(1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden.

(2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4 genannten Feststellungen betrifft, auch die anderen Beteiligten zu hören.

(3) Die Berichtigung wird auf dem Protokoll vermerkt; dabei kann auf eine mit dem Protokoll zu verbindende Anlage verwiesen werden. Der Vermerk ist von dem Richter, der das Protokoll unterschrieben hat, oder von dem allein tätig gewesenen Richter, selbst wenn dieser an der Unterschrift verhindert war, und von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, soweit er zur Protokollführung zugezogen war, zu unterschreiben.

(4) Erfolgt der Berichtigungsvermerk in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Protokoll untrennbar zu verbinden.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Erbrecht: Als "Vollmacht" bezeichnetes Schriftstück kann Testament sein

30.01.2018

Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn es mit einer anderen Bezeichnung wie zum Beispiel "Vollmacht" überschrieben ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Testament

ZPO: Zur Urteilsergänzung nach mündlicher Verhandlung

04.04.2014

Wurde ein Haupt- oder Nebenanspruch übergangen, so kann dieser Mangel nur im Wege einer Urteilsergänzung gemäß § 321 ZPO behoben werden.
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Spruchverfahrensgesetz - SpruchG | § 11 Gerichtliche Entscheidung; Gütliche Einigung


(1) Das Gericht entscheidet durch einen mit Gründen versehenen Beschluss. (2) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung bedacht sein. Kommt eine solche Einigung aller Beteiligten zustande, so ist hierüber eine Niede

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 36 Vergleich


(1) Die Beteiligten können einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können. Das Gericht soll außer in Gewaltschutzsachen auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinwirken. (2) Kommt eine Einigung im Ter
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich


(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlun
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 160 Inhalt des Protokolls


(1) Das Protokoll enthält 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;2. die Namen der Richter, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des etwa zugezogenen Dolmetschers;3. die Bezeichnung des Rechtsstreits;4. die Namen der erschienenen Parteien, Neben

Zivilprozessordnung - ZPO | § 130b Gerichtliches elektronisches Dokument


Soweit dieses Gesetz dem Richter, dem Rechtspfleger, dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder dem Gerichtsvollzieher die handschriftliche Unterzeichnung vorschreibt, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn die verantw

Referenzen - Urteile |

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107 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2011 - IX ZA 74/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 74/11 vom 29. September 2011 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Raebel, Prof. Dr. Gehrlein, Grupp und die Richterin Möhring am 29. September 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2016 - I ZR 113/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 113/15 vom 24. März 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:240316BIZR113.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. März 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Pr

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2007 - GSSt 1/06

bei uns veröffentlicht am 23.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS GSSt 1/06 vom 23. April 2007 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO § 274 1. Durch eine zulässige Berichtigung des Protokolls kann auch zum Nachteil des Beschwerdeführer

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2013 - V ZB 13/13

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 13/13 vom 18. Juli 2013 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 66 Abs. 1, § 83 Nr. 1 a) Nach einem Abbruch der Bietzeit müssen das geänderte geringste

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03

bei uns veröffentlicht am 14.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 268/03 vom 14. Juli 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 164 Gegen eine Protokollberichtigung nach § 164 ZPO ist kein Rechtsmittel gegeben. BGH, Beschluß vom 1

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2013 - I ZR 133/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 133/12 Verkündet am: 24. September 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2006 - 4 ARs 3/06

bei uns veröffentlicht am 03.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs 3/06 vom 3. Mai 2006 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung hier: Anfrage des 1. Strafsenats vom 12. Januar 2006 – 1 StR 466/05 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Mai 2006 gem

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2006 - 1 StR 466/05

bei uns veröffentlicht am 23.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 466/05 vom 23. August 2006 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung hier: Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat a

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2006 - 1 StR 466/05

bei uns veröffentlicht am 12.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 466/05 vom 12. Januar 2006 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung hier: Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 GVG Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Januar 2006 beschlossen : Der Senat

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 15 ZB 18.31200

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe I. Der Kläger - ein kubanischer Staatsangehöriger - wendet sich gegen de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2018 - 15 ZB 17.30545

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe I. Mit Bescheid vom 23. Januar 2015 (Geschäftszeichen 5791077-1-144) leh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. März 2019 - 13 A 17.1709, 13 A 17.1710, 13 A 17.1711, 13 A 18.1058

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Gründe Soweit das Schreiben des Klägers lesbar ist, rügt dieser, weder seien der Sachbericht vorgetragen noch die Sach- und Rechtslage erörtert worden, wie in der Niederschrift

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2018 - 8 ZB 18.1187

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2019 - 13 A 17.1712, 13 A 17.1713, 13 A 17.1714

bei uns veröffentlicht am 05.02.2019

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Gründe Soweit das Schreiben des Klägers lesbar ist, rügt dieser, in den Niederschriften über den Augenschein am 16. Oktober 2018 und die mündliche Verhandlung am 17. Oktober 201

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 04. Juni 2018 - 2 S 5434/17

bei uns veröffentlicht am 04.06.2018

Tenor Der Antrag der Klagepartei auf Berichtigung des Beschlusses des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 2. Zivilkammer - vom 19.02.2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit Verfügung vom 12.02.2018 schlug das Ge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Apr. 2016 - 10 ZB 15.2018

bei uns veröffentlicht am 22.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger träg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2017 - 5 ZB 17.31744

bei uns veröffentlicht am 27.11.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe 1. Der Antrag auf Zulassung der Ber

