Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn

1.
der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird;
2.
die erforderliche Begründung nachträglich gegeben wird;
3.
die erforderliche Anhörung eines Beteiligten nachgeholt wird;
4.
der Beschluss eines Ausschusses, dessen Mitwirkung für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderlich ist, nachträglich gefasst wird;
5.
die erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde nachgeholt wird.

(2) Handlungen nach Absatz 1 können bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

(3) Fehlt einem Verwaltungsakt die erforderliche Begründung oder ist die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Erlass des Verwaltungsaktes unterblieben und ist dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsaktes versäumt worden, so gilt die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Das für die Wiedereinsetzungsfrist nach § 32 Abs. 2 maßgebende Ereignis tritt im Zeitpunkt der Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung ein.

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Fahrerlaubnisrecht: MPU kann bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung schneller angeordnet werden

03.09.2015

Bei einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische Untersuchung schneller angeordnet werden.
andere

Hochschulrecht: Vorlage des ob § 72 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

02.09.2011

Das BVerfG hat Vereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG zu prüfen – Anwalt für Studienplatzklage – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

Abschleppkosten: Autofahrer muss für begonnenen Abschleppvorgang zahlen

24.03.2010

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
andere

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 4 Verfahrensfehler


(1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 2b kann verlangt werden, wenn 1. eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über

Bundesgebührengesetz - BGebG | § 10 Gebühren in besonderen Fällen


(1) Die Gebühren sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 festzusetzen, wenn 1. ein Antrag abgelehnt oder ein Widerspruch zurückgewiesen wird,2. ein Verwaltungsakt zurückgenommen oder widerrufen wird,3. ein Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen wir

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 67 Anhörung, mündliche Verhandlung


(1) Die Regulierungsbehörde hat den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (2) Vertretern der von dem Verfahren berührten Wirtschaftskreise kann die Regulierungsbehörde in geeigneten Fällen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. (3

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 56 Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung


(1) Die Kartellbehörde hat den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über die Form der Anhörung entscheidet die Kartellbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Kartellbehörde kann die Anhörung auch mündlich durchführen, wenn die besond
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung


(1) Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behör

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 38 Zusicherung


(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren


(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes


(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen d

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand


(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhalb v

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Verwaltungsgericht Trier Urteil, 27. Apr. 2021 - 7 K 6/21.TR

bei uns veröffentlicht am 10.06.2021

Das Urteil betrifft die Aufhebung einer sogenannten "Kettenabordnung" eines Lehrers, sowie die unzulässige Abordnung und Versetzung aus disziplinarischen Gründen.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2002 - III ZR 212/01

bei uns veröffentlicht am 10.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 212/01 Verkündet am: 10. Januar 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VwVfG § 28 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2012 - BLw 13/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 13/11 vom 23. November 2012 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG §§ 2, 3, 21; RSG § 10; VwVfG § 45 a) Verfahrensfehler der für die Erteilung der Genehmigung

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2000 - III ZR 165/99

bei uns veröffentlicht am 13.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 165/99 Verkündet am: 13. April 2000 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ------------------

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Dez. 2015 - B 2 K 15.30134

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16.02.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2019 - 6 CS 19.481

bei uns veröffentlicht am 02.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Februar 2019 - B 5 S 18.989 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2019 - M 25 K 16.3931

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. März 2016 - RO 2 K 15.840

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckba

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2017 - 16b DZ 17.795

bei uns veröffentlicht am 16.10.2017

Tenor Die Berufung wird zugelassen. Gründe 1. Die Berufung ist zuzulassen, weil die Frage, ob die Sicherung des dienstlichen Email-Accounts einer Durchsuchungsanordnung nach § 27 BDG bedurfte, tatsächlich und r

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Mai 2016 - 14 B 15.206

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Juni 2013 abgeändert und erhält folgende Fassung: Der Bescheid des Landratsamts Rosenheim vom 18. Dezember 2012 wird aufg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Mai 2016 - 14 B 15.205

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Juni 2013 abgeändert und erhält folgende Fassung: Der Bescheid des Landratsamts Rosenheim vom 18. Dezember 2012 wird aufg

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Feb. 2019 - W 1 K 18.1379

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 30. Aug. 2018 - B 5 E 18.166

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung freizustellen, nach Eintritt ihrer Dienstfähigkeit ihren Dienst im Betriebsteil TPS in D … anzutreten. 2. Die Antragsgegne

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 22 AS 16.2421

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Landratsamtes Bayreuth vom 22. April 2015 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2019 - 8 CS 18.2364

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2016 - 20 B 15.30049

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 31. März 2014 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Sept. 2017 - AN 1 E 17.01739

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung gemäß der Anordnung vom 4. Juli 2017 freizustellen. 2. Die Antragsgegnerin trägt

