Rechtsgebiet
Dienstrecht
80 von 5.460 Normen · 1 Urteil im Überblick
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Das öffentliche Dienstrecht regelt das rechtliche Verhältnis der Personen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen – den Beamtinnen und Beamten. Das klassische Arbeitsrecht findet auf sie grundsätzlich keine Anwendung.
Die rechtlichen Grundlagen sind in Art. 33 Abs. 4 und 5 GG verankert (Lebenszeitprinzip, Treuepflicht). Einfachgesetzlich ist das Dienstrecht durch das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) für die Länder sowie das Bundesbeamtengesetz (BBG) für den Bund ausgestaltet. Gemäß § 34 BeamtStG haben Beamte vollen persönlichen Einsatz zu zeigen und ihre Amtspflichten unparteiisch zu erfüllen. Das Streikrecht ist ihnen strikt untersagt.
Verstößt ein Beamter schuldhaft gegen seine Pflichten (z. B. durch Bestechlichkeit oder unentschuldigtes Fehlen), begeht er ein Dienstvergehen (§ 47 BeamtStG). Dies wird nicht mit einer Abmahnung geahndet, sondern zieht ein formalisiertes Disziplinarverfahren nach sich. Die Disziplinarmaßnahmen reichen von einem Verweis bis hin zur endgültigen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit Verlust aller Pensionsansprüche.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12/11 im Hinblick auf die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Bewerben, die die Übernahme in das Beamtenverhältnis … Weiterlesen ›
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die, auf die Anerkennung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer von Impfschäden betroffenen Person, abgewiesen. Weiterlesen ›
Das Dienstrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet im öffentlichen Sektor, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Arbeitsverhältnis von Beamten und öffentlich Bediensteten regelt. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Verwaltungsrecht“.
Schlüsselnormen
- § 51 VwVfGWiederaufgreifen des Verfahrens
- § 48 VwVfGRücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
- § 49 VwVfGWiderruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
- § 35 VwVfGBegriff des Verwaltungsaktes
- § 45 VwVfGHeilung von Verfahrens- und Formfehlern
- § 28 VwVfGAnhörung Beteiligter
- § 46 VwVfGFolgen von Verfahrens- und Formfehlern
- § 37 VwVfGBestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung
- § 43 VwVfGWirksamkeit des Verwaltungsaktes
- § 1 VwVfGAnwendungsbereich
- § 44 VwVfGNichtigkeit des Verwaltungsaktes
- § 39 VwVfGBegründung des Verwaltungsaktes
- § 40 VwVfGErmessen
- § 75 VwVfGRechtswirkungen der Planfeststellung
- § 47 VwVfGUmdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
- § 36 VwVfGNebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
- § 73 VwVfGAnhörungsverfahren
- § 24 VwVfGUntersuchungsgrundsatz
- § 41 VwVfGBekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 74 VwVfGPlanfeststellungsbeschluss
- § 38 VwVfGZusicherung
- § 49a VwVfGErstattung, Verzinsung
- § 53 VwVfGHemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
- § 80 VwVfGErstattung von Kosten im Vorverfahren
- § 29 VwVfGAkteneinsicht durch Beteiligte
- § 3 VwVfGÖrtliche Zuständigkeit
- § 26 VwVfGBeweismittel
- § 31 VwVfGFristen und Termine
- § 2 VwVfGAusnahmen vom Anwendungsbereich
- § 9 VwVfGBegriff des Verwaltungsverfahrens
- § 32 VwVfGWiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 21 VwVfGBesorgnis der Befangenheit
- § 62 VwVfGErgänzende Anwendung von Vorschriften
- § 76 VwVfGPlanänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens
- § 13 VwVfGBeteiligte
- § 54 VwVfGZulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
- § 59 VwVfGNichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
- § 60 VwVfGAnpassung und Kündigung in besonderen Fällen
- § 20 VwVfGAusgeschlossene Personen
- § 25 VwVfGBeratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
- § 3a VwVfGElektronische Kommunikation
- § 22 VwVfGBeginn des Verfahrens
- § 10 VwVfGNichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
- § 14 VwVfGBevollmächtigte und Beistände
- § 78 VwVfGZusammentreffen mehrerer Vorhaben
- § 42 VwVfGOffenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
- § 42a VwVfGGenehmigungsfiktion
- § 30 VwVfGGeheimhaltung
- § 56 VwVfGAustauschvertrag
- § 72 VwVfGAnwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren
- § 52 VwVfGRückgabe von Urkunden und Sachen
- § 57 VwVfGSchriftform
- § 50 VwVfGRücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
- § 4 VwVfGAmtshilfepflicht
- § 58 VwVfGZustimmung von Dritten und Behörden
- § 55 VwVfGVergleichsvertrag
- § 5 VwVfGVoraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
- § 23 VwVfGAmtssprache
- § 16 VwVfGBestellung eines Vertreters von Amts wegen
- § 71 VwVfGBesondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen
- § 8 VwVfGKosten der Amtshilfe
- § 7 VwVfGDurchführung der Amtshilfe
- § 77 VwVfGAufhebung des Planfeststellungsbeschlusses
- § 102 VwVfGÜbergangsvorschrift zu § 53
- § 11 VwVfGBeteiligungsfähigkeit
- § 12 VwVfGHandlungsfähigkeit
- § 61 VwVfGUnterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
- § 27a VwVfGBekanntmachung im Internet
- § 79 VwVfGRechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
- § 70 VwVfGAnfechtung der Entscheidung
- § 96 VwVfGÜberleitung von Verfahren
- § 27 VwVfGVersicherung an Eides statt
- § 88 VwVfGAnwendung der Vorschriften über Ausschüsse
- § 93 VwVfGNiederschrift
- § 17 VwVfGVertreter bei gleichförmigen Eingaben
- § 33 VwVfGBeglaubigung von Dokumenten
- § 67 VwVfGErfordernis der mündlichen Verhandlung
- § 68 VwVfGVerlauf der mündlichen Verhandlung
- § 6 VwVfGAuswahl der Behörde
- § 18 VwVfGVertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse
Aktuelle Urteile
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