Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 1 ApoBetrO 1987

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3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 1 ApoBetrO 1987.

3 Artikel zitieren § 1 ApoBetrO 1987.

Verwaltungsrecht: Autokennzeichen „HH 1933“ darf eingezogen werden

21.08.2019

Die Kfz-Zulassungsbehörde durfte das Auto-Kennzeichen „HH 1933“ einziehen. Es erinnert  an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ist daher sittenwidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verwaltungsrecht Berlin

Verwaltungsrecht: Zur Akteneinsicht zwecks Vorbereitung eines Kartellschadensersatzprozesses

20.10.2015

Sinn und Zweck des § 32b GWB schließen die Gewährung von Akteneinsicht an einen möglichen Kartellgeschädigten zur Vorbereitung einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage nicht aus.
Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht: Zur Akteneinsicht im Kartellverwaltungsverfahren

17.12.2014

Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die Verfahrensakten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 1 ApoBetrO 1987

§ 1 ApoBetrO 1987 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 1 ApoBetrO 1987 wird zitiert von 1 anderen §§ im Apothekenbetriebsordnung.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. (2) Dieses Gesetz gilt ferner nicht für 1. Verfahren der Bundes- oder Landesfinanzbe

Referenzen - Urteile | § 1 ApoBetrO 1987

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237 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 ApoBetrO 1987.

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 8. Dez. 2021 - 8 K 2827/21.TR

bei uns veröffentlicht am 05.04.2022

Bei den Corona-Soforthilfen handelt es sich um Billigkeitsleistungen im Sinne von § 53 des Landeshaushaltsordnung. Diese werden ohne einen konkreten Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Die Klägerin ha

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2003 - XI ZR 195/02

bei uns veröffentlicht am 17.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 195/02 Verkündet am: 17. Juni 2003 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ________________

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2010 - I ZR 99/09

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 99/09 Verkündet am: 15. Juli 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2010 - I ZR 123/09

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 123/09 Verkündet am: 15. Juli 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2015 - W 1 K 14.30139

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1. Die Kläger sind nach eigenen Angaben kosovarische Staats

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 07. Nov. 2016 - RO 9 K 16.32244

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläg

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Sept. 2018 - RN 5 K 17.1888

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Tatbe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Feb. 2019 - Au 6 S 19.30154

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Kläger und Antr

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 21. Feb. 2019 - RO 5 K 17.1401

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerinnen begehren eine Förderung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2019 - AN 16 K 16.01664

bei uns veröffentlicht am 22.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger stand in der Zeit vom 1. Juli 1999 bis zum 31. August 2011 als Soldat auf Zeit im Dienst der Beklagt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2019 - 8 CS 18.2364

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2016 - W 2 K 15.30105

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. Januar 2015 (GZ: 5878979 - 475) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Beklagte und die Klägerin tragen die Kosten des geri

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 23. Juli 2014 - 11 E 14.30607

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde zu erklären, dass der Antragsteller aufgrund der Mitteilung vom 12. Juni 2014 vorläufig (bis zur R

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Apr. 2016 - W 2 K 15.30118

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. Januar 2015 (GZ: 5844393 - 475) wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Das Urteil is

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 01. März 2016 - W 3 K 14.50080

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. Juli 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Ger

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. März 2015 - W 1 K 14.50192

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger k

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Jan. 2019 - RN 5 K 17.2204

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage geg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Aug. 2015 - M 2 S 15.3089, M 2 S 15.3091, M 2 S 15.3093, M 2 S 15.3095

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 2 S 15.3089 Beschluss vom 4. August 2015 M 2 S 15.3091 M 2 S 15.3093 M 2 S 15.3095 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 960 Hauptpunkte:

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Jan. 2019 - RN 5 K 17.2203

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage geg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2015 - 13a B 15.50124

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Sept. 2014 - W 1 K 13.885

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Übernahme in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Der Bescheid des Bundesamtes für d

