Rechtsgebiet
Körperschaftsteuer
67 Schlüsselnormen · 5 Urteile im Überblick
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Die Körperschaftsteuer erfasst das Einkommen juristischer Personen. Unbeschränkt steuerpflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Stiftungen und Betriebe gewerblicher Art, wenn sie Geschäftsleitung oder Sitz im Inland haben (§ 1 KStG); der Steuersatz beträgt 15 Prozent, dazu tritt der Solidaritätszuschlag.
Bemessungsgrundlage ist das nach Einkommensteuerrecht ermittelte Einkommen mit körperschaftsteuerlichen Korrekturen. Verdeckte Gewinnausschüttungen an Gesellschafter mindern das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 KStG); umgekehrt bleibt eine verdeckte Einlage außer Ansatz. Beteiligungserträge sind weitgehend freigestellt: Dividenden bei einer Beteiligung von mindestens zehn Prozent, Veräußerungsgewinne aus Anteilen zu 95 Prozent (§ 8b KStG). Die Zinsschranke begrenzt den Abzug von Zinsaufwand (§ 4h EStG, § 8a KStG).
Verluste werden vorgetragen; bei einem Anteilseignerwechsel von mehr als 50 Prozent gehen sie grundsätzlich unter, soweit keine Ausnahme wie die Stille-Reserven-Klausel oder der fortführungsgebundene Verlustvortrag greift (§ 8c, § 8d KStG). Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag erlaubt die Verrechnung innerhalb des Konzerns (§§ 14 ff. KStG).
Gewinnausschüttungen unterliegen beim Gesellschafter Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren; gemeinnützige Körperschaften sind unter den Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO befreit.
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer aus betrieblichen Gründen gegen Abfindung auf seinen Pensionsanspruch, muss nicht zwangsläufig eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste … Weiterlesen ›
Im Regelfall wird eine hälftige Teilung angemessen sein, doch ist den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Weiterlesen ›
Der BFH hat mit dem Beschluss vom 23.4.2009 (Az.: VI B 118/08) folgendes entschieden: Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag … Weiterlesen ›
Schlüsselnormen
- § 8 KStGErmittlung des Einkommens
- § 8b KStGBeteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
- § 1 KStGUnbeschränkte Steuerpflicht
- § 27 KStGNicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
- § 5 KStGBefreiungen
- § 34 KStGSchlussvorschriften
- § 14 KStGAktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft
- § 4 KStGBetriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- § 28 KStGUmwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals
- § 2 KStGBeschränkte Steuerpflicht
- § 31 KStGSteuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung von Körperschaftsteuer
- § 17 KStGAndere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft
- § 37 KStGKörperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung
- § 38 KStGKörperschaftsteuererhöhung
- § 8c KStGVerlustabzug bei Körperschaften
- § 30 KStGEntstehung der Körperschaftsteuer
- § 8a KStGBetriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)
- § 36 KStGEndbestände
- § 23 KStGSteuersatz
- § 7 KStGGrundlagen der Besteuerung
- § 10 KStGNichtabziehbare Aufwendungen
- § 9 KStGAbziehbare Aufwendungen
- § 32a KStGErlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage
- § 26 KStGSteuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
- § 32 KStGSondervorschriften für den Steuerabzug
- § 15 KStGErmittlung des Einkommens bei Organschaft
- § 16 KStGAusgleichszahlungen
- § 11 KStGAuflösung und Abwicklung (Liquidation)
- § 3 KStGAbgrenzung der Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
- § 29 KStGKapitalveränderungen bei Umwandlungen
- § 13 KStGBeginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung
- § 18 KStG(weggefallen)
- § 24 KStGFreibetrag für bestimmte Körperschaften
- § 21 KStGBeitragsrückerstattungen
- § 6 KStGEinschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen
- § 12 KStGEntstrickungs- und Wegzugsbesteuerung
- § 39 KStGEinlagen der Anteilseigner und Sonderausweis
- § 22 KStGGenossenschaftliche Rückvergütung
- § 40 KStG(weggefallen)
- § 19 KStGSteuerabzug bei dem Organträger
- § 20 KStGSchwankungsrückstellungen, Schadenrückstellungen
- § 8d KStGFortführungsgebundener Verlustvortrag
- § 1a KStGOption zur Körperschaftsbesteuerung
- § 21a KStGDeckungsrückstellungen
- § 33 KStGErmächtigungen
- § 25 KStGFreibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben
- § 35 KStGSondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 6a KStGEinkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
- § 1 KStDV 1994Allgemeines
- § 1 FVerlVBegriffsbestimmungen
- § 2 FVerlVWert des Transferpakets
- § 3 FVerlVBestandteile des Transferpakets
- § 4 FVerlVKapitalisierungszinssatz
- § 5 FVerlVKapitalisierungszeitraum
- § 6 FVerlVBestimmung des Einigungsbereichs
- § 7 FVerlVSchadensersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche
- § 10 FVerlVInkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 8 FVerlVAnwendung auf Betriebsstättenfälle
- § 9 FVerlVAnwendungsvorschrift
- § 2 KStDV 1994Kassen mit Rechtsanspruch der Leistungsempfänger
- § 3 KStDV 1994Kassen ohne Rechtsanspruch der Leistungsempfänger
- § 4 KStDV 1994Kleinere Versicherungsvereine
- § 5 KStDV 1994(weggefallen)
- § 6 KStDV 1994Anwendungszeitraum
- § 7 KStDV 1994§ 7
- § 1 umwstg2006p27abs15vVerlängerung von Maßnahmen im Umwandlungssteuergesetz
- § 2 umwstg2006p27abs15vInkrafttreten
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- BFH(Körperschaftsteuererhöhung: Frist des Antragswahlrechts des § 34 Abs. 16 Satz 2 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 ist wiedereinsetzungsfähig)I R 6/24 (I R 37/14), I R 6/24, I R 37/14 · 16.07.2025 · Urteil
- BFHKörperschaftsteuererhöhung durch Auszahlungen an die Mitglieder infolge der Herabsetzung des genossenschaftlichen GeschäftsanteilswertsI R 37/21 · 08.05.2024 · Urteil
- BFH(Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei Gesellschafterdarlehen - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 24.04.2024 I R 41/20)I R 11/23 · 24.04.2024 · Urteil
- BFH(Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: "Saldierungsverbot", Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002)I R 16/23 (I R 36/13), I R 16/23, I R 36/13 · 10.04.2024 · Urteil
- BFH(Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: Einbeziehung auch von "Minderverlustübernahmen", Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002)I R 15/23 (I R 38/11), I R 15/23, I R 38/11 · 10.04.2024 · Urteil
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