Zivilprozessordnung - ZPO | § 130b Gerichtliches elektronisches Dokument

Soweit dieses Gesetz dem Richter, dem Rechtspfleger, dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder dem Gerichtsvollzieher die handschriftliche Unterzeichnung vorschreibt, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn die verantwortenden Personen am Ende des Dokuments ihren Namen hinzufügen und das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der in Satz 1 genannten Form genügt auch ein elektronisches Dokument, in welches das handschriftlich unterzeichnete Schriftstück gemäß § 298a Absatz 2 übertragen worden ist.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 14 Elektronische Akte; elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung


(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklä
wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 319 Berichtigung des Urteils


(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. (2) Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil un

Zivilprozessordnung - ZPO | § 320 Berichtigung des Tatbestandes


(1) Enthält der Tatbestand des Urteils Unrichtigkeiten, die nicht unter die Vorschriften des vorstehenden Paragraphen fallen, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche, so kann die Berichtigung binnen einer zweiwöchigen Frist durch Einreichung ein

Zivilprozessordnung - ZPO | § 169 Bescheinigung des Zeitpunktes der Zustellung; Beglaubigung


(1) Die Geschäftsstelle bescheinigt auf Antrag den Zeitpunkt der Zustellung. (2) Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle vorgenommen. Dies gilt auch, soweit von einem Anwalt eingereichte Schriftstücke nicht

Zivilprozessordnung - ZPO | § 164 Protokollberichtigung


(1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden. (2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4 genannten Feststellungen betrifft, auch die anderen Beteiligten zu hören. (3) Die Beric
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 298a Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung


(1) Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organis

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2017 - 4 M 16.2335

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Das mit Schriftsatz vom 28. November 2016 gestellte Ablehnungsgesuch wird verworfen. II. Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2016 wird zurückgewiese

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2017 - 4 M 16.2336

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Das mit Schriftsatz vom 28. November 2016 gestellte Ablehnungsgesuch wird verworfen. II. Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2016 wird zurückgewiese

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. März 2016 - 3 M 16.567, 3 M 16.568

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Die Verfahren 3 M 16.567 und 3 M 16.568 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Erinnerungen werden zurückgewiesen. Gründe 1. Mit seinen Anträgen auf Erlass der mit Kostenrech

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2015 - 6 ZB 14.314

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Oktober 2013 - M 21 K 12.460 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu trag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2015 - 6 ZB 14.291

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Oktober 2013 - M 21 K 12.461 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tr

Oberlandesgericht München Endurteil, 27. Juni 2018 - 15 U 1640/17 Rae

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 13.01.2017, Az. 1 HK O 1187/14, aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Landshut zurückverwiesen. 2. Die

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2017 - III ZR 368/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 368/16 Verkündet am: 6. April 2017 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 520 Abs.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 5 KSt 3/16, 5 KSt 3/16 (5 B 61/15)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 5 KSt 2/16, 5 KSt 2/16 (5 B 60/15)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 5 KSt 1/16, 5 KSt 1/16 (5 B 59/15)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der mit Schriftsatz vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 66 Abs. 1 S

Referenzen

(1) Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-techni...
(1) Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-techni...