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Aug. 2018 - RN 5 K 16.1211

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten über den Widerruf von Zu

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Mai 2019 - Au 2 K 19.30587

bei uns veröffentlicht am 10.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids des Bundesamtes für ... vom 15. Februar 2017, Geschäftszeichen, verpflichtet, die Klägerin zu 1. als Flüchtling anzuerkennen. Weiter wird die Beklagte unter

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2019 - 22 B 17.1219

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. Oktober 2016 wird abgeändert. II. Der Bescheid des Deutschen Patent- und Markenamts vom 20. März 2015 in Nr. 1 und diesbezüglich auch der Widerspruchsbescheid vom 26. Ok

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 03. Apr. 2018 - RN 5 K 17.144

bei uns veröffentlicht am 03.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Okt. 2016 - M 17 K 14.31242

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 28. März 2018 - RO 5 S 18.228

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der am 15.02.2018 erhobenen Anfechtungsklage (RO 5 K 18.229) wird hinsichtlich Ziffer I. des Bescheids vom 08.02.2018 wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung in Ziffer II. des Besc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2018 - 15 ZB 17.318

bei uns veröffentlicht am 03.04.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 27. Mai 2016 - RO 9 K 16.30509

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Apr. 2018 - M 1 K 17.50759

bei uns veröffentlicht am 03.04.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 6. März 2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Bekl

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 29. März 2018 - Au 2 K 17.916

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2016 - 6 ZB 16.249

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. November 2015 - AN 11 K 14.1468 - wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsve

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. März 2014 - 21 K 12.1532

bei uns veröffentlicht am 03.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger trat im April 2010 a

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Apr. 2018 - AN 4 K 16.01712

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Parteien streiten um die Rückforderung staatlicher Zuwendungen, die der Klägerin für die Entwicklung eine

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2014 - 13a B 13.30295

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungserfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Siche

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Feb. 2017 - B 5 K 16.246

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor 1. Der Bescheid vom 9. Dezember 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. März 2016 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Widerspruchsv

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2015 - 10 CS 15.1435 u. 10 C 15.1434

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor I. Die Verfahren 10 CS 15.1435 und 10 C 15.1434 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller und Kläger trägt die Kosten der Beschwerdeverfah

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. Dez. 2018 - Au 6 S 18.31961

bei uns veröffentlicht am 17.12.2018

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Kläger und Antr

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Jan. 2014 - 11 K 13.31105

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. November 2013 verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutz hinsichtlich Afghanistans zuzuerkennen. Im Übri

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Dez. 2016 - W 4 K 16.31038

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1. Der am … 1996 in F./S./Provinz Dohuk geborene Kläger is

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Juli 2015 - M 16 S 15.30913

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 2) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... Mai 2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Die Kos

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Nov. 2014 - M 21 K 12.2042

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Das Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München wird ausgesetzt. II. Dem Bundesverfassungsgericht wird gem. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 56 Abs. 2 des Gesetzes über die V

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2017 - 11 ZB 17.30317

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Klägerin ist

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - M 8 S 16.50301

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren wird abgelehnt. Gründe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Jan. 2019 - 29 L 3642/18.A

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Der Eilantrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1Gründe: 2Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Jan. 2019 - 22 L 3215/18.A

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I.    aus I1.     wird abgelehnt. Der Eilantrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Dez. 2018 - RO 5 K 17.1873

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 25.09.2017, Az. 3328-3-69, wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die V

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 04. Dez. 2018 - 2 K 7495/18

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 02. Oktober 2018 verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Einschreiten vom 26. September 2018 gegen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 03. Dez. 2018 - 7 B 11152/18

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor Die Beschwerden der Antragsteller und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 10. August 2018 werden zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller und die Beigeladene zu j

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 20. Nov. 2018 - 5 K 1199/17.NW

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor Der Bescheid vom 01. Dezember 2014 und der Widerspruchsbescheid vom 22. September 2017 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten dü