bei uns veröffentlicht am 07.05.2015
Tenor
1. Die Gläubiger, die ihre Forderungen gegen den Nachlass des Erblassers H1. E. L., letzter Wohnsitz: Sa.-Se.-Weg ..., W1., in dem Aufgebotsverfahren vor dem Amtsgericht Weilheim i. OB, Aktenzeichen 3 UR II 463/14, nicht wirksam angem