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Amtlich · § 5 UrhG

§ 19 ZVALG

Zeitreise: 12.12.2019

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Ansprüche auf Ausgleichsleistung können ab 1. Juli 1973, für die in § 12 Abs. 2b genannten Personen ab 1. Juli 1995 entstehen.

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