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 02. Juli 2019 - W 1 K 19.31008

bei uns veröffentlicht am 02.07.2019

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. Mai 2019 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen de

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Feb. 2019 - M 22 K 18.32189

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. Dezember 2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Apr. 2018 - B 5 K 17.368

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 15.30008

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Das Urteil des VG München vom 20. September 2013 wird in den Ziffern I. und II. aufgehoben. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 18. April 2013 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2016 - 20 B 14.30320

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Das Urteil des VG München vom 29. August 2013 wird in Ziffer I insoweit, als die Beklagte darin zur Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG hinsichtlich Somalias verpflichtet wurde, und in Ziffe

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Mai 2019 - RN 5 K 17.477

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläger wenden sich gegen die Verpflich

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Juli 2017 - B 5 S 17.366

bei uns veröffentlicht am 17.07.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren B 5 K 17.399 gegen den Bescheid vom 3. März 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Mai 2017 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Ver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 14.30212

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Ziffer I. Satz 1 und Ziffer II. des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 2013 werden aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 24. Juli 2012 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung europare

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. März 2019 - W 6 K 17.1026

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreck

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 22. Jan. 2018 - BayAGH III – 4 – 9/17

bei uns veröffentlicht am 22.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juli 2015 - L 1 LW 7/13 ZVW

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. November 2008 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen. III. Die Revisi

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Feb. 2018 - W 8 K 16.1197

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Juni 2018 - M 11 S 18.51151

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller, nach eigenen Angaben nigerianischer Staatsangehöriger, reiste am 4. Febr

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - 21 K 12.4010

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2018 - 8 B 18.413

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Auf Antrag des Beklagten wird das Verfahren ausgesetzt, bis das ergänzende Verwaltungsverfahren zur UVP-Vorprüfung abgeschlossen ist. Gründe Die Aussetzung beruht auf § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG. Danach kann

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2018 - 22 CE 18.1073

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung der Nummer III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 18. April 2018 wird der Streitwer

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Sept. 2015 - Au 4 K 14.1296, Au 4 K 14.1297, Au 4 K 14.1303

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 4 K 14.1296 Au 4 K 14.1297 Au 4 K 14.1303 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. September 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr. 1021 Hauptp

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. März 2014 - 4 K 14.285

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Juni 2015 - M 5 E 15.1577

bei uns veröffentlicht am 05.06.2015

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Verfahren zur Besetzung der am ... Oktober 2013 hausintern ausgeschriebenen Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof (Vorsitz ... Senat

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 22. März 2018 - AN 1 S 18.00403

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 7.316,34 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im vorliegen

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Sept. 2015 - Au 4 K 14.1347, Au 4 K 14.1348, Au 4 K 14.1349

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 4 K 14.1347 Au 4 K 14.1348 Au 4 K 14.1349 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. September 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr. 1021 Hauptpunkte: K

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Sept. 2015 - Au 4 K 14.1302, Au 4 K 14.1304, Au 4 K 14.1305

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 4 K 14.1302 Au 4 K 14.1304 Au 4 K 14.1305 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. September 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr. 1021 Hauptpunkte: K

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 24. März 2014 - 2 K 13.671

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. März 2014 - 5 K 13.922

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25.4.2013, Az. 3.3211-133-3/1 verpflichtet, über die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 24, 25 GlüStV i. V. m. Art. 9 AGGlüStV unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerich

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Aug. 2016 - Au 7 S 16.50073

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor I. Die Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO werden abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Anträge auf Bewilligung

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Dez. 2017 - RN 1 K 16.1827

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Klage ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 24. Nov. 2017 - B 5 E 17.872

bei uns veröffentlicht am 24.11.2017

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit allen Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds zur Fraktionsarbeit zuzulassen. 2. Die An

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. März 2016 - RO 2 K 15.841

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicher

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Okt. 2016 - W 2 K 15.30145

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 18. Februar 2015 (Geschäftszeichen … ) wird in Ziffer 2 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Kläger und Beklagte tragen die Kosten des gerichtsko

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Juni 2016 - AN 11 K 15.01249

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 13. Dez. 2018 - 7 A 614/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist nach eigenen Angaben Staatsangehöriger Burkina Fasos, vom Volke der Mossi, und begehrt nunmehr nur noch die Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes (Bundesamt) vom 14.07.2017. 2 Nach eigenen Angaben reiste der Kläger

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Dez. 2018 - 9 L 3222/18

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Streitwert wird auf 3.750,-  Euro festgesetzt. 1Gründe

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 03. Dez. 2018 - 9 L 1749/18

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor 1.              Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2.              Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.765,63 €festgesetzt. 11.              Der Antrag wird abgelehnt. 2Die Antragstellerin

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(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1...
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen...