholung des Gutachtens bei Dr. W. L. entstandenen Kosten in Höhe von 905,48 EUR werden der Beklagten auferlegt.
Gründe
I.
1 Gegenstand des durch ein angenommenes Anerkenntnis in Hauptsache erl
Sozialgericht Ulm Beschluss, 19. Okt. 2009 - S 13 KR 529/09
bei uns veröffentlicht am 19.10.2009
Tenor
1.) Das Sozialgericht Ulm erklärt sich für örtlich unzuständig.
2.) Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Stuttgart verwiesen.
Gründe
I.
1
Die
Sozialgericht Ulm Urteil, 08. Okt. 2009 - S 13 KR 1374/09
bei uns veröffentlicht am 08.10.2009
Tenor
1.) Die Bescheide der Beklagten vom 19. August 2008 in der Fassung der Bescheide vom 17. und 30. Dezember 2008, diese wiederum in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. März 2009, werden aufgehoben.
2.) Die
Sozialgericht Ulm Beschluss, 17. Apr. 2009 - S 10 R 1149/09; S 10 R 1149/09 A
bei uns veröffentlicht am 17.04.2009
Tenor
Gegen den sachverständigen Zeugen Dr. J. H. wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,- EUR, im Falle der Nichtbeitreibbarkeit ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft, verhängt.
Gründe
I.
1
Sozialgericht Ulm Beschluss, 01. Apr. 2009 - S 1 SF 877/09
bei uns veröffentlicht am 01.04.2009
Tenor
Der Rechtsweg zu dem Sozialgericht Ulm ist unzulässig.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Stuttgart verwiesen.
Gründe
1
Mit der am 10.03.2009 beim Sozialgericht (SG) U
Sozialgericht Ulm Urteil, 26. März 2009 - S 10 U 4096/07
bei uns veröffentlicht am 26.03.2009
Tenor
1. Der Bescheid vom 26.06.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.10.2007 wird aufgehoben.
2. Es wird festgestellt, dass das Ereignis vom 06.06.2006 ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicher
Sozialgericht Ulm Beschluss, 09. März 2009 - S 10 U 4214/08 A
bei uns veröffentlicht am 09.03.2009
Tenor
Der Antrag auf Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens wird verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Gründe
I.
1
Die Antragstel