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2017 - 2 C 17.2056

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltun

Finanzgericht München Beschluss, 16. Jan. 2017 - 4 K 2129/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor 1. Der Antrag vom 24. November 2016 auf Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 26. Oktober 2016 wird abgelehnt. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Gründe I. In dem

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2018 - 11 ZB 18.32162

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Prozessbevollmächtigten wird abgelehnt. III. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsz

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2014 - 3 ZB 12.529

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 35.799,81 € festgesetzt. Grü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2015 - 11 ZB 14.2601

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Grü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2018 - 8 ZB 18.31142

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Der ausdrüc

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Aug. 2018 - M 9 K 17.3151

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor Der Antrag der beigeladenen Bauherrin auf Protokollberichtigung wird abgelehnt. Gründe Nach § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO sind im Protokoll die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung aufzunehmen. Unri

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 24. Mai 2019 - Vf. 23-VI-17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bayeris

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. März 2015 - L 7 AS 823/13

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Der Antrag auf Berichtigung der Niederschrift wird abgelehnt. Gründe I. In der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2015 wurde wie aus der Niederschrift ersichtlich verhandelt und abschließend in der Rec

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. März 2015 - L 7 AS 822/13

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Der Antrag auf Berichtigung der Niederschrift wird abgelehnt. Gründe I. In der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2015 wurde wie aus der Niederschrift ersichtlich verhandelt und abschließend in der Rec

Verwaltungsgericht München Berichtigungsbeschluss, 27. Okt. 2015 - M 12 K 15.2932

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 22. Oktober 2015 wird wie folgt berichtigt: Auf Seite 3 Absatz 1 Satz 4 wird die Formulierung „des Klägers“ ersetzt durch die Formulierung „des Verst

Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Juli 2017 - 20 U 3711/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 27.07.2016, Az. 29 O 19919/15 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.999,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Proze

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2018 - 8 ZB 17.31372

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe sin

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2015 - 20 C 15.1906

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss vom 20. Juli 2015, mit dem das Verwaltungsgericht die

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 27. Apr. 2017 - Vf. 32-VI-16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor 1. Gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) verstoßen - der im Protokollberichtigungsverfahren ergangene Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 22. Februar 2016 Az. 851 K 138/14 sowie - di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2015 - 13a ZB 15.30028

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nic

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 12. Juli 2016 - Vf. 49-VI-15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen - die Verfügung der Sta

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2017 - 11 ZB 17.30219

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Beruf

Landgericht Aschaffenburg Beschluss, 07. Apr. 2016 - 42 T 42/16

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 22.02.2016, Az. 851 K 138/14, wird verworfen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 3. Der Gegenstandswert

Finanzgericht München Beschluss, 26. Sept. 2014 - 7 K 2732/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor Der Antrag auf Berichtigung des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 28. Juli 2014 wird abgelehnt. Gründe Der Antrag ist abzulehnen, da die Voraussetzungen für eine Protokollberichtigung nicht gegeben

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Jan. 2014 - 34 Wx 318/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 5 und 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Fürstenfeldbruck vom 10. April 2013 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdewert beträgt 26.000 €. Gründe

Finanzgericht München Beschluss, 07. Feb. 2014 - 10 K 3728/10

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Berichtigung der Sitzungsniederschrift vom 12. September 2013 wird abgelehnt. Tatbestand I. Mit Urteil vom 12. September 2013 (Az. 10 K 3728/10) – aufgrund mündlicher Verhandl

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 20. Apr. 2018 - 6 A 48/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 1. Juli 2016 verpflichtet, Aktenein

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Jan. 2018 - VI R 2/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Dezember 2015 7 K 7366/13 wegen Einkommensteuer 2010 und 2011 aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Dez. 2017 - B 14 AS 4/17 B

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Nov. 2017 - IX B 78/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. April 2017 3 K 1646/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2017 - AnwZ (Brfg) 51/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das dem Kläger am 13. August 2016 zugestellte Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Aug. 2017 - 2 B 10/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Gründe 1 1. Der 1963 geborene Beklagte steht als Postbetriebsassistent (Besoldungsgruppe A 6vz) im Dienst der Klägerin. Er war zuletzt als Gruppenleiter im

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2017 - III R 20/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. April 2013  1 K 1151/09 im Kostenausspruch ganz und im Übrigen insoweit aufgehoben, als e

Landgericht Hamburg Urteil, 17. Mai 2017 - 318 S 89/16

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 25.07.2016, Az. 102d C 117/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervenienten zu tra

Arbeitsgericht Heilbronn Urteil, 16. März 2017 - 8 Ca 161/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Verfahren 8 Ca 161/16 durch den Vergleich vom 06.10.2016 wirksam beendet worden ist.2. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 5.100,00.4. Die Berufung wi

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2017 - XII ZB 71/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 13. Januar 2016 wird auf Kosten des Antragstellers z

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 30. Dez. 2016 - 3 K 2784/15

bei uns veröffentlicht am 30.12.2016

Tenor Der Antrag auf Berichtigung der Sitzungsniederschrift vom 11.05.2016 wird abgelehnt. Gründe  1 Für die Entscheidung über den Protokollberichtigungsantrag ist die Kammervorsitzende als diejenige Richterin zuständig, die das Protokoll unterschr

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Soweit dieses Gesetz dem Richter, dem Rechtspfleger, dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder dem Gerichtsvollzieher die handschriftliche Unterzeichnung vorschreibt, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn die verantwortenden...